Glossar der Dokumentation der Maßnahmen zur lernbegleitenden Diagnostik N-Z

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Dieses Glossar wurde von Berliner Schulpraktikern und Fachexperten zusammengestellt. Die Beschreibungen sollen eine Orientierung beim Ausfüllen der Dokumentation geben.

  • Nachteilsausgleich

    „Mit Hilfe des Nachteilsausgleichs sollen Kinder und Jugendliche mit besonderen Lernbedürfnissen ihre mögliche Leistungsfähigkeit ausschöpfen. Es gilt, Bedingungen zu finden, unter denen Kinder und Jugendliche ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis stellen können, ohne dass die inhaltlichen Leistungsanforderungen grundlegend verändert werden. Eine Leistung, die mit Maßnahmen eines Nachteilsausgleichs erbracht worden ist, stellt eine gleichwertige, zielgleiche Leistung dar.“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz. Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen 20.10.2011, S.10)

    Maßnahmen des Nachteilsausgleichs können umfassen
    • räumlich-organisatorische Maßnahmen,
    • zeitliche Modifikationen und
    • didaktisch-methodische Maßnahmen
      bei gleichbleibender inhaltlicher Anforderung. Sie werden nicht auf dem Zeugnis ausgewiesen.

    Nachteilsausgleich ist abzugrenzen von Maßnahmen, die das Abweichen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung beinhalten, dem Notenschutz. (vgl. Besonderheiten der Leistungsbewertung)

  • Phonologische Bewusstheit

    Die phonologische Bewusstheit ist die Fähigkeit Sprachstrukturen wahrzunehmen. Damit wird im weiteren Sinne zum Beispiel die Fähigkeit, Reimwörter zu erkennen und Wörter in Silben zu gliedern, bezeichnet. Die phonologische Bewusstheit im engeren Sinne meint die Fähigkeit Laute eines Wortes zu erkennen, zum Beispiel Blume – B-l-u-m-e – [blu:mə].

  • Portfolio

    Die Arbeit mit einem individuellen Portfolio bietet Möglichkeiten, einen Einblick bezüglich individueller Perspektiven, Stärken sowie Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler mit Hilfe situationsbezogener und systematischer Beobachtungen und Dokumentationen zu erhalten.
    Ein Beispiel für eine auf das Kind bezogene Portfolioarbeit bietet der Campus Rütli unter Unsere Lernreise Campus Rütli. Weitere Informationen finden Sie unter Portfolio Bildungsserver Berlin-Brandenburg.

  • Prosoziales Handeln

    Prosoziales Handeln umfasst hilfsbereites Verhalten, das sich individuell zum Beispiel im altersgerechten von sich aus gesteuertem Helfen, dem Verzichten auf einen eigenen Vorteil zu Gunsten von anderen beispielsweise beim Erledigen von Klassendiensten oder dem Unterstützen von anderen beim Lernen zeigt.

  • Redefluss

    Ist der Redefluss gestört, kommt es zum Beispiel zu einer überhasteten immer schneller werdenden Aussprache, bei der es sich um die Sprachstörung Poltern handeln kann. Bei der Sprachstörung Stottern ist der Redefluss ebenfalls unterbrochen. Es werden Laute, Silben oder ganze Wörter wiederholt (klonisches Stottern) oder einzelne Laute gedehnt (tonisches Stottern).

  • Rechenschwierigkeiten

    Schülerinnen und Schülern mit Rechenschwierigkeiten fällt es schwer, mathematische Strukturen zu erkennen sowie ein Verständnis für Zahlen, Rechenoperationen und Strategien aufzubauen. Ihnen ist es im 1. oder 2. Schuljahr noch nicht gelungen, notwendige Basiskompetenzen ausreichend zu entwickeln, um den Übergang vom Zählen zum Rechnen zu schaffen.

    Weitere Informationen finden Sie in einer Handreichung zur Förderung von Kindern mit besonderen Schwierigkeiten beim Rechnen

    Ansprechpartner bei Rechenschwierigkeiten
    Eine Beratungslehrkraft, die nach Teilnahme an thematischen Fortbildungsveranstaltungen benannt wird, unterstützt die mathematikunterrichtenden Lehrkräfte bezüglich Beratung, Diagnostik und Förderung innerhalb der Schule.
    Weitere Informationen können Sie aus AV Rechenstörung entnehmen.

