Drucksache - 0712/XVIII  

 
 
Betreff: Anpassung des Nichtraucherschutzes in der Gastronomie
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP/GRAUEBA/FinWi
Verfasser:Lück/SchumacherBuschkowsky, Heinz
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
28.05.2008 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Wirtschaftsausschuss Entscheidung
01.07.2008 
17. öffentliche Sitzung des Wirtschaftsausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
09.07.2008 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
15.10.2008 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung - 2. Lesung
VzK - Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Zur Anregung, dass inhabergeführte Einraumkneipen vom Rauchverbot ausgenommen werden und das Nichtrauchergesetz in seiner derzeitigen Fassung dahingehend gelockert wird, dass Gastwirte selber entscheiden können, ob sie einen Nichtraucher, Raucher- oder ein Nichtraucher- und Raucherbetrieb betreiben möchten, hat sich die Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz wie folgt geäußert.

 

„Der Landesgesetzgeber hat zum Schutz der Berliner Bevölkerung vor den Gesundheitsgefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit ein Gesetz beschlossen, das am 28.06.2007 im RdB vorgestellt und abgestimmt wurde. Alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister - so auch Sie - stimmten inhaltlich der Vorlage zu. Bedenken gab es nur hinsichtlich der personalwirtschaftlichen Auswirkungen im Rahmen der Überwachungsaufgaben durch Ordnungsbehörden.

 

Für die von der BVV Neukölln genannten Einraumkneipen hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seinem Urteil am 30.07.08 eine weitere Ausnahme bis zur Novellierung des Berliner Nichtraucherschutzgesetzes festgelegt.

Der Staatssekretär, Herr Dr. B.-l. Hoff hat in seinem Schreiben vom 01. August 2008 Sie - wie auch alle anderen Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister - darüber in Kenntnis gesetzt.

 

Weitere Ausnahmeregelungen, wie die im Beschluss Neukölln genannte generelle Aufhebung des gesetzlich vorgeschriebenen Rauchverbotes im Gastronomiebereich sind nicht vorgesehen. Ein umfassender Gesundheitsschutz der Gäste und des Personals wäre in den besonders durch Tabakrauch stark belastenden Gastronomieeinrichtungen auf dieser Grundlage nicht mehr zu gewährleisten.

 

Das BVerfG hat in seinem Urteil vom 30.07.08 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein striktes Rauchverbot ohne Ausnahmeregelungen in Gaststätten und Diskotheken verfassungsgemäß wäre. Der vorrangige Schutz von Gesundheit und menschlichem Leben rechtfertigt auch einen erheblichen Eingriff in die Berufsfreiheit der Gastwirtinnen und Gastwirte bzw. in die Verhaltensfreiheit der Raucherinnen und Raucher, so das BVerfG.

 

Entsprechend dem Urteil des BVerfG wird das Berliner Nichtraucherschutzgesetz umgehend novelliert, d. h. anhand der im Urteil des BVerfG vorgegebenen zwei Möglichkeiten:

-          entweder wird eine weitere Ausnahme für die getränkegeprägte Kleingastronomie im Nichtraucherschutzgesetz aufgenommen oder

-          ein generelles Rauchverbot für alle Gastronomieeinrichtungen festgelegt.

Dazu erfolgen nach der parlamentarischen Sommerpause mit den Fraktionen des Abgeordnetenhauses Abstimmungsgespräche. Gleichzeitig werden im Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz, Konferenz der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien und Ministerpräsidentenkonferenz Gespräche über die Möglichkeit einer bundeseinheitlichen Umsetzung des Urteil des BVerfG geführt."

Der Rat der Bezirksbürgermeister hat die Anregungen in seiner Sitzung am 21.08.2008 zur Kenntnis genommen.

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

 

 
 

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