Tagesordnung - 46. öffentliche - außerordentlichen - Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin  

 
 
Bezeichnung: 46. öffentliche - außerordentlichen - Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung
Datum: Do, 07.05.2020 Status: öffentlich
Zeit: 18:10 - 21:00 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Gropiusstadt, Großer Saal
Ort: Bat-Yam-Platz 1, 12353 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Antrag zur Geschäftsordnung      
Ö 2     Dringlichkeiten      
Ö 3     Geschäftliches      
Ö 3.1  
Konsensliste - Überweisungsliste      
Ö 4     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 4.1  
Vorzeitige Beendigung eines Mandats als Bürgerdeputierte im Jugendhilfeausschuss  
Enthält Anlagen
1778/XX  
Ö 5     Vorlagen zur Beschlussfassung      
Ö 5.1  
Berufung eines beratenden Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss  
Enthält Anlagen
1745/XX  
Ö 5.2  
Berufung eines stellvertretenden, beratenden Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss  
Enthält Anlagen
1746/XX  
Ö 6     Vorlagen zur Wahl      
Ö 7     Große Anfragen      
Ö 7.1  
Auswirkungen der Corona-Krise auf die Arbeit des Bezirksamtes  
Enthält Anlagen
1753/XX  
Ö 7.2  
Aktuelle Situation zur Bekämpfung der Corona-Pandemie  
Enthält Anlagen
1755/XX  
Ö 7.3  
Neukölln legt Corona lahm?  
Enthält Anlagen
1756/XX  
Ö 7.4  
Soziale Auswirkungen in Zeiten von Corona  
Enthält Anlagen
1757/XX  
Ö 7.5  
Schulöffnung während Corona  
Enthält Anlagen
1754/XX  
Ö 7.6  
Beratung von Mieter*innen bei coronabedingtem Einnahmenausfall  
Enthält Anlagen
1758/XX  
Ö 8     Große Anfragen - schriftlich      
Ö 9     Anträge      
Ö 9.1  
Schulöffnung in Corona-Zeiten  
Enthält Anlagen
1760/XX  
Ö 9.2  
Aus COVID19 lernen - Schule und Kultur widerstandsfähiger gegen Pandemiefälle machen!  
Enthält Anlagen
1747/XX  
Ö 9.3  
Wohnungs- und Sozialamt personell stärken  
Enthält Anlagen
1762/XX  
Ö 9.4  
Kein Kind bleibt zurück!  
Enthält Anlagen
1763/XX  
Ö 9.5  
Änderung der Geschäftsordnung I - Fraktionssitzungen und Ausschusssitzungen im Pandemiefall  
Enthält Anlagen
1748/XX  
Ö 9.6  
Temporärer Radweg auf der südlichen Seite der Blaschkoallee  
Enthält Anlagen
1765/XX  
Ö 9.7  
Corona-Infos für Mieter*innen auf die Bezirksamtswebsite stellen  
Enthält Anlagen
1766/XX  
Ö 9.8  
Regelmäßige Informationen zur Corona-Pandemie durch den Bezirk Neukölln  
Enthält Anlagen
1768/XX  
Ö 9.9  
Pop-up-Radwege für Neukölln  
Enthält Anlagen
1772/XX  
Ö 9.10  
Temporäre Radwege Buckower Damm/Rufacher Weg  
Enthält Anlagen
1776/XX  
Ö 9.11  
Masken- und Desinfektionspflicht im Bezirksamt  
Enthält Anlagen
1740/XX  
Ö 9.12  
Prinzessinnengärten - Vorbild für Friedhofs-Nachnutzung  
Enthält Anlagen
1761/XX  
Ö 9.13  
Jahresbericht linksextreme Aktivitäten in Neukölln  
Enthält Anlagen
1738/XX  
Ö 9.14  
Kurzes Ende der Nansenstraße  
Enthält Anlagen
1764/XX  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob die technischen und juristischen Voraussetzungen bestehen, die Nansenstraße zwischen Weserstraße und Reuterstraße als öffentliches Straßenland zu entwidmen. Ziel dieser Prüfung soll die Klärung der Möglichkeit sein, mittelfristig darüber nachzudenken, wie ein für die Kiezbewohner nutzbarer Platz entstehen kann.

 

-Schlussbericht-

 

Die in Rede stehende Fläche umfasst ca. 230m² und wird derzeit als Parkplatz genutzt. Gemäß § 4 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) ist die Teileinziehung einer Straße zulässig, wenn nachträglich Beschränkungen auf bestimmte Benutzungsarten, Benutzungszwecke oder Benutzerkreise aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohls festgelegt werden sollen. Von der Möglichkeit der Teileinziehung soll insbesondere dann Gebrauch gemacht werden, wenn zur Realisierung von Maßnahmen der Verkehrslenkung und Verkehrsberuhigung bestimmte Verkehrsarten auf Dauer von dem durch die Widmung der Verkehrsfläche festgelegten verkehrsüblichen Gemeingebrauch ausgeschlossen werden sollen.