  • Reproduktionsfähigkeit

    Die Reproduktionsfähigkeit ist die Fähigkeit Gelerntes aus dem Gedächtnis abzurufen, so dass zum Beispiel erworbenes Wissen verständlich und Geübtes mit zeitlichem Abstand sicher wiederholt bzw. wiedergegeben werden kann.

  • Schulanfangsphase

    Als Schulanfangsphase bezeichnet man grundsätzlich die Jahrgangsstufen 1 und 2 der Primarstufe. In der flexiblen Schulanfangsphase werden die Schülerinnen und Schüler dieser beiden Stufen in jahrgangsgemischten Lerngruppen unterrichtet und können bei Bedarf bis zu drei Jahren verweilen.

  • Schulhilfekonferenz

    „Die Schule kann zur weiteren Abstimmung und Intensivierung der individuellen Förderung eine Schulhilfekonferenz durchführen, an der neben den Lehrkräften und den Erziehungsberechtigten auch Vertreterinnen oder Vertreter eines entsprechenden sonderpädagogischen Förderzentrums teilnehmen.“ (§ 31 Abs. 4 SopädVO)

    In der Schulhilfekonferenz wird für eine Schülerin/einen Schüler, bei dem sonderpädagogischer Förderbedarf vermutet wird, über nächste Schritte zur Unterstützung beraten. Bei Bedarf kann ein Vertreter des Schulpsychologischen und Inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentrum (SIBUZ), des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes oder des Jugendamtes/Regional sozialpädagogischen Dienstes (RSD) hinzugezogen werden.

  • Selbsteinschätzung des Kindes

    Die Selbsteinschätzung eines Menschen ist ein mächtiger Faktor um seine Lernleistung zu steigern. Eine realistische Selbsteinschätzung ist das Ziel und die Voraussetzung für ein selbstbestimmtes und selbstreguliertes Lernen. Lehrkräfte können Schülerinnen und Schüler kontinuierlich dabei unterstützen, zunehmend selbstständig ihren Lernstand, ihre Stärken und ihr Entwicklungspotenzial realistisch einzuschätzen.

    Die Selbsteinschätzung einer Schülerin/eines Schülers kann durch verschiedene Instrumente zum Beispiel das Gespräch oder das Lernberatungsgespräch, das Kompetenzraster, das Portfolio oder Beobachtungen erfasst werden. Weitere Informationen finden Sie unter:

    Hinweis für die Dokumentation:
    Bitte tragen Sie an dieser Stelle ein, wie sich die Schülerin/der Schüler selbsteinschätzt.

  • Selbstständigkeit

    Selbstständigkeit ist eine Charaktereigenschaft, die die Schülerin/den Schüler dazu befähigt aus einer individuellen Freiheit heraus eigenständig zu handeln. Sie zeigt sich zum Beispiel, indem die Schülerin/der Schüler das Arbeiten ohne mehrmaliges, unnötiges Nachfragen beginnt und bei auftretenden Schwierigkeiten eigene, angemessene Lösungen findet. Eine Grundvoraussetzung hierfür ist das Selbstvertrauen.

  • Selbstvertrauen

    Das Selbstvertrauen umfasst das realistische Zutrauen in die eigenen Fähigkeiten. Dabei schätzt die Schülerin/der Schüler zum Beispiel ihre/seine Fähigkeiten realistisch ein, äußert ihre/seine eigene Meinung, akzeptiert fremde Meinungen und äußert sich in altersangemessener Form vor einer Gruppe.

  • Selbstwahrnehmung

    Aus der Summe der Selbstwahrnehmungen entwickelt sich das Bild der Schülerin/des Schülers, welches sie/er von sich selbst hat. Die Selbstwahrnehmung beinhaltet zum Beispiel eigene Bedürfnisse und Wünsche erkennen und angemessen einzuschätzen sowie die eigene Wirkung und das Verhalten reflektieren zu können. Sie gilt als bedeutende Grundlage für das Selbstvertrauen.

