Drucksache - 0702/XVIII
Das
Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten: 1.
Aus
welchen Gründen hat die Ernst-Abbe-Schule den Antrag auf Gründung eines
grundständigen Gymnasiums „Latein“ gestellt, und warum wurde dieser
abgelehnt? 2.
Welcher
Unterschied besteht zwischen der Individualisierung der ab Jahrgangsstufe 5
beginnenden Züge der Albrecht-Dürer-Schule und eines ab Jahrgangsstufe 5
beginnenden grundständigen Gymnasiums? 3.
Warum
sieht der Neuköllner Schulentwicklungsplan die Einrichtung eines grundständigen
Gymnasiums nicht vor, obwohl Bedarf von den Neuköllner Oberschulen angemeldet
wurde? 4.
Aus
welchen Gründen lehnt die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und
Forschung alle Anträge der letzten Jahre in Berlin auf Einrichtung weiterer
grundständiger Gymnasien ab, und wie bewertet das Bezirksamt diesen Tatbestand? |
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