Gemäß Artikel 2 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte , kurz Medical Device Regulation (MDR) genannt, sind Medizinprodukte Instrumente, Apparate, Geräte, Software, Implantate, Reagenzien oder Materialien, die
- der Diagnose, Verhütung, Überwachung, Vorhersage, Prognose, Behandlung oder Linderung von Krankheiten,
- der Diagnose, Überwachung, Behandlung, Linderung oder Kompensierung von Verletzungen oder Behinderungen,
- der Untersuchung, dem Ersatz oder der Veränderung der Anatomie oder eines physiologischen oder pathologischen Vorgangs oder Zustands,
- der Gewinnung von Informationen durch In-vitro-Untersuchungen von aus dem menschlichen Körper stammenden Proben, einschließlich Organ-, Blut- und Gewebespenden oder
- der Empfängnisregelung
beim Menschen dienen. Im Gegensatz zu Arzneimitteln wirken sie vor allem physikalisch und physikochemisch am oder im menschlichen Körper. Produkte zur Wundversorgung und Empfängnisverhütung, In-vitro-Diagnostika, Brillen, Hörgeräte und Kompressionsstrümpfe gelten demnach ebenso als Medizinprodukte wie hochkomplexe Geräte in der Chirurgie, zur Beatmung und zur Dialyse, Herzschrittmacher oder künstliche Herzen, Geräte zur Patientenüberwachung, Röntgendiagnostik oder Strahlenmedizin.
In-vitro-Diagnostika zur Untersuchung von Proben aus dem menschlichen Körper stellen dabei eine spezielle Untergruppe von Medizinprodukten dar. Sie werden auf europäischer Ebene durch die Verordnung (EU) 2017/746 über In-vitro-Diagnostika (IVDR ) reguliert.
Das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) dient dazu, die Anforderungen der MDR und der IVDR umzusetzen und durch nationale Vorgaben zu ergänzen.