 

Bei der geplanten Teileinziehung rden 10 Parkplätze entfallen, im Gegenzug nnte je nach baulicher Herstellung eine Begegnungs- oder Spielfläche entstehen. Das erforderliche öffentliche übergeordnete Wohl gemäß § 4 BerlStrG re insoweit gegeben. Die Einziehung rde auch den Zielen des Mobilitsgesetzes entsprechen, wonach mehr Aufenthaltsflächen für Zufußgehende im öffentlichen Straßenland entstehen sollen.

 

Da die Fläche innerhalb des Gebietes der geplanten Verkehrsuntersuchung Reuterkiez liegt, sollen Maßnahmen im Rahmen der Konzepterstellung und der damit verbundenen Bürger*innenbeteiligung entwickelt werden.

 

Berlin-Neukölln, den 03.03.2021

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

   
    07.05.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.14 - überwiesen
   

Der Antrag wird in den Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung überwiesen.

   
    09.06.2020 - Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung
    Ö 9 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Der Antrag wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen und der Linken bei Enthaltung der AfD zur Zustimmung empfohlen.

   
    24.06.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.22 - vertagt
   

vertagt

   
    27.08.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.55 - vertagt
   

vertagt

   
    23.09.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.45 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Der Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob die technischen und juristischen Voraussetzungen bestehen, die Nansenstraße zwischen Weserstraße und Reuterstraße als öffentliches Straßenland zu entwidmen. Ziel dieser Prüfung soll die Klärung der Möglichkeit sein, mittelfristig darüber nachzudenken, wie ein für die Kiezbewohner nutzbarer Platz entstehen kann.

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der LINKEN(2) und der AfD(1) gegen die Stimmen der AfD(3) und der Gr. FDP bei Enthaltung der LINKEN(2), der AfD(1) und der Fraktionslosen Zielisch beschlossen.

   
    28.04.2021 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.15 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   

Die in Rede stehende Fläche umfasst ca. 230m² und wird derzeit als Parkplatz genutzt. Gemäß § 4 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) ist die Teileinziehung einer Straße zulässig, wenn nachträglich Beschränkungen auf bestimmte Benutzungsarten, Benutzungszwecke oder Benutzerkreise aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohls festgelegt werden sollen. Von der Möglichkeit der Teileinziehung soll insbesondere dann Gebrauch gemacht werden, wenn zur Realisierung von Maßnahmen der Verkehrslenkung und Verkehrsberuhigung bestimmte Verkehrsarten auf Dauer von dem durch die Widmung der Verkehrsfläche festgelegten verkehrsüblichen Gemeingebrauch ausgeschlossen werden sollen. Bei der geplanten Teileinziehung würden 10 Parkplätze entfallen, im Gegenzug könnte je nach baulicher Herstellung eine Begegnungs- oder Spielfläche entstehen. Das erforderliche öffentliche übergeordnete Wohl gemäß § 4 BerlStrG wäre insoweit gegeben. Die Einziehung würde auch den Zielen des Mobilitätsgesetzes entsprechen, wonach mehr Aufenthaltsflächen für Zufußgehende im öffentlichen Straßenland entstehen sollen. Da die Fläche innerhalb des Gebietes der geplanten Verkehrsuntersuchung Reuterkiez liegt, sollen Maßnahmen im Rahmen der Konzepterstellung und der damit verbundenen Bürger*innenbeteiligung entwickelt werden.

 

Berlin-Neukölln, den 03.03.2021

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

Kenntnis genommen

Ö 9.15  
Änderung der Geschäftsordnung II - Ergänzung der Tagesordnung außerordentlicher Sitzungen  
Enthält Anlagen
1749/XX  
Ö 9.16  
Berlins Versorgung mit Arzneimitteln sichern  
Enthält Anlagen
1767/XX  
Ö 9.17  
Lastenfahrrädern auf den Recyclinghöfen den Vorzug gewähren  
Enthält Anlagen
1769/XX  
Ö 9.18  
Abschaffung des Fahrverbotes für Dieselfahrzeuge und Lastwagen bis einschließlich Abgasnorm 5  
Enthält Anlagen
1770/XX  
Ö 9.19  
Temporäre Radwege auf der Hermannstraße  
Enthält Anlagen
1771/XX  
Ö 9.20  
Hinweisschilder an den Eingängen zur Hasenheide erneuern  
Enthält Anlagen
1751/XX  
Ö 9.21  
Temporäre Schließung von Nebenstraßen  
Enthält Anlagen
1773/XX  
Ö 9.22  
Bündnis Neukölln  
Enthält Anlagen
1774/XX  
Ö 9.23  
Temporäre Schließung der „Rixdorfer Schnalle“ für den Autoverkehr  
Enthält Anlagen
1775/XX  
Ö 9.24  
Sachleistungen statt Taschengeld  
Enthält Anlagen
1777/XX  
Ö 9.25  
Haltestellenumbenennung  
Enthält Anlagen
1750/XX  
               
 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

BVV-Büro Neukölln

Zimmer: A 201

Verkehrsanbindungen

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung

an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen

an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen