Arzneimittelsicherheit

Forscherin mit Pipette im Labor

Damit Arzneimittel für Patientinnen und Patienten sicher sind, werden sie von den zuständigen Behörden des Bundes und der Länder überwacht. Das geht von der Entwicklung und Herstellung, über die Zulassung und den Vertrieb bis zur Anwendung.

Arzneimittelzulassung und -sicherheit auf Bundesebene

Die nationale Zulassung und die fortlaufende Risikobewertung von Arzneimitteln (Pharmakovigilanz) werden von Bundesoberbehörden vorgenommen. Die europaweite Zulassung und Risikobewertung von Arzneimitteln erfolgt unter Koordination der Europäischen Arzneimittelagentur (European Medicines Agency). Die zuständigen Behörden sind:

Arzneimittel-Qualitätssicherung durch Landesbehörden

Zur Aufgabe der Landesbehörden gehört die Qualitätssicherung von Arzneimitteln. Expertenfachgruppen der Bundesländer erarbeiten die entsprechenden Qualitätsdokumente, die anschließend von den Länderreferentengremien für den Human- und Tierarzneimittelbereich beschlossen werden. Im Anschluss werden sie von der jeweils zuständigen obersten Landesbehörde genehmigt und in der Überwachungsbehörde umgesetzt. Die beschlossenen Qualitätsdokumente werden von der Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (ZLG) teilweise veröffentlicht.

Arzneimittelsicherheit: Zuständige Behörden in Berlin

Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege

Als oberste Landesgesundheitsbehörde steuert, koordiniert und plant die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege auf ministerieller Ebene die Umsetzung der arzneimittelrechtlichen Vorschriften im Land Berlin. Außerdem wirkt sie an der nationalen und europäischen Rechtsetzung mit. Die oberste Landesgesundheitsbehörde ist für Grundsatz- und ministerielle Einzelangelegenheiten des Arzneimittel-, Apotheken- und Betäubungsmittelwesens sowie der Heilmittelwerbung ebenso zuständig wie für die Qualitätssicherung der behördlichen Arzneimittelüberwachung und die gesundheitliche Gefahrenabwehr im Arzneimittelbereich.

Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin

Das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo) übernimmt die Ordnungs- und Überwachungsaufgaben: Es überwacht Betriebe und Einrichtungen, in denen Arzneimittel entwickelt, hergestellt, klinisch geprüft, gelagert oder in den Verkehr gebracht werden.

Landeslabor Berlin-Brandenburg

Das Landeslabor Berlin-Brandenburg untersucht in der Abteilung I “Lebensmittel, Arzneimittel” die pharmazeutische Qualität von Arzneimitteln. Die Arzneimitteluntersuchungsstelle ist für die amtliche Untersuchung von behördlich gezogenen Arzneimittelproben aus den Ländern Berlin und Brandenburg sowie dem Freistaat Sachsen zuständig.

Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

Die für Veterinär- und Lebensmittelaufsicht zuständigen Ämter der Berliner Bezirke überwachen den Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb der Apotheken.

Berliner Vorschriften bei Arzneimittelzwischenfällen

Wie sich Behörden, die Arzneimittelsicherheit überwachen und gewährleisten bei Arzneimittelzwischenfällen verhalten, ist durch Vorschriften geregelt. Für Berlin sind die “Verwaltungsvorschriften über Informationswege und Maßnahmen bei Arzneimittelzwischenfällen” im Amtsblatt Nr. 46 vom 18.10.2013 (S. 2128-2134) beschrieben.

  • Verwaltungsvorschrift Arzneimittelzwischenfälle

    Verwaltungsvorschriften über Informationswege und Maßnahmen bei Arzneimittelzwischenfällen im Land Berlin. Bitte beachten Sie den untenstehenden Hinweis.

    PDF-Dokument (279.4 kB)
    Dokument: SenGes

Hinweis

Die Daten der Anlage 2 in dem PDF-Dokument „Verwaltungsvorschrift Arzneimittelzwischenfälle“ haben sich wie folgt geändert:

