BA Treptow-Köpenick .11. 2003
Bezirksbürgermeister
Vorsteher der BVV
Herrn Blohm
Schriftliche Beantwortung der Großen Anfrage V/623 der Fraktion Bündnis90/Grüne (20. Sitzung der BVV am 25.09.03)
Liegenschaftsfonds
- Wie ist der derzeitige Stand ( Stand 31.08.2003) an nicht genutztem Fachvermögen beim Bezirksamt?
- Wie positioniert sich das Bezirksamt zur vorgesehenen vollständigen Übertragung nicht genutzten Fachvermögens an den Liegenschaftsfonds?
- Sieht das Bezirksamt hierbei die mögliche Beschneidung bezirklicher Mitspracherechte noch als verfassungskonform und wenn nein, wie wird es sich dagegen wehren?
- Wie sieht das BA die Ausweitung des Eingriffsrechts im Planungs- und Baubereich?
- Liegen dem BA Aussagen zur Bilanz des Liegenschaftsfonds vor? Wie sieht es die eigene Leistungsfähigkeit dazu im Vergleich?
Die Große Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Zu 1. :
Ein Überblick über tatsächlich nicht genutzte Grundstücke des Fachvermögens besteht derzeit nicht.
Bis einschließlich 31.08.2003 sind dem Grundstücksamt insgesamt 31 Grundstücke aus dem Fachvermögen übertragen worden, die für Fachzwecke nicht mehr benötigt werden.
Von diesen 31 übertragenen Grundstücken befinden sich derzeit 28 im Leerstand.
Zu 2:
Das Ziel, sämtliche Grundstücke des Finanzvermögens einschließlich des nicht mehr genutzten Fachvermögens insgesamt in das Treuhandvermögen des Liegenschaftsfonds einzubringen, bedeutet für den Bezirk, dass keine Möglichkeiten mehr bestehen, bezirkliche Ziele, wie etwa die Förderung bestimmter Projekte durch die Vergabe geeigneter Grundstücke zu unterstützten, zu verfolgen.
Aus diesem Grunde ist das Vorhaben aus bezirklicher Sicht abzulehnen.
Zu 3:
Neben den vorgenannten Zielen ist eine Änderung der A V LHO vorgesehen, wodurch erreicht werden soll, dass die Übertragung und Überlassung von Grundstücken jeglichen Fachvermögens innerhalb des Bezirksamtes der vorherigen Einwilligung der Senatsverwaltung für Finanzen bedarf. Diese Änderung ist ebenfalls abzulehnen und mit den Bestimmungen des Verwaltungsreformgesetzes insbesondere mit dem § 3, wonach der Hauptverwaltung Aufgaben von gesamtstädtischer Bedeutung zuzuordnen sind, aus unserer Sicht nicht zu vereinbaren.
Ob die vorgesehene Beschneidung der bezirklichen Mitspracherechte noch verfassungskonform ist, kann von hier nicht mit Bestimmtheit festgestellt werden.
Zu 4.:
Das Bezirksamt lehnt die Ausweitung des Eingriffsrechtes im Planungs- und Baubereich ab.
Zu 5.:
Aussagen zur Bilanz des Liegenschaftsfonds sind hier nicht bekannt.
Die Unterlagen zur Neukonzeption des Liegenschaftsfonds weisen keine Aussagen zu dessen Wirtschaftlichkeit aus.
Der Vorlage war jedoch zu entnehmen, dass die Verkaufserlöse vor Gründung des Liegenschaftsfonds höher waren als nach dessen Gründung.
An dieser Stelle sollte beachtet werden, dass das hiesige Grundstücksamt bei einer Vielzahl von Grundstücksverkäufen die Verkaufsvorbereitungen, die einen erheblichen Zeitaufwand beanspruchen, geleistet hat und der Liegenschaftsfonds fertige Verkaufsakten mit Benennung der Käufer übersandt bekommen hat. Gleiches trifft für die Erstbestückung zu, bei der zahlreiche Verkaufsfälle bereits bis zur Beurkundungsreife vom Grundstücksamt vorbereitet waren und der Liegenschaftsfonds lediglich noch die Beurkundung mit den Käufern zu vollziehen
hatte.
Hätte das Grundstücksamt diese vorbereitenden Arbeiten nicht geleistet, wären die Verkaufserlöse mit hoher Wahrscheinlichkeit noch niedriger ausgefallen.
Unter Beachtung der bisherigen Ergebnisse des Liegenschaftsfonds und unter Berücksichtigung des Grundstücksbestandes, der möglicherweise aus dem Bezirk Treptow-Köpenick zum Verkauf zur Verfügung stehen könnte, werden die prognostizierten Verkaufserlöse, die der Liegenschaftsfonds in den Folgejahren in Aussicht gestellt hat, angezweifelt.
Die bisherige Praxis bei Grundstücksverkäufen durch den Liegenschaftsfonds hat gezeigt, dass es sinnvoll und sicherlich unter Berücksichtigung nicht zuletzt auch der Bürgernähe wirtschaftlich wäre, sowohl die Verwaltung als auch die Vermarktung zumindest kleinerer Grundstücke aufgrund der Ortsnähe in Verantwortung der Bezirke zu belassen.
Der Liegenschaftsfonds sollte sein Tätigkeitsfeld in wirklich großen Grundstücksgeschäften sehen, um so eine effektive professionelle Vermarktung sicherzustellen.
Dr. Klaus Ulbricht
Bezirksbürgermeister