  • SIBUZ

    Im Schulpsychologischen und Inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentrum (SIBUZ) arbeiten im Fachbereich Schulpsychologie Schulpsychologen und Beratungslehrkräfte, im Fachbereich Inklusionspädagogik Sonderpädagogen, Erzieher und Schulsozialarbeiter miteinander. Zudem werden oft weitere Einrichtungen und Professionen einbezogen.

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines SIBUZ arbeiten in der Regel gemeinsam unter einem Dach, wobei in jedem Berliner Bezirk ein eigenes Zentrum für alle allgemeinbildenden öffentlichen und privaten Schulen eingerichtet ist. Die vorrangige Aufgabe besteht in der Beratung sowohl der Schulleitungen, weiterem Schulpersonal als auch einzelner Schülerinnen und Schüler oder deren Eltern.
    Die Mitarbeiter unterstützen bei der Diagnostik und Förderung, helfen beim Umgang mit Gewalt und Krisen, Schuldistanz, Mobbing und Diskriminierung und beraten bei Erziehungsfragen, Verhaltensschwierigkeiten, Lernproblemen, Schulangst u.a. emotionalen Problemen. Auch bei Fragen in den Bereichen „Lese-Rechtschreibschwierigkeit“, „Rechenschwierigkeit“, „Begabungsförderung“ oder „Sonderpädagogischer Förderbedarf“ steht das SIBUZ beratend zur Seite.

    Ein wichtiges Ziel ist das Gelingen des gemeinsamen Lernens von Schülerinnen und Schülern mit unterschiedlichsten Lernvoraussetzungen. Das SIBUZ kann direkt von den Schülern und den Erziehungsberechtigten aufgesucht werden.

    Weitere Informationen finden Sie unter Schulpsychologisches und inklusionspädagogisches Beratungs- und Unterstützungszentrum (SIBUZ).

  • Sonderpädagogischer Förderbedarf

    Sonderpädagogischer Förderbedarf bei Schülerinnen/Schülern kann in folgenden Bereichen bestehen:
    1) Lernen
    2) Emotionale und soziale Entwicklung
    3) Sprache
    4) Körperliche und motorische Entwicklung
    5) Sehen
    6) Hören
    7) Geistige Entwicklung
    8) Autistische Behinderung

    Weitere Informationen finden Sie unter Sonderpädagogische Förderung
    und Sonderpädagogische Förderung-Fachinformation.

  • Soziale Beziehungen/Freundschaften

    Soziale Beziehungen und Freundschaften sind für Menschen eine Grundvorrausetzung um erfolgreich am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Die Schülerinnen/Schüler nehmen zum Beispiel Kontakt zu anderen Mitschülern und Lehrkräften auf und pflegen stabile, freundschaftliche Beziehungen über einen längeren Zeitraum hinweg.

  • Sprachlerntagebuch Kita

    Im Sprachlerntagebuch dokumentieren Erzieherinnen/Erzieher und Tagespflegeeltern ihre Beobachtungen der sprachlichen Fortschritte eines Kindes, wobei ebenso die Kinder und ihre Eltern aktiv an der Gestaltung mitwirken können. Ziel ist die fortlaufende Dokumentation des Spracherwerbverlaufs eines jeden einzelnen Kita-Kindes. Die Lerndokumentation Kita ist ein bedeutender Teil des Sprachlerntagebuchs.

    Weitere Informationen finden Sie unter Kindertagesbetreuung-Fachinformationen.

  • Sprachverständnis

    Das Sprachverständnis umfasst die Fähigkeit die Bedeutung von Wörtern und Sätzen zu erfassen, zum Beispiel kann die Schülerin/der Schüler Mitteilungen, Aufträge oder Erklärungen verstehen sowie das Gesagte in einen Kontext setzen.

  • Taktil-kinästhetische Wahrnehmung

    Die taktil-kinästhetische Wahrnehmung meint die Weiterleitung von Tast- und Bewegungsempfindungen zum Beispiel zum Unterscheiden von Temperaturen oder dem Wahrnehmen der Beschaffenheit von verschiedenen Oberflächenstrukturen.

