Drucksache - V/0708
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Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin wolle beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass die bezirklichen Schuldnerberatungsstellen aufgrund gesetzlicher Veränderungen nicht schließen müssen.
Begründung: Der Drucksache 15/1516 der 15. Wahlperiode des Deutschen Bundestages ist zu entnehmen, dass der § 16 Abs. 2 Nr. 2 SGB II die Schuldnerberatung nur noch als “Kann-Leistung” der Agentur für Arbeit vorsieht. Aufgrund dessen sind die Schuldnerberatungsstellen in ihrer Existenz erheblich gefährdet. In Anbetracht der dramatischen Überschuldung vieler privater Haushalte, Tendenz steigend, ist hier alles zu unternehmen, um das Angebot der Schuldnerberatung aufrecht zu erhalten. |
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