Zum Erhalt und zur Förderung von Natur und Landschaft werden bestimmte Landschaftsbereiche und -bestandteile unter Schutz gestellt (§1 BNatSchG). Unterschieden werden Naturschutzgebiete (NSG), Landschaftsschutzgebiete (LSG), Naturdenkmale (ND; oft einzelne Objekte, wie Bäume oder Findlinge), Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) und Naturparke (NP).
In Bezug auf die Erteilung von Genehmigungen für bestimmte Handlungen in Schutzgebieten, Ausnahmen oder Befreiungen ist je nach Schutzgebietsverordnung zu einem Schutzgebiet entweder die Obere oder die Untere Naturschutzbehörde zuständig (d. h. entweder die Naturschutzbehörde beim Senat oder beim Bezirksamt).
Für Naturdenkmale gelten folgende Regelungen:
Zuständigkeit der unteren Naturschutzbehörde (UNB) bei Naturdenkmalen (Bäume und Findlinge):
- für Anordnung von Maßnahmen (z. B. der Pflege eines Naturdenkmals auf Kosten des Eigentümers)
- Abstimmung von Maßnahmen anderer Behörden und Dienststellen
- genehmigungsbedürftigen Handlungen
- Aufstellung von Bild- und Schrifttafeln über Naturdenkmale und Überprüfung der Naturdenkmale
Naturdenkmale – Pflichten der Flächeneigentümer:
- Eigentümer ist verpflichtet für Erhalt und Pflege von Naturdenkmalen
- es besteht eine Anzeigepflicht gegenüber der UNB bei Beschädigung oder Maßnahmen, die offenkundig nachteilige Folgen für das Naturdenkmal haben würde
- es besteht eine Anzeigepflicht gegenüber der UNB für notwendige Maßnahmen, die der Gewährleistung der Verkehrssicherheit dienen oder eine drohende Gefahr abwehren sollen
- Eigentümer hat Duldungspflicht
Weitere Informationen zu allen Schutzgebieten in Berlin finden Sie auf der Seite des Berliner Umweltportals oder auf der Seite der für Umweltschutz zuständigen Senatsverwaltung
In unserem Bezirk Tempelhof-Schöneberg befinden sich einige dieser Schutzgebiete, Geschützte Landschaftsbestandteile und Naturdenkmale, welche Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen können. Nähere Informationen zu den einzelnen Schutzgebieten und den zugehörigen Rechtsverordnungen können Sie den jeweiligen Links entnehmen.