Drucksache - V-1129  

 
 
Betreff: Änderung der Sanierungsziele für den Standort Esmarchstraße 3
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt 
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
09.11.2005 
36. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
30.11.2005 
Fortsetzung der 36.ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK 15, 36. Tagung, 09.11.2005
VzK 15, 36. Tagung, 09.11.2005, Anlage

Siehe Anlage

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                          .2005

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                          Drucksache-Nr.: V - 1129

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Betr.:

 

Änderung der Sanierungsziele für den Standort Esmarchstraße 3

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen, das Ziel "Öffentliches Grün mit Spielplatz“ für das Grundstück Esmarchstraße 3 aufzugeben und als neues Ziel "Wohnen" festzulegen.

 

Begründung:

 

siehe Anlage

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Mittel für den Erwerb und die Herstellung der Flächen sind nicht mehr erforderlich.

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

Ohne

 

Gleichstellungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Wird durch Inanspruchnahme der Flächen Am Friedrichshain 19-21,

Am Friedrichshain 28-32, Käthe-Niederkirchner Str. 27 und Hans-Otto-Str. 8-10 gewährleistet.

 

 

 

 

 

 

 

Burkhard Kleinert                                                        Martin Federlein

Bezirksbürgermeister                                                 Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung


Anlage

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

Änderung der Sanierungsziele für den Standort Esmarchstraße 3

 

Begründung

 

Anlass

 

Mit der gegenwärtigen Umbaumaßnahme auf dem vorhandenen Spielplatz

Am Friedrichshain 19-21 sowie den Sanierungszielen, öffentliche Spielplätze auf den Grundstücken Am Friedrichshain 28-32, Käthe-Niederkirchner Str.27 und Hans-Otto-Straße 8-10 anzulegen, wird das vor Baubeginn auf dem Spielplatz Am Friedrichshain 19-21 bestehende Spielflächendefizit von 3.906m² auf 1.626m² reduziert. Dies entspricht einer geplanten Versorgung von 0,63m² Nettospielfläche. Unter Berücksichtigung der Lage der geplanten Spielplätze, 4 Objekte in 7 statistischen Blöcken, wird auf eine weitere Reduzierung des Defizits durch Inanspruchnahme des Grundstücks Esmarchstr.3 mit 310m² möglicher Nettospielfläche durch das Fachamt verzichtet.

 

Bisherige Sanierungsziele

Im Rahmenplan für das Sanierungsgebiet Bötzowstraße ist die Esmarchstraße 3 als "Öffentliches Grün mit Spielplatz" ausgewiesen.

 

Überprüfung der Sanierungsziele

 

·         soziale Infrastruktureinrichtungen
Unter den veränderten Rahmenbedingungen sind die finanziellen Aufwendungen für den Erwerb und der Beräumung der Grundstücksflächen für eine Nutzung als öffentliches Grün mit Spielplatz in der konkreten räumlichen Situation nicht gerechtfertigt.

·         gewerbliche Nutzung
Das Grundstück Esmarchstraße 3 befindet sich in einem Gebiet, dass durch Wohnnutzung geprägt ist. Eine ausschließliche gewerbliche Nutzung würde den allgemeinen Zielen der Sanierung widersprechen.

·         Wohnnutzung
Das Sanierungsgebiet ist durch Wohnnutzung mit einigen eingestreuten Gewerbeobjekten gekennzeichnet. Ein wesentliches und grundsätzliches Sanierungsziel ist die Stärkung der Wohnnutzung des Gebiets. Neben der Erneuerung der bestehenden Wohnbausubstanz kommt dem Wohnungsneubau besondere Bedeutung zu, da im Rahmen des Neubaus Wohnformen berücksichtigt werden können, die im Bestand nicht vorhanden sind oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu realisieren wären. Die Schaffung familiengerechten Wohnraums mit hohem Freiflächen- bzw. Grünanteil im Rahmen von Neubauvorhaben ist vorrangiges Sanierungsziel.

 

Fortgeschriebene Sanierungsziele

 

Im Ergebnis der Abwägung wird das Sanierungsziel wie folgt geändert:

 

1.      Das Ziel "Öffentliches Grün mit Spielplatz" wird aufgegeben.

 

2.      Die Nutzung des Grundstücks Esmarchstraße 3 wird im Rahmenplan als Wohnen dargestellt.

 

Über die Änderung des Sanierungsziels wurde die Betroffenenvertretung Bötzowstraße durch die Sanierungsbeauftragte S.T.E.R.N. unterrichtet. Von der Betroffenenvertretung liegt eine Stellungnahme vom 14.09.2005 vor. Den Einwendungen der Betroffenenvertretung kann gemäß der Stellungnahme der Abteilung Umwelt, Wohnen und Bürgerdienste vom 07.10.2005 nicht gefolgt werden.

Die Begründung für die Änderung der Sanierungsziele wurde zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, der Sanierungsbeauftragten S.T.E.R.N. GmbH, dem Amt für Umwelt und Natur und der Abteilung Stadtentwicklung, Planungsrechtliche Genehmigungen, abgestimmt.

 

 

 

 

Anlage:            Ausschnitt aus dem Rahmenplan (1999) und mit geändertem Sanierungsziel mit Stand (08/2005)

 

 

 

 
 

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