Drucksache - V-1147  

 
 
Betreff: Bushaltebuchten auf der Blankenburger Chaussee
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
09.11.2005 
36. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
30.11.2005 
Fortsetzung der 36.ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
25.01.2006 
38. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD, 36. Tagung, 09.11.2005
VzK 13, SB, 38. Tagung, 25.01.2006

ob die Bushaltebuchten auf der Blankenburger Chaussee in Höhe Straße 43/Beuthener Str

 

Siehe Anlage

 

Am genannten Ort befindet sich in Fahrtrichtung Buch eine Bushaltebucht, die beim Aus- und Umbau der Blankenburger Chaussee we

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                  2006

 

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                               Drucksache-Nr.:
                                                                                                                           

In Erledigung der

Drucksache-Nr.: V-1147/05

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

Bushaltebuchten auf der Blankenburger Chaussee

 

 

Schlussbericht

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in Fortsetzung der 36. Sitzung am 30.11.2005 angenommenen Ersuchens der BVV Drucksache-Nr. V-1147

 

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen,

 

ob die Bushaltebuchten auf der Blankenburger Chaussee in Höhe Straße 43/Beuthener Straße beidseitig erhalten bzw. eingerichtet werden können.

 

Sollten keine weiteren finanziellen Mittel für die Realisierung der Bushaltebuchten Straße 43 zur Verfügung stehen, sollte geprüft werden, ob eine Umschichtung der gebundenen Mittel für die Bushaltebuchten bei der Straße 45 zugunsten der Buchten in Höhe Straße 43/Beuthener Straße möglich ist.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Im Bereich der geplanten Straßenbaumaßnahme zwischen der Sellheimbrücke und Alt Karow befinden sich im Bestand 5 Bushaltestellen auf der Fahrbahn und 2 in Busbuchten.

Auf der Höhe Straße 43/ Beuthener Straße befindet sich zur Zeit eine ähnlich einer Bushaltebucht ausgebildete Zusatzfläche. In der nun für den Neuausbau erarbeiteten Planung für die Blankenburger Chaussee ist folgende Lage und Gestaltung der Bushaltestellen vorgesehen:

 

-         Im Bereich der Sellheimbrücke entstehen beidseitig Busbuchten.

-         Im Bereich unmittelbar südlich der Straße 43 (stadtauswärts) und im diagonal gegenüber liegenden Bereich nördlich der Beuthener Str. (stadteinwärts) entstehen Fahrbahn-Haltestellen.

-         Im Bereich Bahnhofstraße entsteht nördlich der Straße 42 (stadtauswärts) eine Fahrbahn-Haltestelle und südlich der Bahnhofstraße, im Ausfahrbereich des Knotens, eine Busbucht.

-         Nördlich der Bahnhofstraße befindet sich stadtauswärts in der Straße Alt-Karow dann wieder eine Busbucht.

 

 

Demnach wurde auf der gesamten Strecke eine möglichst allen Verkehrsteilnehmern und Planungszielen gerecht werdende ausgewogene Lösung für die Bushaltestellen gefunden.

 

Der Wegfall bzw. das Nichtberücksichtigen von Bushaltebuchten an den beiden hier angesprochenen einmündenden Straßen erfolgte unter Berücksichtigung des Prüfvermerkes (Prüfung der Bauplanungsunterlage im Juli 2004) durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung VII B.

Auszug aus der Begründung :

„Busbuchten sind verkehrlich nicht zwingend notwendig; die Führung des Radweges ist jeweils vor den Einmündungen so zu verändern, dass eine parallele Führung zum Bord von ca. 20 m Länge erreicht wird und somit die Sichtverhältnisse zwischen rechtsabbiegenden Kraftfahrzeugen und geradeausfahrenden Radfahrern verbessert werden. Das gilt auch bei anderen Einmündungen.“

 

Im Rahmen der Planung und der Erarbeitung der Planungsunterlage für die Blankenburger Chaussee sind nicht nur die Stellungnahmen und Genehmigungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, sondern auch Stellungnahmen der BVG eingeholt worden. Von der BVG erfolgte eine Befürwortung zur Anordnung und Gestaltung der neuen Bushaltestellen, wie sie in der Ausführungsplanung vorgelegt wurden. Die BVG bezog sich dabei auf die „Empfehlungen für Anlagen des Öffentlichen Personennahverkehrs“ sowie auf die im Entwurf vorliegenden „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen“.

 

 

In diesen Richtlinien wird u.a. von folgenden Vorteilen von Haltestellen am Fahrbahnrand ausgegangen:

 

 

-          Sie haben fahrdynamische Vorteile.

-          Sie ermöglichen den Bussen ein dichtes Anfahren an den Bord.

-          Sie lassen den Bus gradlinig in dem von ihm benutzten Fahrstreifen weiterfahren.

-          Sie setzen den Bus an die Spitze des Fahrzeugpulks (dadurch entstehen im fließenden Verkehr Lücken, die zum Überqueren der Fahrbahn bzw. das Ausfahren aus Nebenstraßen ermöglichen).

-          Sie erfordern eine geringere Länge.

-          Sie sind kostengünstig herzustellen (Baulänge rund 20 m).

-          Sie sind am leichtesten für mobilitätseingeschränkte Personen zu gestalten.

-          Sie vereinfachen die Radverkehrsführung, was hier besonders wichtig war.

-          Sie haben wegen der Parallelität der Fahrbahnränder und des Verzichtes auf
Fahrbahnerweiterungen flächenmäßige  Vorteile.

-          Sie bieten Vorteile beim Winterdienst.

-          Sie sind bei Liniennetz- und Haltestellenänderungen schnell und kostengünstig anzupassen.

-          Sie ermöglichen vorhandene Bäume zu erhalten bzw. ergänzende Pflanzungen vorzusehen und lassen somit größere Lücken in der Baumreihe nicht entstehen.

 

 

Aus der Forschung liegen positive Erfahrungen für die unbehinderte Haltestelle am Fahrbahnrand vor bei einer Verkehrsbelastung von rund 750 Kfz/h und einer Taktfrequenz von 10 Minuten und einer Haltestellenaufenthaltszeit von 16 Sekunden oder weniger. Die BVG plant bei der Blankenburger Chaussee im Mittel mit Haltestellenaufenthaltszeiten von ca. 15 Sekunden.

 

 

 

Da im vorliegenden Fall die Blankenburger Chaussee weder für eine Geschwindigkeit von mehr als  50 km/h noch für eine Taktung von weniger als 10 Minuten und mit einer mittleren Haltezeit von 15 Sekunden geplant wurde, ist der teilweise Verzicht auf Busbuchten sinnvoll und wirtschaftlich vernünftig. Dies gilt auch für die zu erwartende stündliche Verkehrsbelastung von bis zu 750 Kfz/h.

Infolgedessen entstand die vorliegende Ausführungsplanung ohne Busbuchten im Bereich „Höhe Straße 43 und Beuthener Straße“.

 

Angesichts der dargelegten Aspekte und auch wegen der vorangeschrittenen Bauarbeiten kann der Austausch mit den Busbuchten nahe der Straße 45 nicht vorgesehen werden.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Keine

 

Gleichstellungsrelevante Auswirkungen

Keine

 

Auswirkungen auf eine nachhaltige Entwicklung

Keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

nicht betroffen

 

 

 

 

 

Burkhard Kleinert                                                                     Martin Federlein

Bezirksbürgermeister                                                                Bezirksstadtrat

                                                                                                Abt. Stadtentwicklung                                                                                                                                      

 

 
 

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