Baumschutz

alte Eiche

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Ansprechpartner_innen

Name Telefonnummer E-Mail Zuständigkeitsbereich
Herr Friedemann (030) 90277-3773 Baumschutz@ba-ts.berlin.de Lichtenrade, Marienfelde, Mariendorf-Süd
Frau Heinel (030) 90277-3774 Baumschutz@ba-ts.berlin.de Schöneberg, Friedenau, Tempelhof, Mariendorf-Nord

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Unsere Aufgaben

Das Aufgabengebiet “Baumschutz” beim Umwelt- und Naturschutzamt ist für den Schutz der Bäume auf Privatgrundstücken zuständig. Für Straßenbäume und Bäume innerhalb von öffentlichen Parkanlagen ist der Fachbereich Grünflächen des Straßen- und Grünflächenamtes verantwortlich.

Grundlage für unsere Tätigkeit ist die Berliner Baumschutzverordnung (BaumSchVO). Daraus ergeben sich für uns folgende Aufgaben:

  • Bearbeitung von Fäll- und Schnittanträgen, bei Bedarf mit Ortsterminen etc.
  • Ausfertigung von gebührenpflichtigen Bescheiden
  • fachliche Prüfung von Sachverständigengutachten
  • Festlegung des ökologischen Ausgleichs (Ersatzpflanzungen) für gerodete Bäume
  • Bearbeitung von Widersprüchen

Darüber hinaus befassen wir uns mit weitere Angelegenheiten des Baumschutzes:

  • Fachliche Stellungnahmen und Anordnungen von Maßnahmen zu Baumschutzangelegenheiten bei öffentlichen und privaten Bauvorhaben
  • Abstimmung mit beteiligten Ämtern
  • Beratung von Bauherren und Antragstellern zum Baumschutz auf Baustellen
  • Kontrolle von geleisteten Ersatzpflanzungen, sachliche und quantitative Prüfung eingereichter Nachweise
  • Bearbeitung von Anzeigen zum Baum- und Artenschutz, Sachverhaltsermittlung und Vorbereitung/Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren
  • Vollzug der NaturdenkmalVO, Überprüfung des Zustands von Naturdenkmalen, fachliche Entscheidung über Maßnahmen zur Pflege und zum Erhalt
  • Fertigung von Stellungnahmen für politische Gremien
  • Beantwortung von Bürgerbeschwerden und Anfragen

Baumschutz auf Baustellen

Sind durch Baumaßnahmen geschützte Bäume nach BaumSchVO Bln betroffen, müssen die geltenden Richtlinien und Normen zum Baumschutz (DIN 18920, RAS-LP 4, BaumSchVO Berlin) eingehalten werden. Zur ersten Veranschaulichung dient die auf dieser Seite zum Download angebotene Grafik zum Baumschutz auf Baustellen. Genauere Informationen können Sie auch bei uns auf Anfrage erhalten.

Rechtsgrundlagen

Fällantrag bzw. Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach der Baumschutzverordnung (online)

Wissenswertes zum Download

  • Merkblatt Artenschutz an Gehölzen

    PDF-Dokument (133.1 kB)
    Dokument: Umwelt- und Naturschutzamt Tempelhof-Schöneberg

  • Grafik zum Baumschutz auf Baustellen

    PDF-Dokument (483.2 kB)
    Dokument: Arbeitskreis Stadtbäume, Gartenamtsleiterkonferenz im Deutschen Städtetag (2001)

Weitere Informationen