Drucksache - 0712/XVIII
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zur
Anregung, dass inhabergeführte Einraumkneipen vom Rauchverbot ausgenommen
werden und das Nichtrauchergesetz in seiner derzeitigen Fassung dahingehend
gelockert wird, dass Gastwirte selber entscheiden können, ob sie einen
Nichtraucher, Raucher- oder ein Nichtraucher- und Raucherbetrieb betreiben möchten,
hat sich die Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz wie folgt
geäußert. „Der Landesgesetzgeber hat zum Schutz der
Berliner Bevölkerung vor den Gesundheitsgefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit
ein Gesetz beschlossen, das am 28.06.2007 im RdB vorgestellt und abgestimmt
wurde. Alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister - so auch Sie - stimmten
inhaltlich der Vorlage zu. Bedenken gab es nur hinsichtlich der
personalwirtschaftlichen Auswirkungen im Rahmen der Überwachungsaufgaben durch
Ordnungsbehörden. Für die von der BVV Neukölln genannten Einraumkneipen
hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seinem Urteil am 30.07.08 eine
weitere Ausnahme bis zur Novellierung des Berliner Nichtraucherschutzgesetzes
festgelegt. Der Staatssekretär, Herr Dr. B.-l. Hoff hat in seinem
Schreiben vom 01. August 2008 Sie - wie auch alle anderen
Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister - darüber in Kenntnis
gesetzt. Weitere Ausnahmeregelungen, wie die im Beschluss
Neukölln genannte generelle Aufhebung des gesetzlich vorgeschriebenen
Rauchverbotes im Gastronomiebereich sind nicht vorgesehen. Ein umfassender
Gesundheitsschutz der Gäste und des Personals wäre in den besonders durch
Tabakrauch stark belastenden Gastronomieeinrichtungen auf dieser Grundlage
nicht mehr zu gewährleisten. Das BVerfG hat in
seinem Urteil vom 30.07.08 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein striktes
Rauchverbot ohne Ausnahmeregelungen in Gaststätten und Diskotheken verfassungsgemäß
wäre. Der vorrangige Schutz von Gesundheit und menschlichem Leben rechtfertigt
auch einen erheblichen Eingriff in die Berufsfreiheit der Gastwirtinnen und
Gastwirte bzw. in die
Verhaltensfreiheit der Raucherinnen und Raucher, so das BVerfG. Entsprechend dem Urteil des BVerfG wird
das Berliner Nichtraucherschutzgesetz umgehend novelliert, d. h. anhand der im
Urteil des BVerfG vorgegebenen zwei Möglichkeiten: -
entweder wird eine weitere Ausnahme für die
getränkegeprägte Kleingastronomie im Nichtraucherschutzgesetz aufgenommen oder -
ein generelles Rauchverbot für alle
Gastronomieeinrichtungen festgelegt. Dazu erfolgen nach der parlamentarischen
Sommerpause mit den Fraktionen des Abgeordnetenhauses Abstimmungsgespräche.
Gleichzeitig werden im Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz, Konferenz der
Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien und
Ministerpräsidentenkonferenz Gespräche über die Möglichkeit einer
bundeseinheitlichen Umsetzung des Urteil des BVerfG geführt." Der Rat der
Bezirksbürgermeister hat die Anregungen in seiner Sitzung am 21.08.2008 zur
Kenntnis genommen. Das Bezirksamt
sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
BVV-Büro Neukölln
Zimmer: A 201
- Tel.: (030) 90239-2386
- Tel.: (030) 90239-2359
- Tel.: (030) 90239-2307
- Fax: (030) 90239-3734
- E-Mail an die BVV Neukölln
Verkehrsanbindungen
-
U-Bahn
-
Bus
-
U Rathaus Neukölln
- N7
- M43
-
U Rathaus Neukölln
Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung
an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen
an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen