Drucksache - V/0653
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Wir fragen das Bezirksamt:
Die Große Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Zu 1. Auf das Jahr 2003 bezogen wurden bisher 71 Neuanträge auf Einbürgerung gestellt. Davon konnten bis zum 31.08. durch Einbürgerung, Rücknahme oder Ablehnung 8 Anträge erledigt werden. Für 8 weitere Anträge konnte eine Einbürgerungszusicherung erteilt werden. Über die verbleibenden 55 Anträge konnte aus verschiedenen Gründen (fehlender Nachweis der Sprachkenntnisse, nicht abgeschlossene Ermittlungsverfahren, mangelnde Mitarbeit der Antragsteller und laufende Erstermittlungen) noch nicht entschieden werden.
Zu 2. Es gibt keine Bestrebungen, die Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen zu dezentralisieren sondern in einem Landesamt zu zentralisieren. Die derzeitige Bearbeitung erfolgt dezentral bzw. in sogenannter Mischzuständigkeit. Die Bürgernähe/Bürgerfreundlichkeit ist bereits durch die derzeitige Bearbeitungsform gewährleistet, die räumliche Nähe, die persönliche Bindung an den Sachbearbeiter, die Öffnungszeiten, die unmittelbare Verknüpfung zu anderen Stellen und die Schnelligkeit der Bearbeitung sind hier schon gegeben.
Die Transparenz des Verwaltungshandels ist in dieser Behörde durch den zuständigen Bearbeiter gewährleistet. Er betreut den Antragsteller von der Antragstellung bis zur Einbürgerung.
Zu 3. Der Antrag auf Anspruchseinbürgerung wird bei der Antragstellung sofort bearbeitet, d.h. dass die erforderlichen Ermittlungen umgehend in die Wege geleitet werden. 2003 wurde hinsichtlich der zur Zeit anhängigen Anträge über 55 Anspruchseinbürgerungen entschieden, davon 26 durch Einbürgerungen und 29 durch Rücknahme (durch den Ast.) bzw. Ablehnung. Derzeit bearbeiten 2 Mitarbeiter (1,25 Stellenanteile) 262 anhängige Einbürgerungsanträge. Beide Arbeitsplätze sind mit PC-Technik ausgestattet. Aktuell wird ein spezielles IT-Verfahren “Einbürgerung” Berlin weit (3 Bezirksämter ausgenommen) angeschafft. Dieses Programm gewährleistet eine einheitliche Bearbeitungsweise und effiziente Ergebnisse. Die Einführung kann aber frühestens Anfang 2004 nach Zustimmung des HPR erfolgen.
Zu 4. Die Antragsannahme und Bearbeitung erfolgt im BA . Sind nach Ansicht des BA alle Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt, wird der gesamte Vorgang mit einem Entscheidungsvorschlag an die Senatsverwaltung für Inneres (SenInn) zur Entscheidung abgegeben. Dort wird über den Antrag entschieden und bei Zustimmung eine Einbürgerungszusicherung erteilt. Der Vorgang kommt zurück zum BA, wo die Entlassung aus der Heimatstaatsangehörigkeit überwacht wird. Liegt die Entlassung vor, kontrolliert das BA nochmals die aktuelle Erfüllung der Einbürgerungsvoraussetzungen und sendet den Vorgang wiederum zur Erstellung der Einbürgerungsurkunde an SenInn. Bei Zustimmung geht der Antrag wieder zurück ans BA, wo die Einbürgerung durch Aushändigung der Urkunde vollzogen wird. Bei Nichtzustimmung sind zwischendurch weitere Bearbeitungsschritte erforderlich. 2003 wurde über 47 Ermessenseinbürgerungen entschieden.
Zu 5. Seit 1992 gab es 4 Widersprüche ausschließlich zu Fragen der Gebührenregelung. In 2 Fällen wurde der Widerspruch als unbegründet abgelehnt; in den beiden anderen Fällen wurde dem Widerspruch durch neuen Bescheid abgeholfen.
Zu 6. Mehr qualitative Verbesserung kann durch eine weitere Dezentralisierung der bestehenden Arbeitsaufgaben erzielt werden. Insbesondere ist eine wesentliche Reduzierung der Bearbeitungszeiten durch Wegfall von Vorlagepflichten bei Ermessensentscheidungen möglich.
Zu 7. Die Einbürgerungsanträge werden bereits jetzt zum großen Teil in eigener Verantwortung im BA bearbeitet und entschieden. Wir sehen uns durchaus in der Lage und Willens, die Verantwortung für alle Einbürgerungen bei entsprechender Unterstützung (z.B. rechtl. Regelungen) durch SenInn und ggf. des Zustimmungsvorbehalts in Sicherheitsfragen zu übernehmen. 1
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