Wenn Sie in Berlin, Cottbus oder Frankfurt/Oder mit einem Aufenthaltstitel zur Beschäftigung arbeiten wollen, führt die Ausländerbehörde das interne Zustimmungsverfahren mit folgender Stelle durch:
Agentur für Arbeit
ZAV-Team 285
Trenckmannstraße 15
16816 Neuruppin
E-Mail
Befindet sich die Betriebsstätte an einem anderen Ort, ist ein anderes Arbeitsmarktzulassungsteam zuständig. Auskünfte erteilt das Kompetenz Center Arbeitsmarktzulassung der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) unter der Telefonnummer: 0228 713 2000.
Für Arbeitgeber besteht auch die Möglichkeit, den eService der Bundesagentur für Arbeit zu nutzen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass für die Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit eine gewisse Zeitdauer erforderlich ist.
Bei bestimmten Tätigkeiten ist keine Zustimmung der Agentur für Arbeit nötig. Welche Beschäftigungen zustimmungsfrei und welche zustimmungsbedürftig sind, können Sie den jeweiligen Aufenthaltstiteln zur Beschäftigung oder der Beschäftigungsverordnung entnehmen. Diese regelt das Verfahren und die Zulassung von in Deutschland lebenden Ausländern zur Ausübung einer Beschäftigung.
Weitere Informationen zur Arbeitsaufnahme in Deutschland erhalten Sie auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit