Für eine Einreise zur Aufnahme einer Beschäftigung oder einer selbständigen Tätigkeit ist generell ein nationales Visum erforderlich. Dieses ist bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung zu beantragen.
- Wenn es um eine Beschäftigung geht, werden wir in der Regel nicht im Visumverfahren beteiligt.
- Bei einer beabsichtigten selbständigen Tätigkeit werden wir hingegen immer beteiligt. Nach Prüfung der Antragsunterlagen wird eine Stellungnahme gegenüber der deutschen Auslandsvertretung abgegeben.