Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg besteht aus sechs Ortsteilen, die einstmals eigenständige Landgemeinden und Städte im Umland Berlins waren. Diese wurden zusammen mit vielen anderen umgebende Städten, Landgemeinden und Gutsbezirke durch das “Gesetz über die Bildung einer neuen Stadtgemeinde“ (“Groß-Berlin-Gesetz”) zum 01.10.1920 nach Berlin eingemeindet.
- Friedenau und Schöneberg bildeten von da an den 11. Berliner Verwaltungsbezirk Schöneberg.
- Lichtenrade, Mariendorf, Marienfelde und Tempelhof wurden zum 13. Berliner Verwaltungsbezirk Tempelhof zusammengelegt.
Zum 01.01.2001 wurde durch eine Bezirksgebietsreform die Anzahl der Verwaltungsbezirke von 23 auf 12 reduziert.
- Tempelhof und Schöneberg wurden dabei zusammengelegt und zum 7. Verwaltungsbezirk Tempelhof-Schöneberg.