Drucksache - V/0708  

 
 
Betreff: Schuldnerberatung im Bezirk
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:zurückgezogen
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90GrüneB'90Grüne
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
   Beitritt:CDU
   FDP-Gr.
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
27.11.2003 
22. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung überwiesen   
Ausschuss für Soziales und Gesundheit Vorberatung
10.12.2003 
22. (öfftl.) Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vertagt   
14.01.2004 
23. (öfftl.) Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit im Ausschuss zurückgezogen (Beratungsfolge beendet)   
Anlagen:
Antrag, 16.11.2003, BüGr

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin wolle beschließen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass die bezirklichen Schuldnerberatungsstellen aufgrund gesetzlicher Veränderungen nicht schließen müssen.

 

 

 

Begründung:

Der Drucksache 15/1516 der 15. Wahlperiode des Deutschen Bundestages ist zu entnehmen, dass der § 16 Abs. 2 Nr. 2 SGB II die Schuldnerberatung nur noch als “Kann-Leistung” der Agentur für Arbeit vorsieht. Aufgrund dessen sind die Schuldnerberatungsstellen in ihrer Existenz erheblich gefährdet. In Anbetracht der dramatischen Überschuldung vieler privater Haushalte, Tendenz steigend, ist hier alles zu unternehmen, um das Angebot der Schuldnerberatung aufrecht zu erhalten.

 
 

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