Auszug - Bericht über den neusten Stand in den Abteilungen Soziales und Bürgerdienste in Bezug auf die Corona-Pandemie  

 
 
39. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 12.05.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, BVV-Saal, 2. Etage, Raum A202
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss


Unter Verweis auf die Informationen der vergangenen Sitzung bittet die Vorsitzende Herrn BzStR Biedermann die aktuelle Situation in den Bereichen Soziales und Bürgerdienste vorzustellen.

 

Die Verwaltung befindet sich weiterhin in einem pandemieangepassten moderaten Dienstbetrieb (PAMD), wie Herrn BzStR Biedermann im Folgenden berichtet. Die publikumsintensiven Bereiche werden unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln langsam wieder hochgefahren. Der Standort in der Donaustraße befindet sich weiterhin im Notbetrieb ohne offene Sprechstunden. Die Zahl der Vorsprachen ist überschaubar. So gab es z.B. in der 18. KW insgesamt 94 Vorsprachen (Grundsicherung 19, Wohnhilfe 56, Asyl 19). Die Bürger*innen nutzen verstärkt Mail und Telefon zur Klärung ihrer Anliegen. Home-Office ist kaum möglich, da nur 10 Telearbeitsplätze zur Verfügung stehen und eine rein elektronische Sachbearbeitung zudem nicht sachgerecht erfolgen kann. Die Personalstärke liegt jedoch mittlerweile auch wieder bei fast 100 %, da die Abstandsregelungen an den Arbeitsplätzen eingehalten werden können. Da die Seniorenfreizeitstätten derzeit noch geschlossen sind, fällt das Arbeitsaufkommen im bezirklichen Seniorenservice momentan geringer aus.

 

Im Bürgeramt gab es im April durch die Schließung starke Einschränkungen bei den Dienstleistungen. So gab es z.B. bei Passangelegenheiten im Vergleich zum April 2019 (2.468 Vorgänge) im April 2020 nur 63 Vorgänge, bei Führerscheinangelegenheiten 1.122 Vorgänge (April 2019) zu 111 Vorgängen im April 2020. Sukzessive bereiten sich die Bürgerämter unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln auf erste Terminfreischaltungen vor, um den Dienstbetrieb bei gleichwohl weiterhin reduziertem Publikumsaufkommen langsam wieder hochzufahren. Die Terminfreischaltungen sollen berlinweit ab Ende Mai/Anfang Juni erfolgen.

 

Die Regelungen zum Berlin-Pass (Verlängerung trotz ausgelaufener Bescheide/Nachweis zu Weiterbewilligungsantrag) haben weiterhin Bestand (Frage Herr Blank). Das Standesamt führt Trauungen mittlerweile auch wieder mit Trauzeugen und Fotograf*in durch. Neuanmeldungen zu Trauungen sind weiterhin nicht möglich. In der Staatsangehörigkeitsbehörde ist der Dienstbetrieb wieder halbwegs normal, Einbürgerungsfeiern finden bis auf weiteres nicht statt. In dringenden Fällen erfolgt die Übergabe der Einbürgerungsurkunde ohne feierlichen Rahmen. Herr Atashgahi bittet um Konkretisierung, was unter einem dringenden Fall zu verstehen ist. Dies ist nach Aussage von Herrn BzStR Biedermann vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Wenn die Gründe glaubhaft dargelegt werden, wird eine Lösung gefunden.

 

Herr Atashgahi möchte zudem wissen, ob die Urkunden aufbewahrt werden, bis wieder Einbürgerungsfeiern möglich sind bzw. ob es nach einer bestimmten Zeit einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung gibt. Herr BzStR Biedermann teilt hierzu mit, dass erst mit der persönlichen Übergabe der Urkunde die Einbürgerung vollzogen ist, ob im zeitlichen Zusammenhang ein Rechtsanspruch besteht, kann er ad hoc nicht sagen und wird als Nachtrag zum Protokoll nachgeliefert (Nachtrag: Ein Anspruch auf Einbürgerung besteht, wenn die Voraussetzungen gem. § 10 StAG erfüllt sind. Es gibt keinen Rechtsanspruch, bis wann die Umsetzung dann zeitlich erfolgen muss, ggf. würden theoretisch Untätigkeitsfristen aus dem allg. Verwaltungsverfahren greifen können. Praktisch ist dies gleichwohl nicht gegeben, da unter regulären Umständen regelmäßig eingebürgert wird. Die Aushändigung wird ab Anfang/Mitte Juni wieder erfolgen, siehe auch Beantwortung der Mündlichen Anfrage Drs. 1831/XX).

 

Frau Klein fragt, ob Einbürgerungsfeiern nicht im kleineren Rahmen möglich wären. Derzeit besteht hierfür nach Aussage von Herrn BzStR Biedermann coronabedingt keine dringende Notwendigkeit, die reine Übergabe der Urkunde ist ausreichend. Sicherlich sollte es hierfür zeitnah auch wieder Lösungen geben. Wie diese aussehen könnten, lässt sich derzeit aber noch nicht sagen. Herr Szczepanski spricht den Rückgang der Einbürgerungen durch die Corona-Pandemie an. Auch in diesem Bereich gab es zuletzt nur einen Notbetrieb und damit eine erheblich eingeschränkte Arbeitsfähigkeit, wie Herr BzStR Biedermann erklärt. Im März bzw. April werden die Zahlen daher deutlich zurückgegangen sein, die Entwicklung im Mai müsse abgewartet werden. Auch die sich durch Corona wirtschaftlich verschlechternde Situation kann Auswirkungen auf die Einbürgerungsentscheidung haben, da die Antragsteller*innen nicht im staatlichen Leistungsbezug stehen dürfen.

 

Abschließend geht Herr BzStR Biedermann wieder auf die Situation im Wohnungsamt ein. Wie bekannt, gibt es durch die Wohngeldnovelle 2020 seit Jahresbeginn deutlich gestiegene Antragszahlen. Coronabedingt gab es auch im Wohnungsamt nur einen Notbetrieb. Die Personalanwesenheit ist jedoch auch hier unter Beachtung des Arbeitsschutzes wieder ausgeweitet worden um die Rückstände nicht weiter wachsen zu lassen. Zum 01.05.2020 haben zwei neue Mitarbeiter*innen den Dienst aufgenommen, zum 01.07.2020 eine weitere Beschäftigte. Die Einarbeitung ist durch die Abstandsregelungen allerdings erschwert. Frau Schoenthal verbindet mit den Neueinstellungen fragend einen Lichtblick für die Rückstände im Wohnungsamt. Herr BzStR Biedermann bestätigt diesen Eindruck, gibt aber gleichwohl zu bedenken, dass sich Verbesserungen nicht von heute auf morgen einstellen werden. Herr Krylik erkundigt sich, ob neue Fälschungsversuche bei WBS bekannt geworden sind, was Herr BzStR Biedermann nicht bestätigen kann.

 

Frau Schoenthal erfragt zum Schluss, wie derzeit die Beratungsangebote für Senior*innen erfolgen. Die Angebote des HvD werden auf absehbare Zeit im Bürgerzentrum weiterhin nicht als offene Sprechstunde zugänglich sein. Die telefonische Beratung hat zurzeit eindeutig Vorrang, im dringenden Fällen auch persönlich (nur nach telefonischer Terminvereinbarung).

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt die Vorsitzende den Tagesordnungspunkt.


 
 

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