Rechtliche Grundlagen

Sozialgesetzbuch

Die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser in Berlin ist sowohl bundesrechtlich als auch durch landesrechtliche Vorschriften geregelt. So hat der Bund laut Grundgesetz die Gesetzgebungskompetenz für die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser und die Regelung der Krankenhauspflegesätze (Artikel 74 Absatz 1 Nummer 19a). Sofern der Bund von seinem Gesetzgebungsrecht keinen Gebrauch macht, liegt die Gesetzgebungskompetenz bei den Ländern (Artikel 72 Absatz 1 des Grundgesetzes).

Bundesrechtliche Vorschriften

Aufgaben und rechtliche Grundlagen auf Landesebene

Nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz sind die Länder verpflichtet, ihre Krankenhäuser wirtschaftlich zu sichern, sodass die Bevölkerung in leistungsfähigen und eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern bedarfsgerecht versorgt werden kann. Hierfür stellen die Länder Krankenhauspläne auf, entwickeln Investitionsprogramme und fördern notwendige Investitionen. Der Bund erlaubt den Bundesländern ausdrücklich, durch ihre eigenen Gesetze Details festzulegen.

Landesrechtliche Vorschriften

Weiterführende Informationen

Krankenhausrecht

Grundsatzfragen des Krankenhausrechts

Übersicht über rechtliche Grundlagen, Finanzierungsgrundlagen und gesetzgebende Gremien. Weitere Informationen

Krankenhausfinanzierung

Krankenhausfinanzierung in Berlin

Die Berliner Krankenhäuser werden vom Land Berlin und den Krankenkassen gemeinsam finanziert. Weitere Informationen

Mehrere Personen besprechen auf einem Tisch liegende Diagramme

Gemeinsames Landesgremium

Aufgaben, Beteiligte und Stellungnahmen des gemeinsamen Landesgremiums für Berlin. Weitere Informationen