Kontaktdaten der zuständigen Behörden im Land Berlin

  1. Aufsichtsbehörde
    Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
    Referat Apotheken- und Betäubungsmittelwesen
    Referat Arzneimittelwesen
    Turmstraße 21/Haus A, 10559 Berlin
    Telefon: (030) 90 229 – 23 30, -23 22, 90 229 – 0
    Telefax: (030) 90 229 – 20 97, -20 99
    E-Mail: arzneimittelrisiken@lageso.berlin.de
  1. Oberste Landesgesundheitsbehörde
    Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
    – Arbeitsgruppe Arzneimittel und Medizinprodukte –
    Oranienstraße 106, 10969 Berlin
    Telefon: (030) 90 28 –16 38, 90 28 – 0
    Telefax: (030) 90 28 – 20 60
    E-Mail: arzneimittelrisiken@senwgp.berlin.de
  1. Lagezentrum Berlin
    Platz der Luftbrücke 6, 12101 Berlin
    Telefon: (030) 46 64 – 70 71 10
    Telefax: (030) 46 64 – 70 71 99
    E-Mail: lzberlin@polizei.berlin.de
  1. Arzneimitteluntersuchungsstelle
    Landeslabor Berlin-Brandenburg
    – Fachbereich Arzneimittel, Medizinprodukte, spezielle Lebensmittel –
    Rudower Chaussee 39, 12489 Berlin
    Telefon: (030) 3 97 84 – 561, 3 97 84 – 30
    Telefax: (030) 3 97 84 – 435
    E-Mail: poststelle@landeslabor-bbb.de

Warnungen vor qualitätsgeminderten Arzneimitteln und Arzneimittelrisiken

Arzneimittel können Qualitätsmängel aufweisen, nicht vertretbare Nebenwirkungen zeigen oder falsch angewendet werden. Wenn solche Risiken bekannt werden, werden sie vom verantwortlichen Inverkehrbringer als auch von behördlicher Seite nach drei Klassen bewertet:

  • Klasse I: “Der vorliegende Mangel ist potentiell lebensbedrohend oder könnte schwere Gesundheitsschäden verursachen.”
  • Klasse II: “Der vorliegende Mangel kann Krankheiten oder Fehlbehandlungen verursachen und fällt nicht unter Klasse I.”
  • Klasse III: “Der vorliegende Mangel stellt kein signifikantes Risiko für die Gesundheit dar. Der Rückruf erfolgte aus anderen Gründen als Klasse I und II.”

In den meisten Fällen erfolgt ein sofortiger Rückruf auf allen Handelsebenen bis hin zu den Apotheken und anderen Abnehmern. Zusätzlich können auch Ärztinnen und Ärzte über sogenannte Rote-Hand-Briefe vom verantwortlichen pharmazeutischen Unternehmen über den Qualitätsmangel und eventuell zu veranlassende Maßnahmen informiert werden. In seltenen Fällen und bei bedeutendem Risiko für die Anwenderinnen und Anwender von Arzneimitteln kann auch ein Rückruf bis auf die Patientenebene erfolgen. In diesem Fall können die zuständigen Landes- und Bundesoberbehörden die Öffentlichkeit über die Medien informieren.

Ethik-Kommission zum Schutz der Probandinnen und Probanden bei Arzneimitteltests

Um die Sicherheit und Gesundheit derjenigen Personen zu gewährleisten, die an klinischen Arzneimittelprüfungen teilnehmen, hat das Land Berlin 2005 eine Ethik-Kommission in unmittelbarer staatlicher Trägerschaft für die Bewertung klinischer Arzneimittelprüfungen eingerichtet. Die Geschäftsstelle der Ethik-Kommission des Landes Berlin ist beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) angesiedelt.

Rechtsgrundlagen für die Tätigkeit der Ethik-Kommission sind unter anderem das Gesetz zur Errichtung einer Ethik-Kommission des Landes Berlin vom 7. September 2005 (GVBl. S. 466 in der jeweils geltenden Fassung) sowie die Verordnung über die Ethik-Kommission des Landes Berlin vom 10. Januar 2006 (GVBl. S. 26 in der jeweils geltenden Fassung).

Weiterführende Informationen

Schwangere Frau umfasst ihren Bauch mit den Händen

Arzneimittelsicherheit in Schwangerschaft und Stillzeit

Das Pharmakovigilanz- und Beratungszentrum für Embryonaltoxikologie der Charité bietet unabhängige Informationen zur Verträglichkeit der wichtigsten Arzneimittel in Schwangerschaft und Stillzeit. Weitere Informationen

Apotheke

Apothekenwesen

Den Apotheken obliegt der gesetzliche Auftrag, die ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sicherzustellen. Weitere Informationen

Ein Stethoskop, eine Spritze und Tabletten liegen auf einem Tisch

Arzneimittel und Medizinprodukte

Informationen zum Arzneimittel-, Apotheken- und Betäubungsmittelwesen in Berlin und zu Medizinprodukten. Weitere Informationen