Etwa 11.000 Menschen in Deutschland warten auf ein gespendetes Organ. Mehr als 1.000 von ihnen sterben jedes Jahr, weil es nicht möglich war, ihnen rechtzeitig zu helfen.
Wer im Organspendeausweis der Entnahme und Transplantation von Organen nach seinem Tod zustimmt, schenkt denen, die sie benötigen, die Chance auf ein neues Leben.
Dem geltenden Gesetz nach bedarf eine Organspende in Deutschland immer der Einwilligung durch den potenziellen Spender oder seine Hinterbliebenen. Zeitlebens kann jeder grundsätzlich selbst entscheiden, ob er oder sie Spender werden möchte oder nicht und diese Entscheidung verbindlich im Organspendeausweis festhalten. Der entsprechende Eintrag kann Angehörigen im Ernstfall die Antwort auf eine schwierige Frage ersparen.
(Quelle: Senatsverwaltung für Wissenschaft und, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung: https://www.berlin.de/sen/gesundheit/themen/organspende/)
Mit der Neufassung des Transplantationsgesetzes (TPG) am 01.03.2022 sollen mehr Menschen für dieses wichtige Thema interessiert werden. Ziel ist es, die Bereitschaft zur Organspende zu erhöhen und diese auch zu dokumentieren, zum Beispiel in einem Organspendeausweis.