Aktuelle öffentliche Zustellungen

Roter Briefumschlag in dem ein heller Briefbogen hochkant steckt

Wann erfolgt eine öffentliche Zustellung und auf welcher Rechtsgrundlage:

  • Wenn wir ein wichtiges Schreiben oder einen Bescheid nicht an die letzte bekannte Meldeanschrift zustellen können, können wir die öffentliche Zustellung anordnen.
  • Rechtsgrundlage dafür ist § 7 des Berliner Verwaltungsverfahrensgesetz (BlnVwVfG) in Verbindung mit § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG).
  • Gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG gilt das Dokument als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
  • Mit der öffentlichen Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

03.05.2024

Name: Hrustic
Vorname: Francesca
Geburtsdatum: 28.08.1994
Letzte bekannte Anschrift: Schwalbenweg 17, 12526 Berlin
Bescheid / Schreiben: Bescheid vom 03.05.2024
zum Aktenzeichen: R 422 015071001851 (Hrustic, *28.08.1994)
Bescheid / Schreiben liegt zur Abholung hier bereit: Landesamt für Einwanderung, Standort Friedrich-Krause-Ufer
Referat R 4, Zimmer 683
Friedrich-Krause-Ufer 24, 13353 Berlin
Veröffentlichung am: 03.05.2024
Löschung erfolgt am: 18.05.2024
  • Das Landesamt für Einwanderung hat seine Homepage als Stelle für öffentliche Zustellungen seiner Bescheide im Sinne des § 10 VwZG bestimmt.
  • Die Bestimmung der Homepage als Aushangstelle für öffentliche Zustellungen wurde am 10. August 2018 bekannt gemacht.