Drucksache - 0732/XVIII
-
mit Textänderung - Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin stimmt
der Aufnahme der 890 Vorschläge für die Wahl der Schöffen für die Jahre
2009 bis 2013 zu. Begründung: Gemäß § 36 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) sind die
Gemeinden, in Berlin die Bezirke, in jedem fünften Jahr zur Aufstellung einer
Vorschlagsliste für Schöffen (Haupt- und Hilfsschöffen) verpflichtet. Die
letzte Vorschlagsliste wurde für den Zeitraum 2005 bis 2008 im Jahre 2004
erstellt. Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist nach den Bestimmungen des
GVG die Zustimmung von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der
Gemeindevertretung (in Berlin der jeweiligen Bezirksverordnetenversammlung)
erforderlich. Maßgebend für das Verfahren zur Aufstellung der
Vorschlagsliste ist der Vierte Titel des GVG sowie die diesbezüglichen
Arbeitsanweisungen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Die Anzahl der
in den Listen aufzunehmenden Personen ist von der Senatsverwaltung für Inneres und
Sport mit Schreiben vom 04.06.2007 und 12.07.2007 entsprechend der Vorgaben des
Präsidenten des Landgerichts Berlin und des Präsidenten des Amtsgerichts
Tiergarten bestimmt worden. Für den Bezirk Neukölln wurden danach folgende Zahlen
festgelegt: a)
Landgericht
84 Hauptschöffen 163
Hilfsschöffen b) Amtsgericht 34 Hauptschöffen 65 Hilfsschöffen
Insgesamt 346 Haupt- und Hilfsschöffen Die Vorschlagsliste beinhaltet mindestens doppelt so viele
Personen, wie tatsächlich als einzusetzende Schöffen benötigt werden ( §§ 36
Abs. 4 und 43 GVG). Dementsprechend wurde eine Liste, bestehend aus a)
freiwilligen
Bewerbern b)
Kandidaten,
die nach dem Zufallsprinzip aus dem automatisierten Einwohnerregister mit
deutscher Staatsangehörigkeit herausgesucht wurden, erstellt. Die als Anlage dieser Vorlage beigefügte Zusammenstellung
der Haupt- und Hilfsschöffen ist nach den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben
erarbeitet worden. Die Bezirksverordnetenversammlung stimmt insoweit der
Aufnahme von insgesamt 890 Namen in die Vorschlagsliste zu. |
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