Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Bebauungsplan XIV-157e vom 22.08.2006 mit Deckblatt vom
24.11.2006 für die Grundstücke Töpchiner Weg 15/103, Drusenheimer Weg 72/150
Drusenheimer Weg 77 und Gerlinger Straße 51 im Bezirk Neukölln, Ortsteil
Buckow, ist am 20. November 2007 durch Rechtsverordnung des Bezirksamtes
Neukölln festgesetzt worden.
Die Verordnung ist am 01. Dezember 2007 im Gesetz- und
Verordnungsblatt für Berlin auf Seite 591 verkündet worden.
Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der
Bezirksverordnetenversammlung als erledigt an.
25.04.2007 - Bezirksverordnetenversammlung
Ö 7.2 - überwiesen
a)
a)Der vom Amt für Planen, Bauordnung und Vermessung
- Fachbereich Stadtplanung - aufgestellte Bebauungsplan XIV-157e
für die Grundstücke Töpchiner Weg 15/103, Drusenheimer Weg 72/150,
Drusenheimer Weg 77 und Gerlinger Straße 51 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow
(„Töpchiner Dreieck“) sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über
die Festsetzung des Bebauungsplans XIV-157e wird nach §6 Abs. 3 des Gesetzes
zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November
1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl.
S. 692) sowie § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) in der
Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2), zuletzt geändert durch Artikel
II des Gesetzes vom 11. Juli 2006 (GVBl. S. 819) beschlossen.
Der Bebauungsplan soll nach Durchführung
des Anzeigeverfahrens gemäß § 6 Abs. 4 AGBauGB vom Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 5
AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden.
b)Gleichzeitig beschließt die
Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung,
wie unter Abschnitt B, 3.5.11 der
anliegenden Begründung beschrieben.
c)Der bisherige Beschluss zur Drs. Nr. XV/622 ist
mit dieser Vorlage zur Beschlussfassung gegenstandslos.
d)Nach
Festsetzung des Bebauungsplans XIV-157e ist
der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.
Der Überweisung der Vorlage zur Beschlussfassung in
den Ausschuss für Stadtentwicklung wird einstimmig zugestimmt.
08.05.2007 - Ausschuss für Stadtentwicklung
Ö 4 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Herr Borowski erläutert, dass dieser B-Plan bereits in den anderen
Verfahrensstufen dem Ausschuss vorlag
Herr Borowski erläutert, dass dieser B-Plan bereits
in den anderen Verfahrensstufen dem Ausschuss vorlag. Hier wird die
Verlängerung des Drusenheimer Wegs statt als Verkehrsfläche mit bestimmten
Zweck zur allgemeinen Verkehrsfläche erklärt.
Von den Ausschussmitgliedern werden Fragen zu der
kleingärtnerischen Nutzung und der ökologischen Festsetzung gestellt, die Herr
Borowski zufriedenstellend beantwortet.
Die Vorlage wird einstimmig beschlossen und zur
Beschlussfassung der Bezirksverordnetenversammlung für die Sitzung am
23.05.2007 weitergeleitet.
23.05.2007 - Bezirksverordnetenversammlung
Ö 9.10 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Vorlage zur Beschlussfassung in folgender Fassung:
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Vorlage zur Beschlussfassung in folgender Fassung:
a)Der vom Amt für Planen, Bauordnung und Vermessung - Fachbereich Stadtplanung - aufgestellte BebauungsplanXIV-157e für die Grundstücke Töpchiner Weg 15/103, Drusenheimer Weg 72/150, DrusenheimerWeg 77 und Gerlinger Straße 51 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow („Töpchiner Dreieck“) sowieder Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans XIV-157e wird nach §6Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692)sowie § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember2005 (GVBl. 2006 S. 2), zuletzt geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 11. Juli 2006 (GVBl. S. 819)beschlossen.
Der Bebauungsplan soll nach Durchführung des Anzeigeverfahrens gemäß § 6 Abs. 4 AGBauGB vomBezirksamt gemäß § 6 Abs. 5 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden.
b)Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der erneuten öffentlichenAuslegung, wie unter Abschnitt B, 3.5.11 der anliegenden Begründung beschrieben.
c)Der bisherige Beschluss zur Drs. Nr. XV/622 ist mit dieser Vorlage zur Beschlussfassung gegenstandslos.
d)Nach Festsetzung des Bebauungsplans XIV-157e ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilungzu machen.
Der Beschlussempfehlung wird einstimmig zugestimmt.
28.05.2008 - Bezirksverordnetenversammlung
Ö 14.4 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen