Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Als oberste Landesgesundheitsbehörde steuert, koordiniert und plant die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege auf ministerieller Ebene die Umsetzung der arzneimittelrechtlichen Vorschriften im Land Berlin. Außerdem wirkt sie an der nationalen und europäischen Rechtsetzung mit. Die oberste Landesgesundheitsbehörde ist für Grundsatz- und ministerielle Einzelangelegenheiten des Arzneimittel-, Apotheken- und Betäubungsmittelwesens sowie der Heilmittelwerbung ebenso zuständig wie für die Qualitätssicherung der behördlichen Arzneimittelüberwachung und die gesundheitliche Gefahrenabwehr im Arzneimittelbereich.
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo) übernimmt die Ordnungs- und Überwachungsaufgaben: Es überwacht Betriebe und Einrichtungen, in denen Arzneimittel entwickelt, hergestellt, klinisch geprüft, gelagert oder in den Verkehr gebracht werden.
Landeslabor Berlin-Brandenburg
Das Landeslabor Berlin-Brandenburg untersucht in der Abteilung I “Lebensmittel, Arzneimittel” die pharmazeutische Qualität von Arzneimitteln. Die Arzneimitteluntersuchungsstelle ist für die amtliche Untersuchung von behördlich gezogenen Arzneimittelproben aus den Ländern Berlin und Brandenburg sowie dem Freistaat Sachsen zuständig.
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
Die für Veterinär- und Lebensmittelaufsicht zuständigen Ämter der Berliner Bezirke überwachen den Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb der Apotheken.