Tagesordnung - 46. öffentliche - außerordentlichen - Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin  

 
 
Bezeichnung: 46. öffentliche - außerordentlichen - Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung
Datum: Do, 07.05.2020 Status: öffentlich
Zeit: 18:10 - 21:00 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Gropiusstadt, Großer Saal
Ort: Bat-Yam-Platz 1, 12353 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Antrag zur Geschäftsordnung      
Ö 2     Dringlichkeiten      
Ö 3     Geschäftliches      
Ö 3.1  
Konsensliste - Überweisungsliste      
Ö 4     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 4.1  
Vorzeitige Beendigung eines Mandats als Bürgerdeputierte im Jugendhilfeausschuss  
Enthält Anlagen
1778/XX  
Ö 5     Vorlagen zur Beschlussfassung      
Ö 5.1  
Berufung eines beratenden Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss  
Enthält Anlagen
1745/XX  
Ö 5.2  
Berufung eines stellvertretenden, beratenden Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss  
Enthält Anlagen
1746/XX  
Ö 6     Vorlagen zur Wahl      
Ö 7     Große Anfragen      
Ö 7.1  
Auswirkungen der Corona-Krise auf die Arbeit des Bezirksamtes  
Enthält Anlagen
1753/XX  
Ö 7.2  
Aktuelle Situation zur Bekämpfung der Corona-Pandemie  
Enthält Anlagen
1755/XX  
Ö 7.3  
Neukölln legt Corona lahm?  
Enthält Anlagen
1756/XX  
Ö 7.4  
Soziale Auswirkungen in Zeiten von Corona  
Enthält Anlagen
1757/XX  
Ö 7.5  
Schulöffnung während Corona  
Enthält Anlagen
1754/XX  
Ö 7.6  
Beratung von Mieter*innen bei coronabedingtem Einnahmenausfall  
Enthält Anlagen
1758/XX  
Ö 8     Große Anfragen - schriftlich      
Ö 9     Anträge      
Ö 9.1  
Schulöffnung in Corona-Zeiten  
Enthält Anlagen
1760/XX  
Ö 9.2  
Aus COVID19 lernen - Schule und Kultur widerstandsfähiger gegen Pandemiefälle machen!  
Enthält Anlagen
1747/XX  
Ö 9.3  
Wohnungs- und Sozialamt personell stärken  
Enthält Anlagen
1762/XX  
Ö 9.4  
Kein Kind bleibt zurück!  
Enthält Anlagen
1763/XX  
Ö 9.5  
Änderung der Geschäftsordnung I - Fraktionssitzungen und Ausschusssitzungen im Pandemiefall  
Enthält Anlagen
1748/XX  
Ö 9.6  
Temporärer Radweg auf der südlichen Seite der Blaschkoallee  
Enthält Anlagen
1765/XX  
Ö 9.7  
Corona-Infos für Mieter*innen auf die Bezirksamtswebsite stellen  
Enthält Anlagen
1766/XX  
Ö 9.8  
Regelmäßige Informationen zur Corona-Pandemie durch den Bezirk Neukölln  
Enthält Anlagen
1768/XX  
Ö 9.9  
Pop-up-Radwege für Neukölln  
Enthält Anlagen
1772/XX  
Ö 9.10  
Temporäre Radwege Buckower Damm/Rufacher Weg  
Enthält Anlagen
1776/XX  
Ö 9.11  
Masken- und Desinfektionspflicht im Bezirksamt  
Enthält Anlagen
1740/XX  
Ö 9.12  
Prinzessinnengärten - Vorbild für Friedhofs-Nachnutzung  
Enthält Anlagen
1761/XX  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Änderung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, inwieweit gärtnerische Umweltbildungsprojekte, wie z.B. das Prinzessinnengarten Kollektiv auf dem St. Jacobi Friedhof, auch auf kommunalen Friedhofsflächen, die nicht mehr für Bestattungszwecke genutzt werden, eine sinnvolle, ökologische Nachnutzung bewirken können, indem eine soziale Kontrolle etabliert wird, die unerwünschte Nutzungen und deren Folgen (Vermüllung, Artenverlust, Drogenkonsum) reduziert und der Bevölkerung so eine grüne Oase erhalten bleibt.

 

Das Bezirksamt wird gebeten, für den B-Plan XIV-296-1a eine Planinhaltsänderung einzuarbeiten, die die Nutzung für Urban Gardening und Umweltbildung, als zusätzliches planungsziel festschreibt.

 

Der mitberatende Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, inwieweit gärtnerische Umweltbildungsprojekte, wie z.B. das Prinzessinnengarten Kollektiv auf dem St. Jacobi Friedhof, auch auf kommunalen Friedhofsflächen, die nicht mehr für Bestattungszwecke genutzt werden, eine sinnvolle, ökologische Nachnutzung bewirken können, indem eine soziale Kontrolle etabliert wird, die unerwünschte Nutzungen und deren Folgen (Vermüllung, Artenverlust, Drogenkonsum) reduziert und der Bevölkerung so eine grüne Oase erhalten bleibt.

