Ziel des Freilandartenschutzes ist der Schutz der Tiere und Pflanzen wildlebender Arten und ihrer Lebensgemeinschaften vor Beeinträchtigungen durch den Menschen und die Gewährleistung ihrer sonstigen Lebensbedingungen. Dazu gehört auch der Schutz der Lebensstätten und Biotope sowie die Wiederansiedlung von Tieren und Pflanzen verdrängter wildlebender Arten in geeigneten Biotopen innerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets.
Der nationale Artenschutz in Deutschland wird im Kapitel 5 in den Paragrafen 37 bis 55 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und in der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) geregelt.
Der allgemeine Artenschutz (§ 39 BNatSchG) ist die schwächste Form des Schutzes, betrifft dafür aber alle wild lebenden Arten.
Der Schutz von Tieren und Pflanzen der besonders und streng geschützten Arten ist insbesondere durch die Zugriffsverbote (§ 44 BNatSchG) geregelt. Sie dürfen unter anderem nicht gefangen, nicht verletzt oder nicht getötet werden und ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten (z. B. Vogelnest oder Fledermausquartier) dürfen nicht beschädigt oder zerstört werden.
In der Artenschutzdatenbank Wisia des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) kann der aktuelle Schutzstatus einer Art eingesehen werden.
Wir prüfen bei Bauvorhaben, Maßnahmen an Gehölzen, Maßnahmen an Gebäuden, Maßnahmen in Schutzgebieten und bei vielen weiteren Tätigkeiten, ob die gesetzlichen Bestimmungen zum Artenschutz eingehalten werden.
Artenschutzbelange bei Maßnahmen an Gehölzen
Die folgende Seite gibt Ihnen einen Überblick darüber, was aus artenschutzrechtlicher Sicht bei Maßnahmen an Bäumen und anderen Gehölzen zu beachten ist:
Artenschutzbelange bei der Baumpflege, Baumfällung und der Beseitigung von Vegetation
Zusätzlich stellen wir Ihnen die Informationen dort auch als PDF zum Download zur Verfügung.
Hinweise zum Artenschutz an Gebäuden
Die folgende Seite gibt Ihnen einen Überblick darüber, was aus artenschutzrechtlicher Sicht bei Maßnahmen an Gebäuden zu beachten ist:
Hinweise zum Artenschutz an Gebäuden
Zusätzlich stellen wir Ihnen die Informationen dort auch als PDF zum Download zur Verfügung.