Tagesordnung - 39. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste  

 
 
Bezeichnung: 39. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste
Gremium: Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste
Datum: Di, 12.05.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, BVV-Saal, 2. Etage, Raum A202
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Protokollabstimmung der 37. und 38. Sitzung      
Ö 3  
Bericht über den neusten Stand in den Abteilungen Soziales und Bürgerdienste in Bezug auf die Corona-Pandemie      
Ö 4  
Zusammenarbeit der freien Träger mit dem Bezirksamt in Bezug auf die Corona-Pandemie      
Ö 5  
Behandlung der überwiesene Anträge der BVV      
Ö 5.1  
Hinweisschild für die Donaustraße 89  
Enthält Anlagen
1591/XX  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Änderung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, an der Donaustraße 89 mit einem Schild darauf hinzuweisen, dass Hochschwangere und Personen mit Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis bevorzug vorgelassen werden.

 

Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, an der Donaustraße 89 mit einem Schild darauf hinzuweisen, dass Schwangere und Schwerbehinderte bevorzugt vorgelassen werden.

 

Begründung: Erfolgt mündlich.

 

-Schlussbericht-

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin hat in der 50. Sitzung der XX. Wahlperiode am 23.09.2020 folgenden Beschluss gefasst:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, an der Donaustraße 89 mit einem Schild darauf hinzuweisen, dass Hochschwangere und Personen mit Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis bevorzugt vorgelassen werden.

 

Die Einbindung der bezirklichen Datenschutzbeauftragten und des Objektmanagements hat ergeben, dass das Anbringen eines positiv formulierten „Erlaubnisschildes“ im Sinne des Beschlusses nichts entgegensteht.

 

Sobald die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, wird das in Rede stehende Schild beschafft und im Dienstgebäude Donaustraße 89 angebracht.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, 24.01.2022

 

 

Martin Hikel Falko Liecke

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

   
    27.11.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 13.15 - überwiesen
   

Der Antrag wird in den Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste überwiesen.

   
    10.12.2019 - Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste
    Ö 6 - vertagt
   

Frau Braun berichtet eingangs kurz, dass mit dem Fachbereich Objektmanagement bereits Gespräche laufen, um Hinweisschilder für einen besseren organisatorischen Ablauf anbringen zu können. Hinweisschilder für bestimmte Personengruppen, wie im Antrag gefordert, sind bisher nicht vorgesehen.

 

Frau Hammer begründet den Antrag, wonach viele der Vorsprechenden z.B. nicht wüssten, in welcher Reihe sie sich vor dem Gebäude anstellen und sich sodann - wenn es der falsche Bereich war - wieder erneut anstellen müssten. Da es sich oftmals um Personen mit Bewegungseinschränkungen handelt, sollten diese nicht unverhältnismäßig lange warten müssen. Der Sicherheitsdienst würde hier nach ihrer Aussage auch entsprechend handeln wollen, muss sich aber an die Vorgaben halten. Für Frau Gloeden kommt es hier auf die gegenseitige Rücksichtnahme untereinander an, wie sie auch im allgemeinen Alltag vorhanden ist. Herr Szczepanski kann die Intention des Antrags zwar grundsätzlich nachvollziehen, jedoch ist der Personenkreis “Schwerbehinderte“ hinsichtlich vorhandener Merkzeichen in den Ausweisen (z.B. G) im Antrag nicht hinreichend konkretisiert. Frau Schymalla muss hier Frau Gloeden widersprechen. Der gesellschaftliche Umgang hat sich gewandelt. Gegenseitige Rücksichtnahme, schon gar nicht in Wartesituationen, ist leider nicht mehr selbstverständlich. Sie begrüßt den Antrag.

 

Die Rückmeldungen, die Herr BzStR Biedermann bisher erhält, lassen den Schluss zu, dass der Sicherheitsdienst den genannten Personenkreisen mit der erforderlichen Empathie in entsprechenden Situationen gegenübertritt. Für ihn stellt sich zum Antrag, gegen den er grundsätzlich keine Einwände hat, jedoch die Frage, wie eine bevorzugte Behandlung dieser beiden Personenkreise dann konkret erfolgen solle. Ab welcher Schwangerschaftswoche solle diese sodann z.B. greifen, ab welchem Grad der Behinderung ist ein Umstand gegeben, der einen bevorzugten Einlass rechtfertigt. Auch dies könne in der Folge zu Konfliktpotenzial führen.

 

Frau Hammer stellt den Antrag daraufhin zunächst zurück.

