Auszug - Hinweisschild für die Donaustraße 89
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Frau Hammer erhält das Wort. Der Antrag wurde bereits ausführlich erörtert und dann zunächst zurückgestellt. Die Corona-Pandemie wird nicht dauerhaft zu einem Notbetrieb führen und es steht wohl wieder ein heißer Sommer bevor, der für Schwangere und Schwerbehinderte zu belastenden Wartesituationen vor dem Dienstgebäude führen kann. Sie hält den Antrag daher aufrecht und bittet um Abstimmung.
Die Vorsitzende bittet Herr BzStR Biedermann um Einschätzung. Die allgemein gehaltene Formulierung des Antrags ist für ihn weiterhin schwierig, da nicht hinreichend bestimmt ist, wie mit den beiden genannten Personengruppen genau verfahren werden soll. Eine bevorzugte Behandlung von Hochschwangeren ist selbstverständlich. Grundsätzlich erhofft er sich durch die aktuelle Situation auch langfristig eine Reduzierung der Vorsprachen, da diese oftmals eigentlich nicht erforderlich sind und die Anliegen auch über andere Wege geklärt werden können.
Herr Szczepanski führt aus, dass die Warteprobleme weitestgehend und auch bereits vor Corona nicht mehr vorhanden waren. Gleichwohl begrüßt er es, wenn bestimmte Personengruppen eine besondere Aufmerksamkeit erfahren. Um den Text zu konkretisieren, bringt er einen Änderungsantrag (Änderungen kursiv dargestellt) wie folgt ein:
„Das Bezirksamt wird gebeten, an der Donaustraße 89 mit einem Schild darauf hinzuweisen, dass Hochschwangere und Personen mit Merkzeichen “G“ im Schwerbehindertenausweis bevorzugt vorgelassen werden.“
Frau Hammer übernimmt den Änderungsantrag und ergänzt, dass aufgrund der Corona-Pandemie mit erhöhten Antragszahlen zu rechnen sein wird und sich infolgedessen auch die Wartesituation wieder verschärfen könnte. Herr BzStR Biedermann bestätigt zwar durchaus erhöhte Antragszahlen seit Beginn der Pandemie, eine Korrelation mit der Wartesituation ist für ihn jedoch nicht zwingende Folge. Frau Hascelik bestätigt aus ihrer Sicht zunächst die gute und umsichtige Arbeit des dortigen Sicherheitsdienstes, befürwortet darüber hinaus - wenn sichtbar angebracht - aber auch eine entsprechende Beschilderung.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, bittet die Vorsitzende um Abstimmung. Im Ergebnis wird der BVV einstimmig die Annahme des Antrags empfohlen. |
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