Nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz sind die Länder verpflichtet, ihre Krankenhäuser wirtschaftlich zu sichern, sodass die Bevölkerung in leistungsfähigen und eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern bedarfsgerecht versorgt werden kann. Hierfür stellen die Länder Krankenhauspläne auf, entwickeln Investitionsprogramme und fördern notwendige Investitionen. Der Bund erlaubt den Bundesländern ausdrücklich, durch ihre eigenen Gesetze Details festzulegen.