Auszug - DDR-Unrechtsregime als Mahnung
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Aussprache: Herr Igel<075>: Das Thema wird sicherlich von großen Teilen der BVV
unterstützt, aber die Umsetzung im Antrag ist schlecht. Es gibt einen Beschluss
der BVV aus dem Jahre 1998 (III/500), aber zum jetzigen Zeitpunkt sollte man
etwas weiter sein, als das im Antrag Geforderte. Der Denkansatz ist bereits falsch,
die BVV kann nicht verordnen, dass vermehrt Schulklassen die Gedenkstätte
besuchen (DDR-Methoden). Fragt sich, was mit einem solchen Beschluss passieren
würde? Anders wäre es, wenn der Antragsteller bereits in der Formulierung
versucht hätte, Wege der Zuständigkeit des BA zu finden. Die Verantwortung
liegt durchaus im Bereich der politischen Bildung. Die Ausschüsse haben sich
aber auch nicht dazu durchringen können, das in eine beschlussfähige Form zu bringen. Trotz Ablehnung der Ausschüsse darf aber nicht
die politische Dimension vergessen werden. Es wird mehr DDR-Aufarbeitung
gefordert und bei einer Rot-Rot-Regierung werden solche Anträge gern gestellt,
um diese Regierung vorzuführen. Das muss hier aber nicht zugelassen werden, es
muss kein Antrag ohne sinnvolle Konsequenzen beschlossen werden. Es sollte aber
auch kein Platz für Populismus dahingehend geboten werden, SPD und PDS würden
die Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit behindern. Eine Ablehnung der BE würde
eine Rücküberweisung in den Ausschuss bedeuten. Das Thema ist zu ernst für
Populismus oder Schaufensteranträge. BE wird deshalb abgelehnt. Herr
Nowarra: Im A.f.Bi ist erklärt worden, dass dieses Angebot von Schulen viel
genutzt wird. Herr Retzlaff: Der JHA hat empfohlen, den Antrag nicht zu
beschließen. Aber das Thema wird eines der nächsten JHA-Sitzungen sein. Herr
Tesch: Im A.f.Bi ist das Wissen über die Verbindung an den Schulen schon
angekommen, und von daher gibt es keinen Handlungsbedarf. Herr Scholz:
Es gibt in den Lehrmaterialien und vor Ort an den Schulen positive Beispiele,
aber es gibt auch weiße Flecken. Der Antrag kann gerne noch weiter gefasst
werden und man sollte sich im Ausschuss noch einmal damit befassen. Einen
solchen Antrag kann man nicht ablehnen. Herr Tesch: Die weißen Flecken
kann man nicht tilgen, wenn man eine Einrichtung, die sehr gut genutzt wird,
weiter nutzen soll. Man muss sich sicher über Lehrpläne oder Lehrinhalte
unterhalten, das aber ist hier nicht Gegenstand. Der Besuch der genannten
Einrichtung ist so etwas wie Standardprogramm, reicht aber offensichtlich nicht
in der Auseinandersetzung. Darüber kann man sicher an anderer Stelle streiten. Frau
Werner: Die Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit ist Bestandteil des
Rahmenplanes (Tochter 10. Klasse). Sofern die Kinder weiße Flecken haben, hat
das sicher allgemein mit “Pisa” etwas zu tun. Abstimmung BE: Mit 23 Dafür- und 16 Gegenstimmen angenommen. Damit ist der Ursprungsantrag der FDP-Gr. abgelehnt. BzVV rügt das Verhalten der BzV in der Abstimmung.
Ordnungsruf an Frau Lindenberg. Es wird folgender Beschluss gefasst: Ablehnung des Antrages Abstimmungsergebnis: dafür: 23. dagegen: 16. Enthaltung: . |
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