Krankenhausfinanzierung in Berlin

Krankenhausfinanzierung

Seit der Einführung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) im Juni 1972 werden Krankenhäuser in Deutschland von zwei verschiedenen Stellen finanziert. Bei der Aufteilung der Kosten wird zwischen Behandlungskosten, Instandhaltungskosten und Investitionskosten unterschieden.

Vereinfachte Systematik der deutschen Krankenhausfinanzierung

Duale Krankenhausfinanzierung

Die laufenden Kosten für die Behandlungen der Patientinnen und Patienten werden einschließlich der Instandhaltungskosten von den Krankenkassen übernommen. Die Bundesländer fördern hingegen die Investitionskosten von Krankenhäusern. Darunter fallen zum Beispiel neue Geräte oder Neubauten. Die gesetzliche Grundlage dafür ist § 4 KHG Wirtschaftliche Sicherung von Krankenhäusern. Krankenhäuser werden laut Gesetz dadurch wirtschaftlich gesichert, dass
  1. ihre Investitionskosten im Wege öffentlicher Förderung übernommen werden und sie
  2. leistungsgerechte Erlöse aus den Pflegesätzen, die (…) auch Investitionskosten enthalten können, sowie Vergütungen für vor- und nachstationäre Behandlung und für ambulantes Operieren erhalten.

Öffentliche Förderung von Investitionskosten

Gemäß Krankenhausfinanzierungsgesetz fördern die Länder auf Antrag des Krankenhausträgers Investitionskosten. Näheres zur Förderung wird gemäß KHG durch Landesrecht bestimmt. Das Landeskrankenhausgesetzes (LKG) schreibt die in Berlin geltenden Regelungen zur Krankenhausförderung fest.

Gemäß LKG werden notwendige Investitionskosten im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gefördert. Voraussetzung ist, dass die Krankenhäuser in den Krankenhausplan aufgenommen sind. Die für das Gesundheitswesen zuständige Senatsverwaltung entscheidet über die Bewilligung von Fördermitteln durch schriftlichen Bescheid. Sämtliche Fördermittel unterliegen der Zweckbindung: Sie dürfen nur für Investitionen genutzt werden, die für den Betrieb eines Krankenhauses notwendig sind.

Näheres zur Bemessungsgrundlage und Höhe der jährlichen Pauschalbeträge regelt die Verordnung über das Verfahren der Förderung von Krankenhäusern nach dem Landeskrankenhausgesetz (Krankenhausförderungs-Verordnung KhföVO).

Weiterführende Informationen

Krankenhausrecht

Grundsatzfragen des Krankenhausrechts

Grundsatzfragen des Krankenhausrechts mit einer Übersicht über rechtliche Grundlagen, Finanzierungsgrundlagen und gesetzgebende Gremien. Weitere Informationen

Sozialgesetzbuch

Rechtliche Grundlagen

Gesetze und Vorschriften für die Bewirtschaftung der Berliner Krankenhäuser. Weitere Informationen

Betten in einem modernen Krankenhaus

Qualitätssicherung der Krankenhäuser

Interne und externe Qualitätssicherung der Berliner Krankenhäuser zur Kontrolle und Sicherstellung der Behandlungsqualität. Weitere Informationen