Drucksache - 1749/XX
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Der Antrag wird von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen.
Der Ausschuss für Geschäftsordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
§36 (4) wird folgendermaßen ergänzt (gefettet): Zeitgleich mit der Beantragung einer außerordentlichen Sitzung sind die zu behandelnden Tagesordnungspunkte schriftlich der/dem Vorsteher/in einzureichen. Ergänzungen an der eingereichten Tagesordnung sind nur nach dem Verfahren gemäß §20 möglich. Vorlagen der Vorsteherin/des Vorstehers sind von dieser Einschränkung nicht betroffen. |
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