Leitlinien der Wohnungsnotfallhilfe und Wohnungslosenpolitik

Pinnwand mit Zetteln im Rahmen des Strategieprozesses zur Wohnungslosenhilfe

Herausforderung Wohnungs- und Obdachlosigkeit

Die Überwindung der Wohnungs- und Obdachlosigkeit ist eine der großen sozial- und wohnungspolitischen Herausforderungen der kommenden Jahre, die nur in einer gemeinschaftlichen Kraftanstrengung aller beteiligten Akteure gelingen kann.

Der Senat von Berlin hat am 3. September 2019 die „Leitlinien der Wohnungsnotfallhilfe und Wohnungslosenpolitik“ verabschiedet, die ein breit geeintes Gesamtbild zur Weiterentwicklung des Hilfesystems darstellen und einen ressortübergreifenden Verantwortungskonsens festschreiben.

Die Leitlinien von September 2019 sind mittlerweile in zahlreichen Bereichen von der gesellschaftlichen, rechtlichen und fachlichen Entwicklung überholt: Housing First-Ansätze, Hitzehilfe, 24/7-Unterkünfte, Peer-Ansätze, die Einführung einer Bundesstatistik über untergebrachte wohnungslose Menschen und ergänzenden Berichterstattung zur Anzahl verdeckt lebender und straßenobdachloser Menschen sowie die Herausforderungen durch spezifische Zielgruppen mit ihren jeweiligen Bedarfen im Wohnungsnotfallhilfesystem – wie etwa LSBTIQ* und Menschen mit psychischen Erkrankungen werden in den Leitlinien von 2019 gar nicht bzw. nur am Rande behandelt.
Rechtliche Änderungen der letzten Jahre wie die Auswirkungen des Kinder- und Jugendhilfestärkungsgesetzes auf die Hilfen für junge volljährige Menschen in besonderen Lebensverhältnissen verbunden mit sozialen Schwierigkeiten, die Einführung des Bürgergeldes und aktuelle Rechtsprechung zu wohnungslosen Unionsbürger:innen konnten in den Leitlinien von 2019 noch nicht berücksichtigt werden. Zudem gilt es die Leitlinien mit der politischen Zielsetzung, die Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 zu überwinden sowie dem – derzeit in Erarbeitung befindlichen – Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit zu verzahnen. Auch etwaige Impulse von europäischer Ebene können aufgenommen werden.

Monitoring der Leitlinien der Wohnungslosenhilfe und Wohnungslosenpolitik von 2019

Den Umsetzungsstand der Maßnahmen der Leitlinien der Wohnungslosenhilfe und Wohnungslosenpolitik von 2019 können Sie hier einsehen. Weitere Informationen

Weiterentwicklung

Daher plant die für Soziales zuständige Senatsverwaltung, die Leitlinien der Wohnungsnotfallhilfe und Wohnungslosenpolitik in einem ressortübergreifenden und partizipativen Prozess bis zum Ende des ersten Quartals 2025 weiterzuentwickeln.

Die 7. Berliner Strategiekonferenz zur Wohnungslosenhilfe am 5. Juni 2024 dient als Auftakt zu diesem Prozess. Die Strategiekonferenz möchte diejenigen Themen und Handlungsfelder der Wohnungsnotfallhilfe diskutieren, welche keine festen Formate und Gremien haben, in denen sie bearbeitet werden. So werden etwa die Herausforderungen in der gesundheitlichen Versorgung wohnungsloser Menschen in der Landesgesundheitskonferenz Berlin kontinuierlich bearbeitet und Empfehlungen entwickelt. Diese Empfehlungen sollen in die neuen Leitlinien einfließen.

Der Rat Wohnungsnotfallhilfe begleitet den Strategieprozess zur Weiterentwicklung der Leitlinien fachlich und berät die Senatsverwaltung. Er tagt vier- bis fünfmal pro Jahr und setzt sich aus zentralen Akteuren der Wohnungsnotfallhilfe zusammen. Mehr Informationen

Fragen und Antworten

  • Warum gibt es keinen Workshop zur Berliner Kältehilfe auf der 7. Strategiekonferenz?

