Adresse:
Landesamt für Einwanderung
Friedrich-Krause-Ufer 24
13353 Berlin-Tiergarten
Für diese Menschen aus dem Ausland ist das Haupt-Büro zuständig:
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Für Menschen, die wegen ihrer Familie nach Deutschland kommen und in Berlin wohnen.
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Für Menschen, die zum Arbeiten nach Deutschland kommen
und in Berlin wohnen.
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Für Menschen, die auf das Ergebnis von ihrem Asyl-Antrag warten.
Asyl spricht man so: Asül.
Diese Menschen konnten nicht mehr sicher und gut
in ihrem Heimat-Land leben.
Zum Beispiel, weil sie dort verfolgt werden.
Jetzt wollen die Menschen in Deutschland Schutz bekommen.
Sie haben dafür einen Asyl-Antrag gestellt.
Der Asyl-Antrag wird vom Bundes-Amt für Migration und Flüchtlinge bearbeitet.
Das Bundes-Amt für Migration und Flüchtlinge entscheidet:
Ob eine Person in Deutschland bleiben darf oder nicht.
Manchmal dauert die Bearbeitung von dem Antrag lange.
Solange der Antrag noch bearbeitet wird,
dürfen die Menschen auf jeden Fall in Deutschland bleiben.
Dafür bekommen sie eine Erlaubnis vom Bundes-Amt für Migration und Flüchtlinge.
Diese Erlaubnis heißt Aufenthalts-Gestattung.
Diese Aufenthalts-Gestattung muss immer wieder verlängert werden.
So lange, bis das Bundes-Amt für Migration und Flüchtlinge eine Entscheidung getroffen hat.
Für die Verlängerung ist das Landes-Amt für Einwanderung zuständig
Irgendwann gibt es eine Entscheidung.
Vielleicht darf die Person bleiben:
Dann kümmert sich das Landes-Amt für Einwanderung um
eine neue Erlaubnis für die Person.
Diese Erlaubnis heißt dann Aufenthalts-Erlaubnis.
Vielleicht darf die Person nicht bleiben:
Dann kümmert sich das Landes-Amt für Einwanderung um die Ausreise von der Person.
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Für Menschen, die aus anderen Gründen in Berlin Schutz suchen.
In schwieriger Sprache heißen die Gründe:
Humanitäre Gründe.
Das spricht man so: hu-ma-ni-tär.
Das bedeutet:
Die Menschen können aus lebens-wichtigen Gründen
nicht in ihr Heimat-Land zurück-gehen.
Zum Beispiel, weil dort Krieg ist.
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Für Menschen, die Deutschland wieder verlassen müssen.
Bei manchen Menschen entscheidet der Staat:
Diese Menschen dürfen nicht in Deutschland bleiben.
Man sagt dazu:
Die Menschen müssen ausreisen.
Manchmal geht das nicht sofort.
Dafür gibt es verschiedene Gründe.
Zum Beispiel:
Eine Person muss ausreisen.
Das geht nur mit einem Ausweis.
Die Person hat aber keinen Ausweis.
Für diese Fälle ist das Haupt-Büro in Berlin-Tiergarten zuständig.