Lernen in Schnelllerner-Klassen

Drei Schüler mit Daumen hoch

An sieben Berliner Gymnasien werden Schnelllernerklassen angeboten, beginnend mit Jahrgangsstufe 5. Dieses Angebot mündet nach der 10. Klasse in die Kurse der gymnasialen Oberstufe. Kennzeichen sind beschleunigtes sowie vertiefendes und erweiterndes Lernen während der Unterrichtszeit.

Standorte der Schulen mit Schnelllernerklassen

Die sieben Schulen mit Schnelllernerklassen zeichnen sich alle dadurch aus, dass verbindliche Unterrichtsinhalte in allen Fächern schneller gelernt werden („Akzeleration“) und die Schülerinnen und Schüler zusätzliche Wahlangebote erhalten, in denen sie neigungsorientiert gefördert werden und nachhaltig individuelle Stärken weiterentwickeln können („Enrichment“). Die Inhalte der Enrichment-Kurse orientieren sich an den Lernbereichen:
  • Sprache, Literatur, Kunst, Musik;
  • Gesellschaftswissenschaften und
  • Mathematik, Naturwissenschaften und Technik.

In den Enrichment-Kursen zeigen die Schülerinnen und Schüler ihre hohe Selbstverantwortung und Selbstständigkeit beim gemeinsamen Lernen. Die Leistungen in den Enrichmentkursen werden benotet und sind versetzungsrelevant.

  • Wie sieht das Aufnahmeverfahren aus?

    Aufgenommen werden können auf schriftlichen Antrag ihrer Erziehungsberechtigen geeignet erscheinende Schülerinnen und Schüler, die den Übergang in das Gymnasium ab Klasse 5 wünschen. Die Aufnahme ist abhängig von der Teilnahme an einem Eingangstest, der an den Schulen mit Schnelllerner-Klassen für den Übergang in Jahrgangsstufe 5 erfolgt.
    Hinweis: Der Test findet während des Übergangsverfahrens in Jahrgangsstufe 5 ein Mal statt (+ Nachtermin). D. h. unabhängig davon, ob Eltern ihr Kind mit Erst-, Zweit- oder Drittwunsch an einem Schnelllernergymnasium anmelden möchten, muss der Test im Vorhinein absolviert werden. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von den Schnelllernerschulen oder Grundschulen.

    Für die Eignung wird aus den Noten der Fächer Deutsch, 1. Fremdsprache, Mathematik und Sachunterricht sowie aus einzelnen Kompetenzen der Förderprognose der Grundschule eine Punktwertung (max. 10) erstellt. Außerdem nimmt Ihr Kind an einem Aufnahmetest teil, in dem es ebenfalls 10 Punkte erreichen kann.

    Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass Ihr Kind in den Bewertungen der Grundschule und im Test jeweils mindestens 5 von 10 Punkten erreicht. Eine geringere Punktzahl im Grundschulteil kann unter folgenden Voraussetzungen ausgeglichen werden:

    • Durch ein Testergebnis von 8 oder mehr Punkten oder
    • bei freien Schulplätzen können Kinder am Ende des Aufnahmeverfahrens aufgenommen werden, die 3 oder 4 Punkte im Grundschulteil erreichen.
  • Was passiert, wenn Ihr Kind den Anforderungen doch nicht gerecht wird?

    In diesem Fall gilt die Regelung, dass Schülerinnen und Schüler aus der Jahrgangstufe 5 in die Grundschule zurückgehen.

    Schüler am Ende der Jahrgangsstufe 6 wechseln entsprechend dem Elternwillen in eine Regelklasse am Gymnasium oder einer Integrierten Sekundarschule. Sie werden im Aufnahmeverfahren für die Jahrgangsstufe 7 nachrangig aufgenommen, da sie nicht aus der Grundschule in eine weiterführende Schule der Sekundarstufe I wechseln, sondern bereits eine solche Schule besuchen.

    Für diese Schülerinnen und Schüler besteht an der Schule, in der sie die Schnelllernerklasse besucht haben, kein Anspruch auf einen Schulplatz in Jahrgangsstufe 7. Sie können jedoch nach Maßgabe freier Plätze an jeder weiterführenden Schule in Berlin aufgenommen werden.

    Dies gilt in gleicher Weise für Schülerinnen und Schüler, die nach der Jahrgangsstufe 6 den Schnelllernerzug verlassen. Angesichts der Fluktuation in den Schulen ist die Wahrscheinlichkeit größer nach Jahrgangsstufe 7 einen Platz in einer Regelklasse der bisher besuchten Schule zu erlangen als nach Jahrgangstufe 6.