Auszug - Wahl der Mitglieder des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten
Die Bezirksverordnetenversammlung wählt für den Beirat in Sozialhilfeangelegenheiten bei der Abteilung Soziales, Wohnen und Umwelt des Bezirksamtes Neukölln
A.Aus dem Kreis der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung I. zu ordentlichen Mitgliedern 3 Bezirksverordnete
II. zu Stellvertretern 3 Bezirksverordnete
B.nach der anliegenden Vorschlagsliste der Abt. Soziales, Wohnen und Umwelt I. zu ordentlichen Mitgliedern 1 Vertreter der Gewerkschaften,
3 Vertreter von Vereinigungen, die Hilfebedürftige betreuen
II. zu Stellvertretern 1 Vertreter der Gewerkschaften,
3 Vertreter von Vereinigungen, die Hilfebedürftige betreuen.
Begründung:
Die Amtszeit des bisherigen Beirates ist abgelaufen, Neuwahl ist erforderlich. Die in der anliegenden Vorschlagsliste enthaltenen Wahlvorschläge sind von den angegebenen Organisationen eingereicht worden. Im Einverständnis mit den Gewerkschaften wird angeregt, für den Sitz des Gewerkschaftsvertreters im Beirat
als ordentliches Mitglied den DGB-Vorschlag und als Stellvertreter den DBB-Vorschlag
zu berücksichtigen.
Gesetzliche Grundlage:
§ 35 Allgemeines Zuständigkeitsgesetz vom 02.10.1958
Anlage: 2 Vorschlagslisten
Gesetz über die Zuständigkeiten in der allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz - AZG) vom 02.10.1958.
§ 35
Beirat in Sozialhilfeangelegenheiten
(1) Zur Mitwirkung im Widerspruchsverfahren in Sozialangelegenheiten wird für jeden Bezirk ein Beirat gebildet.
(2) Will die Bezirksverwaltung einem Widerspruch gegen die Ablehnung der Sozialhilfe oder gegen die Festsetzung ihrer Art und Höhe nicht abhelfen, so hat sie den Beirat zu hören.
(3) Der Beirat besteht aus
a) drei Bezirksverordneten; b) einem Vertreter der Gewerkschaften; c) drei Vertretern von Vereinigungen, die Hilfebedürftige betreuen.
(4) Die Mitglieder werden von der Bezirksverordnetenversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt
(5) Das zuständige Mitglied des Bezirksamtes leitet die Verhandlungen des Beirates.
Der Vorlage zur Wahl wird mit Stimmen der SPD, CDU, Grünen, FDP, GRAUEN und LINKEN bei Enthaltung der beiden fraktionslosen Bezirksverordneten zugestimmt. Realisierung:
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