Handelsartenschutz

Grüner Leguan auf Blatt

Grüner Leguan auf Blatt

Ansprechpersonen

Name Telefonnummer E-Mail Zuständigkeitsbereich Aufgaben
Herr Schult (030) 90277-7256 Felix.Schult@ba-ts.berlin.de gesamter Bezirk An- und Abmeldung Tierhaltung, Gehege-Genehmigungen

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Unsere Aufgaben

Um den illegalen Handel mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten zu unterbinden, dürfen besonders und streng geschützte Arten nur unter bestimmten Bedingungen verkauft und gehalten werden. In den meisten Fällen betrifft dies besonders und streng geschützte Wirbeltierarten (Amphibien, Reptilien, Vögel). Beliebte und besondere Haustierarten wie z. B.

  • Graupapageien,
  • Aras
  • Stieglitze
  • Griechische Landschildkröten
  • Chamäleons (z. B. Jemenchamäleon, Pantherchamäleon)
  • Schlangen (z. B. verschiedene Boa-Arten, Python-Arten) oder
  • Warane

gehören zu den besonders und streng geschützten Arten und unterliegen damit der Meldepflicht. Das bedeutet, der Beginn und das Ende der Tierhaltung müssen dem Umwelt- und Naturschutzamt Tempelhof-Schöneberg schriftlich angezeigt werden.
Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihr Tier der Meldepflicht unterliegt, fragen Sie gerne bei uns nach. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Beim Kauf der Tiere achten Sie bitte darauf, dass Ihnen ein entsprechender Herkunftsnachweis mit ausgehändigt wird.

Der legale Besitz muss durch den/die Halter_in nachgewiesen werden. Welcher Nachweis notwendig ist, hängt von dem spezifischen Schutzstatus des Tieres ab.

Generell gilt: niemals sollten Tiere erworben werden, für die Ihnen der/die Verkäufer_in keinen Herkunftsbeleg aushändigen kann. Im Zweifelsfall sprechen Sie uns bitte an.

Züchter_innen wird dringend empfohlen, ein Zuchtbuch zu führen. Für gewerbsmäßige Händler_innen ist ein Ein- und Auslieferungsbuch verpflichtend (§ 6 BArtSchV).

Sollten Sie Verstöße oder eine auffällige Haltung wildlebender Tiere in Ihrer Umgebung bemerken, können Sie uns dies ebenfalls melden. Das Umwelt- und Naturschutzamt führt im Einzelfall Kontrollen durch und geht möglichen Verstößen gegen das Artenschutzrecht nach.

An- und Abmeldungen meldepflichtige Tierarten gemäß § 44 Abs. 2 BNatSchG

Die Anzeige muss folgende Angaben zum Tier enthalten:
  • Artname (deutsch und wissenschaftlich/lateinisch)
  • Anzahl der Tiere
  • Herkunft (vollständiger Name und Adresse der Verkäuferin / des Verkäufers) mit Beleg
  • Aufenthaltsort (vollständiger Name und Adresse der Käuferin / des Käufers)
  • Kennzeichen des Tieres (z. B. Ringnummer, Chipnummer, Fotodokumentation)
  • Datum des Erwerbs

Beginn und Ende der Haltung müssen angezeigt werden. Dies kann entweder schriftlich per Post oder über die elektronischen Meldesysteme zur Anmeldung und zur Abmeldung erfolgen.

Gehege-Genehmigungen

Für die Haltung von wildlebenden Tieren außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden in Gehegen oder Volieren ist eine Genehmigung notwendig (§ 43 BNatSchG). Diese kann formlos per E-Mail oder postalisch beantragt werden (idealerweise mit maßstabsgetreuer, bemaßter Skizze des Geheges). Das Gehege muss die artgerechte Haltung der Tiere ermöglichen, Schutz vor Prädatoren bieten und zudem ausbruchssicher sein. Auch hier gilt die entsprechende Melde- und Nachweispflicht für die gehaltenen Tiere.

Gerne beraten wir Sie bei einem gemeinsamen Ortstermin.

Rechtsgrundlagen

Weitere Informationen