Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Änderung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, inwieweit gärtnerische Umweltbildungsprojekte, wie z.B. das Prinzessinnengarten Kollektiv auf dem St. Jacobi Friedhof, auch auf kommunalen Friedhofsflächen, die nicht mehr für Bestattungszwecke genutzt werden, eine sinnvolle, ökologische Nachnutzung bewirken können, indem eine soziale Kontrolle etabliert wird, die unerwünschte Nutzungen und deren Folgen (Vermüllung, Artenverlust, Drogenkonsum) reduziert und der Bevölkerung so eine grüne Oase erhalten bleibt.
Das Bezirksamt wird gebeten, für den B-Plan XIV-296-1a eine Planinhaltsänderung einzuarbeiten, die die Nutzung für Urban Gardening und Umweltbildung, als zusätzliches planungsziel festschreibt.
Der mitberatende Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, inwieweit gärtnerische Umweltbildungsprojekte, wie z.B. das Prinzessinnengarten Kollektiv auf dem St. Jacobi Friedhof, auch auf kommunalen Friedhofsflächen, die nicht mehr für Bestattungszwecke genutzt werden, eine sinnvolle, ökologische Nachnutzung bewirken können, indem eine soziale Kontrolle etabliert wird, die unerwünschte Nutzungen und deren Folgen (Vermüllung, Artenverlust, Drogenkonsum) reduziert und der Bevölkerung so eine grüne Oase erhalten bleibt.
Begründung: Das Prinzessinnengarten Kollektiv bewirtschaftet seit Ende 2019 im Auftrag des Evangelischen Friedhofsverbandes Berlin Stadtmitte Teilflächen des St. Jacobi Friedhofs an der Hermannstraße. Es wurde Platz für gemeinschaftliches Gärtnern und Umweltbildung geschaffen. Weiterhin hat die Gruppe die Pflege der verbliebenen Gräber übertragen bekommen. Durch die Beseitigung von Jungbaum-Aufwuchs und Pflege der Flächen konnte verhindert werden, dass unerwünschte Waldstrukturen entstehen, die zu einer deutlichen Reduzierung der Artenvielfalt geführt hätte. Gleichzeitig hat die soziale Kontrolle der anwesenden Gärtner*innen die Vermüllung der Flächen und illegalen Drogenkonsum stark verringert. Die Arbeiten werden durch Forschungsprojekte begleitet. Das Prinzessinnengarten Kollektiv ist nur beispielhaft für erfolgreiche Arbeit genannt und keinesfalls einzig möglicher Partner für solche Projekte, derer es mehrere in Berlin gibt.
-Schlussbericht-
Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 3. November 2020 ist das Bezirksamt um Prüfung gebeten worden, inwieweit gärtnerische Umweltbildungsprojekte, wie z.B. das Prinzessinnengarten Kollektiv auf dem St. Jacobi Friedhof, auch auf kommunalen Friedhofsflächen, die nicht mehr für Bestattungszwecke genutzt werden, eine sinnvolle, ökologische Nachnutzung bewirken können, indem eine soziale Kontrolle etabliert wird, die unerwünschte Nutzungen und deren Folgen (Vermüllung, Artenverlust, Drogenkonsum) reduziert und der Bevölkerung so eine grüne Oase erhalten bleibt.
Das Bezirksamt wird weiterhin gebeten, für den B-Plan XIV-296-1a eine Planinhaltsänderung einzuarbeiten, die die Nutzung für Urban Gardening und Umweltbildung, als zusätzliches planungsziel festschreibt.
Zum ersten Teil des Prüfauftrags muss mitgeteilt werden, dass auf absehbare Zeit - kurz- und mittelfristig - keine Flächen in ausreichender Größenordnung auf den kommunalen Friedhöfen zur Verfügung stehen, die gleichermaßen für gärtnerische Umweltbildungsprojekte geeignet wären.
Hinsichtlich der erbetenen Planinhaltsänderung ist mitzuteilen, dass im Bebauungsplanentwurf XIV-269-1a (Tippfehler im Beschluss) die Festsetzung von Allgemeinen Wohngebieten, einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Schule“ sowie von Grünflächen vorgesehen ist. Die festzusetzenden Grünflächen stehen hierbei erst langfristig nach Ablauf der friedhofsrechtlichen Nutzungs- und Pietätsfristen für eine anderweitige Nutzung zur Verfügung.
Durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen wurde auf Nachfrage mitgeteilt, dass die Festsetzung von Baugebieten und Grünflächen, dessen rechtliche Umsetzung erst langfristig möglich ist und einen Realisierungshorizont von maximal sieben Jahren nach Festsetzung des Bebauungsplans überschreitet, nicht vollziehbar und somit nichtig ist.
Hieraus resultiert, dass der Geltungsbereich des Bebauungsplanes XIV-269-1a entsprechend auf die absehbar in sieben Jahren nach Festsetzung des Bebauungsplans verfügbaren Flächen zu reduzieren bzw. entsprechend in zwei Bebauungspläne zu teilen ist. Regelungen zur Nutzung von Flächen für Urban Gardening und Umweltbildung können daher zurzeit nicht wirksam in einem Bebauungsplan getroffen werden; die Planungsziele für die bislang vorgesehenen Grünflächen können erst festgelegt werden, wenn der Bebauungsplan Aussicht auf Verwirklichung hat.
Eine zwischenzeitliche Nutzung von Teilflächen für Urban Gardening und Umweltbildung ist, nach vorheriger Abstimmung und sofern mit den Festsetzungen des bisherigen Planungsrechts im Bebauungsplan XIV-269 (ff. 10.07.1995, GVBl. S. 470) und des Landschaftsplans XIV-L-4 (verk. am 28.05.1993, GVBl. S. 219) vereinbar, zulässig.
Die vorliegenden faunistischen Kartierungsergebnisse auf dem Friedhof St. Jacobi II machen gegebenenfalls eine Überarbeitung der bisherigen Baufeldabgrenzungen erforderlich. Hierzu finden gegenwärtig weitergehende Abstimmungen statt. Sollten innerhalb der kurz- und mittelfristig verfügbaren Flächen die Planungsziele zugunsten der Festsetzung von Grünflächen geändert werden, kann gegebenenfalls eine Nutzung der Flächen für Urban Gardening und Umweltbildung als Planungsziel in den reduzierten Bebauungsplan aufgenommen werden.
Das Bezirksamt sieht die Bitte um Prüfung aus dem BVV-Beschluss damit als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den 13.04.2021
Bezirksamt Neukölln von Berlin
Hikel Biedermann
Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat