Auszug - Berufung eines stellvertretenden, beratenden Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss  

 
 
46. öffentliche - außerordentlichen - Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 5.2
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Do, 07.05.2020 Status: öffentlich
Zeit: 18:10 - 21:00 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Gropiusstadt, Großer Saal
Ort: Bat-Yam-Platz 1, 12353 Berlin
1746/XX Berufung eines stellvertretenden, beratenden Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Vorsteher/inVorsteher/in
  Oeverdieck, Lars
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
 
Beschluss


Dem Jugendhilfeausschuss gehört gem. § 35 Abs. 7 Nr. 7 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) vom 09.05.1995 (GVBL. 1995 S. 300 ff) in der Fassung vom 27. April 2001 (GVBl. 2001 S. 134 ff) zuletzt geändert durch Artikel XII des Gesetzes vom 15.12.2010 (GVBl. S. 560) u. a. eine Person zur Vertretung der Evangelischen Kirche an.

 

Dieses Mitglied wird für die Dauer einer Amtsperiode von Ihnen benannt und durch die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln berufen.

 

Frau Barbara Kaune-Sachau hat ihr Mandat als stellvertretendes, beratendes Mitglied § 35 Abs. 7 Nr. 7 AG KJHG vorzeitig niedergelegt. Der evangelische Kirchenkreisverband Süd hat Frau Susanne Berstorff als Nachfolgerin von Frau Kaune-Sachau als stellvertretendes, beratendes Mitglied benannt.

 

 

Stellvertretendes Mitglied mit beratender Stimme

 

Susanne Berstorff

(Evangelischer Kirchenkreis Süd)

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

Der Vorlage zur Beschlussfassung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen und der LINKEN gegen die Stimmen der AfD(1) bei Enthaltung der AfD(3), der Gr. FDP und der Fraktionslosen Babilon, Kapitän und Zielisch zugestimmt.


 
 

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