   
    12.05.2020 - Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste
    Ö 5.1 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Frau Hammer erhält das Wort. Der Antrag wurde bereits ausführlich erörtert und dann zunächst zurückgestellt. Die Corona-Pandemie wird nicht dauerhaft zu einem Notbetrieb führen und es steht wohl wieder ein heißer Sommer bevor, der für Schwangere und Schwerbehinderte zu belastenden Wartesituationen vor dem Dienstgebäude führen kann. Sie hält den Antrag daher aufrecht und bittet um Abstimmung.

 

Die Vorsitzende bittet Herr BzStR Biedermann um Einschätzung. Die allgemein gehaltene Formulierung des Antrags ist für ihn weiterhin schwierig, da nicht hinreichend bestimmt ist, wie mit den beiden genannten Personengruppen genau verfahren werden soll. Eine bevorzugte Behandlung von Hochschwangeren ist selbstverständlich. Grundsätzlich erhofft er sich durch die aktuelle Situation auch langfristig eine Reduzierung der Vorsprachen, da diese oftmals eigentlich nicht erforderlich sind und die Anliegen auch über andere Wege geklärt werden können.

 

Herr Szczepanski führt aus, dass die Warteprobleme weitestgehend und auch bereits vor Corona nicht mehr vorhanden waren. Gleichwohl begrüßt er es, wenn bestimmte Personengruppen eine besondere Aufmerksamkeit erfahren. Um den Text zu konkretisieren, bringt er einen Änderungsantrag (Änderungen kursiv dargestellt) wie folgt ein:

 

„Das Bezirksamt wird gebeten, an der Donaustraße 89 mit einem Schild darauf hinzuweisen, dass Hochschwangere und Personen mit Merkzeichen “G“ im Schwerbehindertenausweis bevorzugt vorgelassen werden.“

 

Frau Hammer übernimmt den Änderungsantrag und ergänzt, dass aufgrund der Corona-Pandemie mit erhöhten Antragszahlen zu rechnen sein wird und sich infolgedessen auch die Wartesituation wieder verschärfen könnte. Herr BzStR Biedermann bestätigt zwar durchaus erhöhte Antragszahlen seit Beginn der Pandemie, eine Korrelation mit der Wartesituation ist für ihn jedoch nicht zwingende Folge. Frau Hascelik bestätigt aus ihrer Sicht zunächst die gute und umsichtige Arbeit des dortigen Sicherheitsdienstes, befürwortet darüber hinaus - wenn sichtbar angebracht - aber auch eine entsprechende Beschilderung.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, bittet die Vorsitzende um Abstimmung. Im Ergebnis wird der BVV einstimmig die Annahme des Antrags empfohlen.

   
    02.06.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 11.16 - (offen)
   
   
    10.06.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 1.41 - vertagt
   

vertagt

   
    24.06.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.12 - vertagt
   

vertagt

   
    27.08.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.7 - vertagt
   

vertagt

   
    23.09.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.22 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Der Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, an der Donaustraße 89 mit einem Schild darauf hinzuweisen, dass Hochschwangere und Personen mit Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis bevorzug vorgelassen werden.

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der LINKEN, der AfD(1), der Gr. FDP und der Fraktionslosen Zielisch gegen die Stimme des Fraktionslosen Kapitän bei Enthaltung der AfD(3) beschlossen.

   
    23.02.2022 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.4 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin hat in der 50. Sitzung der XX. Wahlperiode am 23.09.2020 folgenden Beschluss gefasst:

Das Bezirksamt wird gebeten, an der Donaustraße 89 mit einem Schild darauf hinzuweisen, dass Hochschwangere und Personen mit Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis bevorzugt vorgelassen werden. Die Einbindung der bezirklichen Datenschutzbeauftragten und des Objektmanagements hat ergeben, dass das Anbringen eines positiv formulierten „Erlaubnisschildes“ im Sinne des Beschlusses nichts entgegensteht. Sobald die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, wird das in Rede stehende Schild beschafft und im Dienstgebäude Donaustraße 89 angebracht. Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, 24.01.2022

 

 

Martin Hikel Falko Liecke

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 

Wird über die Konsensliste zur Kenntnis genommen.

Ö 5.2  
Corona-Infos für Mieter*innen auf die Bezirksamtswebsite stellen  
Enthält Anlagen
1766/XX  
Ö 5.3  
Sachleistungen statt Taschengeld  
Enthält Anlagen
1777/XX  
Ö 6     Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 6.1  
Mitteilungen der Verwaltung für Soziales      
Ö 6.2  
Mitteilungen der Verwaltung für Bürgerdienste      
Ö 7  
Verschiedenes      
Ö 8  
Nächste Sitzung am 09.06.2020      
               
 
 

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