Unsere Verfahrenshinweise zum Aufenthalt in Berlin
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Die ausländerrechtlichen und staatsangehörigkeitsrechtlichen Bestimmungen finden sich in unterschiedlichen Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Abkommen. Viele dieser Rechtsquellen enthalten sogenannte unbestimmte Rechtsbegriffe und Spielräume für Ermessen.
In den Verfahrenshinweisen zum Aufenthalt in Berlin (VAB) werden Rechtsbegriffe konkretisiert und Leitlinien für die Ausübung des Ermessens bei unseren Entscheidungen definiert.
Die VAB sind in folgende Teile strukturiert:
- A – Aufenthaltsgesetz
- B – Aufenthaltsverordnung, Beschäftigungsverordnung
- C – Freizügigkeitsgesetz / EU
- D – Asylverfahrensgesetz
- E – Spezielle Regelungen für bestimmte Staaten
- S – Staatsangehörigkeitsgesetz
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Verfahrenshinweise zum Aufenthalt in Berlin (VAB)