Drucksache - 1749/XX  

 
 
Betreff: Änderung der Geschäftsordnung II - Ergänzung der Tagesordnung außerordentlicher Sitzungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUGeschäftsordnung
Verfasser:Schulze, KarstenSchulze, Karsten
Drucksache-Art:AntragMitteilung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
07.05.2020 
46. öffentliche - außerordentlichen - Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Geschäftsordnungsausschuss Ausschussberatung
14.08.2020    9. nichtöffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses      
25.01.2021    10. nichtöffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses      
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
24.02.2021 
55. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin (offen)     
Bezirksverordnetenversammlung Ausschussberatung
03.03.2021 
Fortsetzung der 55. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
24.03.2021 
57. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Geschäftsordnungsausschuss Ausschussberatung
29.04.2021    12. nichtöffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses      
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
19.05.2021 
59. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Ausschuss vertagt 1
Ausschuss Beschluss
Beschlussempfehlung vertagt 1
Überweisung GO
Ausschuss Beschluss 2
Beschluss

Der Antrag wird von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen.

 

Der Ausschuss für Geschäftsordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

§36 (4) wird folgendermaßen ergänzt (gefettet):

Zeitgleich mit der Beantragung einer außerordentlichen Sitzung sind die zu behandelnden Tagesordnungspunkte schriftlich der/dem Vorsteher/in einzureichen. Ergänzungen an der eingereichten Tagesordnung sind nur nach dem Verfahren gemäß §20 möglich. Vorlagen der Vorsteherin/des Vorstehers sind von dieser Einschränkung nicht betroffen.

 
 

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