Drucksache - 0714/XVIII
Das
Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten: 1.
In
wie vielen Fällen kam das beschleunigte Verfahren bei jugendlichen Straftätern,
neuerdings auch „Neuköllner Modell“ genannt, zur Anwendung? 2.
Wie
viel Zeit verstrich zwischen Feststellung eines Straftatbestandes und der
Verurteilung, und wie sahen diese Urteile aus? 3.
Wie
viele „Kiez-Staatsanwälte“ sind für Neukölln im Einsatz? 4.
Wie
schätzt das Bezirksamt die Wirksamkeit der beschleunigten Verfahren ein? |
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