Die Aufgabenwahrnehmung im Natur- und Artenschutz zielt auf den Vollzug des Bundesnaturschutzgesetzes.
Schwerpunkt ist der Erhalt des Bestandes geschützter Arten und Biotope sowie der Schutz des privaten Baumbestandes.
Im Rahmen der bezirklichen Landschaftsplanung sollen wichtige Freiflächen für die Erholung erhalten und zur Förderung der Biodiversität entwickelt werden.
Im Aufgabenbereich Naturschutz- und Landschaftspflege werden konkrete Maßnahmen zum Biotop- und Artenschutz auf bezirkseigenen Flächen umgesetzt.
Nachfolgend finden Sie Informatives und Wissenswertes aus unseren Aufgabengebieten sowie die jeweils zuständigen Ansprechpersonen.