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Drucksache - V-1120
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin .1. 2006 An die Bezirksverordnetenversammlung Vorlage zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG SchlussberichtBetr.: Standards zur Planung von Kinderspielplätzen In Erledigung, des in der 36. Sitzung am 9.11. 2005 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksachennummer: V – 1120/05 - „Die BVV möge beschließen: 1. Das Bezirksamt wird
ersucht, die unten angegebenen Standards unverzüglich und unverbindlich
festzusetzen und die Anwendung der Standards sicherzustellen. 2. Das Bezirksamt
berichtet regelmäßig über die Realisierung des Beschlusses, erstmals zwei
Monate nach der Beschlussfassung in der BVV. 1. Standard – Planungsprozesse für Spielflächen in Pankow
Die Standards
Planungsprozesse für Spielflächen im Bezirk Pankow gelten für neue
Baumaßnahmen, Umgestaltungen sowie Instandhaltungen von Spielplätzen/ -orten/
-flächen, wenn diese mit einer Neuplanung von Flächen bzw. Geräten einhergehen.
Reine Instandhaltungen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht sind davon nicht
berührt. Unter Beachtung aller
geltenden DIN EN Normen für den Bau und die Unterhaltung von Spielplätzen
sollen folgende Standards Anwendung finden:
·
Absicht der
Baumaßnahme ·
Zeitschiene ·
Finanzierung ·
Planungsziel
sowie ·
Nutzergruppen zu
informieren, um über die Art und Form des Beteiligungsverfahrens entscheiden
zu können.
2. Standards zur
Bepflanzung auf Spielplätzen
3. Materialauswahl für
Spielplätze
wird gemäß §13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet: Das Bezirksamt geht davon aus, dass die Bezirksverordnetenversammlung das Bezirksamt ersucht hat, diese Standards verbindlich und nicht, wie im Beschlusstext formuliert, unverbindlich festzusetzen. Das Bezirksamt nimmt regelmäßig an den Beratungen der Spielplatzkommission teil und war somit auch an der Erarbeitung der Standards zur Planung von Kinderspielplätzen beteiligt. Diese werden umgesetzt und die Spielplatzkommission wird regelmäßig darüber unterrichtet. Lediglich im Punkt acht des Beschlusses sieht das Bezirksamt einen Zielkonflikt. Wesentliche Nutzergruppen von Spielplätzen sind Schülerinnen und Schüler sowie Kinder, die eine Kindertagesstätte besuchen. Wenn künftig die Eröffnung von Spielplätzen erst nach 15.00 Uhr erfolgt, können diese Kinder nicht mehr daran teilnehmen. Daher schlägt das Bezirksamt vor, dass in der Spielplatzkommission über die Erfahrungen mit der veränderten Eröffnungszeit berichtet wird und ggf. einvernehmlich Modifizierungen in diesem Punkt vorgenommen werden. Die Eröffnung des fertiggestellten Spielplatzes Christinenstraße / Zehdenicker Str. hat am 21.12.2005 um 15.00 Uhr stattgefunden. Wir bitten, die Drucksache V – 1120 / 05 als erledigt zu betrachten. Haushaltsmäßige Auswirkungenkeine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklungkeine Gleichstellungsrelevante Auswirkungenkeine Kinder- und FamilienverträglichkeitDie frühzeitige Einbindung
der Betroffenen kann zu einer höheren Akzeptanz der Planung von Spielplätzen
führen. Burkhard Kleinert Matthias
Köhne Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Umwelt, Wohnen
und Bürgerdienste |
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