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Termin im Notfall
Im Notfall bieten wir durch Übersendung einer Fiktionsbescheinigung oder durch einen zeitnahen Termin Hilfe an. Nach Eingang Ihres Kontaktformulars prüft und entscheidet das für Sie zuständige Referat, ob ein Notfall vorliegt. Ein Notfall muss immer nachgewiesen werden.
Wir können Ihnen nur helfen, wenn Sie
- dringend innerhalb der nächsten vier Wochen verreisen müssen und dies durch eine Buchung nachweisen.
- durch ein Schreiben Ihres Arbeitgebers nachweisen, dass Ihnen ohne gültiges Dokument der Verlust des Arbeitsplatzes droht.
- durch ein Schreiben Ihres Jobcenters oder Sozialamtes nachweisen, dass Ihnen ohne gültiges Dokument die Einstellung von Leistungen droht.
Aus technischen rechtlichen Gründen können wir Notfälle, in denen
- kein gültiger Pass vorliegt
- ein Reiseausweis für Ausländer, für Staatenlose oder für Flüchtlinge ausgestellt werden muss oder
- der bisherige Aufenthaltstitel verloren wurde
leider keine schnelle Hilfe anbieten.
Ihr Kontaktformular wird dennoch gelesen und bearbeitet, auch wenn nicht in jedem Fall eine schnelle Hilfe möglich ist. Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Antwort dann etwas länger dauert.
Personen im Asylverfahren oder mit einer Ausreise-Verpflichtung:
- Wenn Sie eine Grenzübertrittsbescheinigung, Passeinzugsbescheinigung oder ein Zusatzblatt nach § 84 Abs. 2 AufenthG besitzen, nutzen Sie bitte ebenfalls dieses Formular.