Die Überwindung der Wohnungs- und Obdachlosigkeit ist eine der großen sozial- und wohnungspolitischen Herausforderungen der kommenden Jahre, die nur in einer gemeinschaftlichen Kraftanstrengung aller beteiligten Akteure gelingen kann.
Der Senat von Berlin hat am 3. September 2019 die „Leitlinien der Wohnungsnotfallhilfe und Wohnungslosenpolitik“ verabschiedet, die ein breit geeintes Gesamtbild zur Weiterentwicklung des Hilfesystems darstellen und einen ressortübergreifenden Verantwortungskonsens festschreiben.
Die Leitlinien von September 2019 sind mittlerweile in zahlreichen Bereichen von der gesellschaftlichen, rechtlichen und fachlichen Entwicklung überholt: Housing First-Ansätze, Hitzehilfe, 24/7-Unterkünfte, Peer-Ansätze, die Einführung einer Bundesstatistik über untergebrachte wohnungslose Menschen und ergänzenden Berichterstattung zur Anzahl verdeckt lebender und straßenobdachloser Menschen sowie die Herausforderungen durch spezifische Zielgruppen mit ihren jeweiligen Bedarfen im Wohnungsnotfallhilfesystem – wie etwa LSBTIQ* und Menschen mit psychischen Erkrankungen werden in den Leitlinien von 2019 gar nicht bzw. nur am Rande behandelt.
Rechtliche Änderungen der letzten Jahre wie die Auswirkungen des Kinder- und Jugendhilfestärkungsgesetzes auf die Hilfen für junge volljährige Menschen in besonderen Lebensverhältnissen verbunden mit sozialen Schwierigkeiten, die Einführung des Bürgergeldes und aktuelle Rechtsprechung zu wohnungslosen Unionsbürger:innen konnten in den Leitlinien von 2019 noch nicht berücksichtigt werden. Zudem gilt es die Leitlinien mit der politischen Zielsetzung, die Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 zu überwinden sowie dem – derzeit in Erarbeitung befindlichen – Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit zu verzahnen. Auch etwaige Impulse von europäischer Ebene können aufgenommen werden.