Es wird
folgender Beschluss gefasst:
1. Das Bezirksamt wird ersucht, die unten angegebenen
Standards unverzüglich und unverbindlich festzusetzen und die Anwendung der
Standards sicherzustellen.
2. Das Bezirksamt berichtet regelmäßig über die Realisierung
des Beschlusses, erstmals zwei Monate nach der Beschlussfassung in der BVV.
1. Standard –
Planungsprozesse für Spielflächen in Pankow
Die Standards Planungsprozesse für Spielflächen im Bezirk
Pankow gelten für neue Baumaßnahmen, Umgestaltungen sowie Instandhaltungen von
Spielplätzen/ -orten/ -flächen, wenn diese mit einer Neuplanung von Flächen
bzw. Geräten einhergehen. Reine Instandhaltungen im Rahmen der
Verkehrssicherungspflicht sind davon nicht berührt.
Unter Beachtung aller geltenden DIN EN Normen für den Bau
und die Unterhaltung von Spielplätzen sollen folgende Standards Anwendung
finden:
- Bei
Neubau- und Umgestaltungsmaßnahmen von öffentlichen Spielplatzflächen ist
die SPK vor Fertigung der Entwurfsplanungen über die
·
Absicht der Baumaßnahme
·
Zeitschiene
·
Finanzierung
·
Planungsziel sowie
·
Nutzergruppen
zu informieren, um über die Art
und Form des Beteiligungsverfahrens entscheiden zu können.
- Der
Zwischenbericht des Beteiligungsverfahrens ist mit der SPK auszuwerten und
soll sich im Planungsziel der Entwurfsplanung wieder finden.
- Die
Entwurfsplanung ist der SPK vorzustellen.
- In
einem erweiterten Beteiligungsverfahren wird die Entwurfsplanung den späteren
Nutzergruppen sowie den Anwohnern vorgestellt. Nachbesserungswünsche,
Bedürfnisse und Interessen werden aufgenommen.
- Die
Erarbeitung der Ausführungsplanung erfolgt unter Berücksichtigung der im
erweiterten Beteiligungsverfahren gewonnenen Ergebnisse.
- Die
Ausführungsplanung ist der SPK vor Baubeginn vorzustellen.
- Während
der Bauphase ist der SPK regelmäßig über den Fortgang der Baumaßnahmen zu
berichten.
- Die
Einweihung des Spielplatzes mit allen Beteiligten erfolgt unter Beachtung
von nutzerfreundlichen Terminen sowie einer Eröffnungszeit nicht vor 15.00
Uhr.
2. Standards zur Bepflanzung auf Spielplätzen
- Spielplatzbaumaßnahmen
sind unter Berücksichtigung des Erhalts vorhandener Baumbestände und
Strauchgruppen zu planen.
- Gehölzanpflanzungen
sollen unter Berücksichtigung des hohen Spielwertes hinsichtlich der
vielfältigsten Blattformen und Laubfärbungen sowie der zum Basteln
verwendbaren ungiftigen Früchte vorgenommen werden.
- Anpflanzungen
auf Spielplätzen sollen Rückzugs- und Witterungsschutzfunktionen
übernehmen, z.B. Minderung von Wind, Sonneneinstrahlung und
Niederschlägen.
- Der
gezielte Einsatz von Bepflanzungen soll zur differenzierten Gestaltung von
Spielplätzen beitragen und florale Anreize schaffen.
- Auf
Spielplätzen sollen gezielt Bepflanzungen verwendet werden, deren Früchte
ungiftig und essbar sind.
3. Materialauswahl für Spielplätze
- Bei
der Gestaltung, der Ausstattung sowie der Materialauswahl auf Spielplätzen
ist der Altersspanne der zukünftigen Nutzergruppen Rechnung zu tragen.
- Auf
Spielplätzen ist eine Materialenvielfalt zu sichern, damit die
Spielflächen optisch und sinnlich anregen und die Kreativität und
individuelle Phantasie der Nutzer gefördert bzw. entwickelt wird. Dies
gilt auch für Jugendspielplätze.
- Unter
Berücksichtigung der DIN EN 1177 ist der für spielende Kinder günstigste
Fallschutzbelag zu verwenden.
- Auf
Ballspielplätzen sind geräuscharme Beläge, nach Möglichkeit
Kunststoffbeläge, zu verwenden. Hiervon ausgenommen sind dribbelintensive
Ballsportarten sowie Ballsportarten, die Sand als Unterboden erfordern.
Bei der Einordnung von Ballspielflächen ist die Wohnumfeldsituation zu
berücksichtigen.
- Sitzmöglichkeiten
sind kommunikativ anzuordnen.