Auszug - Schrittweise Umsetzung des Friedhofsentwicklungsplanes (FEP) für die landeseigenen Friedhöfe in Berlin-Neukölln
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
I. Entsprechend der graphischen Darstellung (gekreuzte Fläche) in den anliegenden Plänen (Anlage 1 – 6) werden auf sechs städtischen Friedhöfen pietätsunbefangene Flächen (insgesamt 3,4583 ha) zum 31.12.2009 geschlossen und entwidmet.
Im Einzelnen:
II. Entsprechend der graphischen Darstellung (gestrichelte Fläche) in den anliegenden Plänen (Anlage 1 – 6) keine Vergabe von neuen Nutzungsrechten auf sechs städtischen Friedhöfen (insgesamt 21,6145 ha) ab dem 01.01.2009. Um einen pietätvollen Umgang mit den Nutzungsberechtigten zu ermöglichen, werden von dieser Regelung Urnen- und Erdwahlgrabstätten sowie Familiengräber ausgenommen. Im Rahmen der Rechtsvorschriften darf auf den Wahlgrab- und Familiengrabstätten weiter bestattet werden.
Im Einzelnen:
III. Über die Schließung und Aufhebung der einzelnen Flächen für die Wahlgrabstätten (Erde und Urne) und Familiengrabstätten wird zu einem späteren Zeitpunkt entsprechend der Entwicklung und der noch bestehenden Nutzungsrechte entschieden.
Die Anlagen 1 bis 6 sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Rechtliche Grundlage:
Eine Beschlussfassung durch die Bezirksverordnetenversammlung Neuköllns ist zur Umsetzung des Friedhofsentwicklungsplanes (schrafierte Fläche), der am 27.06.2006 vom Senat von Berlin auf der Grundlage des § 6 Friedhofsgesetz beschlossen wurde, erforderlich. In Anlehnung an den § 7 Friedhofsentwicklungsgesetz ergibt sich die Notwendigkeit, Neubelegungen auf den in der Vorlage näher bezeichneten Friedhofsflächen nicht mehr zuzulassen.
Dem Ausschuss für Naturschutz und Grünflächen wurde in der Sitzung am 04.10.2007 und am 24.01.2008 der Neukölln betreffende Teil des Friedhofsentwicklungsplanes und daraus resultierender Maßnahmen auf Bezirksebene vorgestellt. Die Ausschuss-mitglieder stimmten dem weiteren Vorgehen zu und der Erarbeitung dieser Vorlage zur Beschlussfassung.
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Für die im Friedhofsentwicklungsplan kurzfristig umzunutzenden Flächen erfolgten bereits im Haushaltsjahr 2008 geminderte Mittelzuweisungen in Höhe von ca. 38.000 EURO beim Produkt 77700 (Öffentliche Friedhöfe). Über die finanziellen Auswirkungen des im Februar 2008 neu beschlossenen Produkts „Öffentliche Friedhöfe – Unterhaltung geschlossener Friedhofsflächen“, durch ggf. erforderliche Bebuchung, kann noch keine Aussage gemacht werden.
Der Vorlage zur Beschlussfassung wird mit Stimmen der SPD, CDU, Grünen, FDP, GRAUEN und LINKEN bei Gegenstimmen der beiden fraktionslosen Bezirksverordneten zugestimmt.
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