  • Temporäre Lerngruppe
    Temporäre Lerngruppen sind zeitlich begrenzte Kleingruppen von Schülerinnen und Schülern, die zu einem ausgewählten Förder- oder Forderbereich eingerichtet und durchgeführt werden, zum Beispiel:
    • Förderung visueller Wahrnehmung,
    • Kompetenzerwerb zur phonologischen Bewusstheit oder
    • Stabilisierung mathematischer Grundlagen

    Weitere Informationen finden Sie unter: Handreichung zur sonderpädagogischen Förderung – Temporäre Lerngruppen in der Schulanfangsphase.

  • Themen und Interessen des Schülers

    „Unterricht und Erziehung sind als langfristige, systematisch geplante und kumulativ angelegte Lernprozesse in der Vielfalt von Lernformen, Lernmethoden und Lernorten zu gestalten. Die intellektuellen, körperlichen, emotionalen, kulturellen und sozialen Fähigkeiten, Begabungen, Interessen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler sowie die Bereitschaft zur Anstrengung, zur Leistung und zum Weiterlernen sollen bis zu ihrer vollen Entfaltung gefördert und gefordert werden.“ (§ 14 (4) SchulG)

    Hinweis für die Dokumentation:
    Themen und Interessen der Schülerin/des Schülers können zum Beispiel im Gespräch deutlich werden. Interessen sind nicht zu verwechseln mit Stärken. Interessen sind meist nur von dem Schüler selbst formulierbar, da sie unabhängig von Stärken und Schwächen des Schülers/der Schülerin bestehen können.

  • Teilleistungsstörung

    Teilleistungsstörungen können beispielsweise in den Teilbereichen Rechnen (Rechenschwierigkeit), Lesen und/oder Rechtschreiben (Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten) auftreten.

  • Transferfähigkeit

    Transferfähigkeit meint Gelerntes in neuen Situationen anwenden zu können, um zum Beispiel erworbenes Wissen in vergleichbaren sowie neuen Aufgabenstellungen und Lernsituationen sinnvoll einzusetzen.

  • Umgang mit Regeln

    Beim Teilbereich Umgang mit Regeln ist die Schülerin/der Schüler zum Beispiel bereit Regeln und Vereinbarungen einzuhalten, sich am Aufstellen von Regeln in der Gruppe zu beteiligen sowie eigene Regelverstöße zu erkennen und zu benennen.

  • VERA

    Die Vergleichsarbeiten (VERA) finden in der 3. und 8. Jahrgangsstufe in den Fächern Mathematik und Deutsch – ab Jahrgangsstufe 8 auch in der ersten Fremdsprache statt.
    Weitere Informationen können Sie aus VERA-IQB entnehmen.

    Hinweis für die Dokumentation:
    Bitte ordnen Sie die VERA-Ergebnisse Ihrer Schülerin/Ihres Schülers numerisch den in der Dokumentation angegebenen Kompetenzstufen zu. Die Kompetenzstufen von Mindeststandard bis Optimalstandard finden Sie ebenfalls in den VERA-Rückmeldungen.

  • Visuelle Wahrnehmung

    Die visuelle Wahrnehmung umfasst die Verarbeitung von optischen Reizen (Gesehenem im Gehirn). Folgende Leistungen in diesem Bereich könnten zum Beispiel beobachtet werden:

    • Raum-Lage bei Zahlen und Buchstaben,
    • gedankliche Zuordnungen von Größen, Farben und Formen und
    • Wahrnehmung und Einhalten von Linien und Begrenzungen.
  • Wortschatz

    Der Wortschatz einer Schülerin/eines Schülers meint die Gesamtheit aller Wörter einer Sprache, die sie/er kennt (passiver Wortschatz) und/oder verwendet (aktiver Wortschatz). In Abhängigkeit zum Alter und Weltwissen, kann der Wortschatz von stark bis schwach ausgeprägt sein, zum Beispiel benutzt die Schülerin/der Schüler jeweils im Schriftlichen und Mündlichen eine angemessene Anzahl an Wörtern und kann Wörter Kategorien zuordnen.

Dokumente

  • Glossar zur Dokumentation lernprozessbegleitender Diagnostik und Förderung

    PDF-Dokument (313.0 kB)

  • Deutsche Gebärdensprache Erfassungsbogen

    PDF-Dokument (445.2 kB)