Drucksache - V-1120  

 
 
Betreff: Standards zur Planung von Kinderspielplätzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Kinder- und JugendhilfeausschussBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
09.11.2005 
36. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
30.11.2005 
Fortsetzung der 36.ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
25.01.2006 
38. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag KJHA; 09.11.05
VzK 13, SB, 38. Tagung, 25.01.2006

1

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                     .1. 2006

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                               
Drucksache - Nr.:       
in Erledigung der
Drucksache V – 1120 / 06

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht      

 

 

Betr.: Standards zur Planung von Kinderspielplätzen

 

 

 

In Erledigung, des in der 36. Sitzung am 9.11. 2005 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksachennummer: V – 1120/05 -

 

„Die BVV möge beschließen:

1. Das Bezirksamt wird ersucht, die unten angegebenen Standards unverzüglich und unverbindlich festzusetzen und die Anwendung der Standards sicherzustellen.

2. Das Bezirksamt berichtet regelmäßig über die Realisierung des Beschlusses, erstmals zwei Monate nach der Beschlussfassung in der BVV.

 

1. Standard – Planungsprozesse für Spielflächen in Pankow

 

Die Standards Planungsprozesse für Spielflächen im Bezirk Pankow gelten für neue Baumaßnahmen, Umgestaltungen sowie Instandhaltungen von Spielplätzen/ -orten/ -flächen, wenn diese mit einer Neuplanung von Flächen bzw. Geräten einhergehen. Reine Instandhaltungen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht sind davon nicht berührt.

 

Unter Beachtung aller geltenden DIN EN Normen für den Bau und die Unterhaltung von Spielplätzen sollen folgende Standards Anwendung finden:

 

  1. Bei Neubau- und Umgestaltungsmaßnahmen von öffentlichen Spielplatzflächen ist die SPK vor Fertigung der Entwurfsplanungen über die

·        Absicht der Baumaßnahme

·        Zeitschiene

·        Finanzierung

·        Planungsziel sowie

·        Nutzergruppen

 

zu informieren, um über die Art und Form des Beteiligungsverfahrens entscheiden zu  können.

 

  1. Der Zwischenbericht des Beteiligungsverfahrens ist mit der SPK auszuwerten und soll sich im Planungsziel der Entwurfsplanung wieder finden.

 

  1. Die Entwurfsplanung ist der SPK vorzustellen.

 

  1. In einem erweiterten Beteiligungsverfahren wird die Entwurfsplanung den späteren Nutzergruppen sowie den Anwohnern vorgestellt. Nachbesserungswünsche, Bedürfnisse und Interessen werden aufgenommen.

 

  1. Die Erarbeitung der Ausführungsplanung erfolgt unter Berücksichtigung der im erweiterten Beteiligungsverfahren gewonnenen Ergebnisse.

 

  1. Die Ausführungsplanung ist der SPK vor Baubeginn vorzustellen.

 

  1. Während der Bauphase ist der SPK regelmäßig über den Fortgang der Baumaßnahmen zu berichten.

 

  1. Die Einweihung des Spielplatzes mit allen Beteiligten erfolgt unter Beachtung von nutzerfreundlichen Terminen sowie einer Eröffnungszeit nicht vor 15.00 Uhr.

 

 

2. Standards zur Bepflanzung auf Spielplätzen

 

  1. Spielplatzbaumaßnahmen sind unter Berücksichtigung des Erhalts vorhandener Baumbestände und Strauchgruppen zu planen.

 

  1. Gehölzanpflanzungen sollen unter Berücksichtigung des hohen Spielwertes hinsichtlich der vielfältigsten Blattformen und Laubfärbungen sowie der zum Basteln verwendbaren ungiftigen Früchte vorgenommen werden.

 

  1. Anpflanzungen auf Spielplätzen sollen Rückzugs- und Witterungsschutzfunktionen übernehmen, z.B. Minderung von Wind, Sonneneinstrahlung und Niederschlägen.

 

  1. Der gezielte Einsatz von Bepflanzungen soll zur differenzierten Gestaltung von Spielplätzen beitragen und florale Anreize schaffen.

 

  1. Auf Spielplätzen sollen gezielt Bepflanzungen verwendet werden, deren Früchte ungiftig und essbar sind.

 

 

3. Materialauswahl für Spielplätze

 

  1. Bei der Gestaltung, der Ausstattung sowie der Materialauswahl auf Spielplätzen ist der Altersspanne der zukünftigen Nutzergruppen Rechnung zu tragen.

 

  1. Auf Spielplätzen ist eine Materialenvielfalt zu sichern, damit die Spielflächen optisch und sinnlich anregen und die Kreativität und individuelle Phantasie der Nutzer gefördert bzw. entwickelt wird. Dies gilt auch für Jugendspielplätze.

 

  1. Unter Berücksichtigung der DIN EN 1177 ist der für spielende Kinder günstigste Fallschutzbelag zu verwenden.

 

  1. Auf Ballspielplätzen sind geräuscharme Beläge, nach Möglichkeit Kunststoffbeläge, zu verwenden. Hiervon ausgenommen sind dribbelintensive Ballsportarten sowie Ballsportarten, die Sand als Unterboden erfordern. Bei der Einordnung von Ballspielflächen ist die Wohnumfeldsituation zu berücksichtigen.

 

  1. Sitzmöglichkeiten sind kommunikativ anzuordnen.“

 

wird gemäß §13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:

 

Das Bezirksamt geht davon aus, dass die Bezirksverordnetenversammlung das Bezirksamt ersucht hat, diese Standards verbindlich und nicht, wie im Beschlusstext formuliert, unverbindlich festzusetzen. Das Bezirksamt nimmt regelmäßig an den Beratungen der Spielplatzkommission teil und war somit auch an der Erarbeitung der Standards zur Planung von Kinderspielplätzen beteiligt. Diese werden umgesetzt und die Spielplatzkommission wird regelmäßig darüber unterrichtet.

 

Lediglich im Punkt acht des Beschlusses sieht das Bezirksamt einen Zielkonflikt. Wesentliche Nutzergruppen von Spielplätzen sind Schülerinnen und Schüler sowie Kinder, die eine Kindertagesstätte besuchen. Wenn künftig die Eröffnung von Spielplätzen erst nach 15.00 Uhr erfolgt, können diese Kinder nicht mehr daran teilnehmen. Daher schlägt das Bezirksamt vor, dass in der Spielplatzkommission über die Erfahrungen mit der veränderten Eröffnungszeit berichtet wird und ggf. einvernehmlich  Modifizierungen in diesem Punkt vorgenommen werden.

Die Eröffnung des fertiggestellten Spielplatzes Christinenstraße / Zehdenicker Str. hat am 21.12.2005 um 15.00 Uhr stattgefunden.

 

Wir bitten, die Drucksache V – 1120 / 05 als erledigt zu betrachten.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Gleichstellungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Die frühzeitige Einbindung der Betroffenen kann zu einer höheren Akzeptanz der Planung von Spielplätzen führen.

 

 

 

 

 

Burkhard Kleinert                                                                  Matthias Köhne

Bezirksbürgermeister                                                           Bezirksstadtrat für Umwelt,

                                                                                                Wohnen und Bürgerdienste

 

 

 

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen