- Für die gewünschte Dienstleistung gibt es einen Online-Antrag? Dann nutzen Sie bitte nur diesen.
- Für die gewünschte Dienstleistung gibt es noch keinen Online-Antrag und Sie benötigen einen Termin? Dann nutzen Sie bitte das Kontaktformular des zuständigen Referats.
Beachten Sie dabei:
Die Zuständigkeit richtet sich in der Regel nach der Staatsangehörigkeit. Für bestimmte Anliegen ist die Staatsangehörigkeit egal, zum Beispiel für:
- Asyl und Duldung (Referate A 2, A 3 und A 4)
- Blaue Karte EU, Aufenthaltstitel für Fachkräfte, Studierende, Auszubildende und Wissenschaftler sowie deren Familienangehörige (Referate B 1, B 2, B 3 und B 4),
- Verlängerung von Schengen-Visa (Referat B 5)
- Visaverfahren (Referat B 7)