    Im Rahmen des Berliner Strategieprozesses zur Wohnungslosenhilfe hatte sich auf Anregung der Senatssozialverwaltung die „Arbeitsgruppe Qualitätsentwicklung Kältehilfe“ am 26. August 2022 gegründet. Sie wurde von der Koordinierungsstelle der Berliner Kältehilfe geleitet. Die Arbeitsgruppe setzte sich aus Vertreter:innen von Angeboten der Berliner Kältehilfe, der Liga der Freien Wohlfahrtspflege Berlin, den Bezirken sowie der Senatssozialverwaltung zusammen. Die Arbeitsgruppe erarbeitete Empfehlungen zur Verbesserung des Gesamtangebots der Berliner Kältehilfe. Es ging dabei u. a. um die Formulierung von Arbeitsprozessen und verbindlichen Kooperationsstrukturen, die Eruierung von Versorgungsdefiziten während der Kältehilfeperiode und der Entwicklung von Lösungsstrategien (z. B. zielgruppenspezifische Angebote). Die Arbeitsgruppe legte im April 2023 Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Kältehilfe vor. Zahlreiche Empfehlungen haben Einzug in die Vereinbarung zur Umsetzung der Berliner Kältehilfe zwischen den Bezirken und der Senatssozialverwaltung gefunden, die im September 2023 geschlossen wurde – so zum Beispiel zu den Öffnungszeiten, die Möglichkeit der Aufnahme in der ganzen Nacht, die Anzahl des erforderlichen Personals, das Angebot eines Vorbereitungsseminars und die Finanzierung von Supervision für die Mitarbeiter:innen der Kältehilfeangebote.
    Mit dieser Vereinbarung liegt erstmals eine schriftliche Grundlage vor, an der sich alle Beteiligten der Berliner Kältehilfe orientieren können. Sie beschreibt die Aufgabenteilung zwischen der Landes- und der Bezirksebene – flankiert von einer stärkeren zentralen Steuerung durch die Landeseben – sowie Mindeststandards für die Kältehilfe.

  • Warum gibt es keinen Workshop zur gesundheitlichen Versorgung von wohnungs- und obdachlosen Menschen auf der 7. Strategiekonferenz?

    Die Herausforderungen in der gesundheitlichen Versorgung von wohnungs- und obdachlosen Menschen sollen in die neuen Leitlinien einfließen und sind – in unterschiedlichen Facetten – in der Vergangenheit auf jeder Strategiekonferenz thematisiert worden. Seit dem Jahr 2022 hat sich die Landesgesundheitskonferenz Berlin als festes Austauschforum für die Zielgruppe etabliert, in dem die beteiligten Akteure das Handlungsfeld kontinuierlich bearbeiten und Empfehlungen entwickeln. Diese Empfehlungen sollen in die Weiterentwicklung der Leitlinien einfließen.

  • Warum gibt es keinen Workshop zu Wohnungs- und Obdachlosigkeit von LSBTIQ* auf der 7. Strategiekonferenz?

    Im Berliner LSBTIQ+ Aktionsplan 2023 der Initiative „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt”, der in einem partizipativen Prozess erarbeitet und am 19.12.2023 vom Berliner Senat beschlossen worden ist, widmet sich – erstmals – ein eigenes Handlungsfeld dem Thema „Prekäre Lebenslagen und Wohnungslosigkeit“.
    Das Institut für sozialwissenschaftlichen Transfer (SowiTra) führt aktuell im Auftrag der Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung der SenASGIVA eine Studie zur Wohnungs- und Obdachlosigkeit von LSBTIQ+ im Land Berlin durch, um unter anderem zielgruppenspezifische Bedarfe im System der Wohnungsnotfallhilfe in Berlin zu identifizieren.
    Es ist geplant, die Maßnahmen im Handlungsfeld Wohnungslosigkeit aus dem Berliner LSBTIQ+ Aktionsplan 2023 in die neuen Leitlinien zu übernehmen. Die Erkenntnisse und Empfehlungen der Studie von SowiTra zur Wohnungs- und Obdachlosigkeit von LSBTIQ+ im Land Berlin werden in verschiedenen Formaten reflektiert und bewertet und sollen ebenfalls in die neuen Leitlinien einfließen.

  • Warum gibt es keinen Workshop zur Wohnungsnotfallstatistik auf der 7. Strategiekonferenz? Warum spielt das Thema Datengrundlage bei der Entwicklung von Angeboten keine Rolle?

    2018 hat die im Rahmen der Berliner Strategiekonferenzen eingesetzte AG Wohnungsnotfallstatistik Empfehlungen für eine dreistufige Wohnungsnotfallstatistik in Berlin vorgelegt. Aufgrund der seit 2022 jährlich durchgeführten Bundesstatistik über untergebrachte wohnungslose Menschen sowie die zweijährlich zu vergebende ergänzende Berichterstattung (2022 zu verdeckt lebenden wohnungslosen sowie straßenwohnungslosen Menschen) ist eine Überarbeitung bzw. Anpassung der Empfehlungen erforderlich geworden. Auf Bitte der Senatssozialverwaltung tagte die AG Wohnungsnotfallstatistik unter Leitung von Prof. Dr. Susanne Gerull von der Alice Salomon Hochschule erneut am 22.10.2022 sowie 28.04.2023 und erarbeitete aktualisierte Empfehlungen für eine Berliner Wohnungsnotfallstatistik.

Dokumente

  • „Leitlinien der Wohnungsnotfallhilfe und Wohnungslosenpolitik“ vom 3. September 2019

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