 

Begründung: Das Prinzessinnengarten Kollektiv bewirtschaftet seit Ende 2019 im Auftrag des Evangelischen Friedhofsverbandes Berlin Stadtmitte Teilflächen des St. Jacobi Friedhofs an der Hermannstraße. Es wurde Platz für gemeinschaftliches Gärtnern und Umweltbildung geschaffen. Weiterhin hat die Gruppe die Pflege der verbliebenen Gräber übertragen bekommen. Durch die Beseitigung von Jungbaum-Aufwuchs und Pflege der Flächen konnte verhindert werden, dass unerwünschte Waldstrukturen entstehen, die zu einer deutlichen Reduzierung der Artenvielfalt geführttte. Gleichzeitig hat die soziale Kontrolle der anwesenden Gärtner*innen die Vermüllung der Flächen und illegalen Drogenkonsum stark verringert. Die Arbeiten werden durch Forschungsprojekte begleitet. Das Prinzessinnengarten Kollektiv ist nur beispielhaft für erfolgreiche Arbeit genannt und keinesfalls einzig möglicher Partner für solche Projekte, derer es mehrere in Berlin gibt.

 

-Schlussbericht-

 

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 3. November 2020 ist das Bezirksamt um Prüfung gebeten worden, inwieweit gärtnerische Umweltbildungsprojekte, wie z.B. das Prinzessinnengarten Kollektiv auf dem St. Jacobi Friedhof, auch auf kommunalen Friedhofsflächen, die nicht mehr für Bestattungszwecke genutzt werden, eine sinnvolle, ökologische Nachnutzung bewirken können, indem eine soziale Kontrolle etabliert wird, die unerwünschte Nutzungen und deren Folgen (Vermüllung, Artenverlust, Drogenkonsum) reduziert und der Bevölkerung so eine grüne Oase erhalten bleibt.

 

Das Bezirksamt wird weiterhin gebeten, für den B-Plan XIV-296-1a eine Planinhaltsänderung einzuarbeiten, die die Nutzung für Urban Gardening und Umweltbildung, als zusätzliches planungsziel festschreibt.

 

Zum ersten Teil des Prüfauftrags muss mitgeteilt werden, dass auf absehbare Zeit - kurz- und mittelfristig - keine Flächen in ausreichender Größenordnung auf den kommunalen Friedhöfen zur Verfügung stehen, die gleichermaßen für gärtnerische Umweltbildungsprojekte geeignet wären.

 

Hinsichtlich der erbetenen Planinhaltsänderung ist mitzuteilen, dass im Bebauungsplanentwurf XIV-269-1a (Tippfehler im Beschluss) die Festsetzung von Allgemeinen Wohngebieten, einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Schule“ sowie von Grünflächen vorgesehen ist. Die festzusetzenden Grünflächen stehen hierbei erst langfristig nach Ablauf der friedhofsrechtlichen Nutzungs- und Pietätsfristen für eine anderweitige Nutzung zur Verfügung.

 

Durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen wurde auf Nachfrage mitgeteilt, dass die Festsetzung von Baugebieten und Grünflächen, dessen rechtliche Umsetzung erst langfristig möglich ist und einen Realisierungshorizont von maximal sieben Jahren nach Festsetzung des Bebauungsplans überschreitet, nicht vollziehbar und somit nichtig ist.

 

Hieraus resultiert, dass der Geltungsbereich des Bebauungsplanes XIV-269-1a entsprechend auf die absehbar in sieben Jahren nach Festsetzung des Bebauungsplans verfügbaren Flächen zu reduzieren bzw. entsprechend in zwei Bebauungspläne zu teilen ist. Regelungen zur Nutzung von Flächen für Urban Gardening und Umweltbildung können daher zurzeit nicht wirksam in einem Bebauungsplan getroffen werden; die Planungsziele für die bislang vorgesehenen Grünflächen können erst festgelegt werden, wenn der Bebauungsplan Aussicht auf Verwirklichung hat.

 

Eine zwischenzeitliche Nutzung von Teilflächen für Urban Gardening und Umweltbildung ist, nach vorheriger Abstimmung und sofern mit den Festsetzungen des bisherigen Planungsrechts im Bebauungsplan XIV-269 (ff. 10.07.1995, GVBl. S. 470) und des Landschaftsplans XIV-L-4 (verk. am 28.05.1993, GVBl. S. 219) vereinbar, zulässig.

 

Die vorliegenden faunistischen Kartierungsergebnisse auf dem Friedhof St. Jacobi II machen gegebenenfalls eine Überarbeitung der bisherigen Baufeldabgrenzungen erforderlich. Hierzu finden gegenwärtig weitergehende Abstimmungen statt. Sollten innerhalb der kurz- und mittelfristig verfügbaren Flächen die Planungsziele zugunsten der Festsetzung von Grünflächen geändert werden, kann gegebenenfalls eine Nutzung der Flächen für Urban Gardening und Umweltbildung als Planungsziel in den reduzierten Bebauungsplan aufgenommen werden.

 

Das Bezirksamt sieht die Bitte um Prüfung aus dem BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 13.04.2021

Bezirksamt Neukölln von Berlin

 

 

 

Hikel Biedermann

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

   
    07.05.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.12 - überwiesen
   

Der Antrag wird mitberatend in den Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz und federführend in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen überwiesen.

   
    28.05.2020 - Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz
    Ö 7 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Es entsteht eine kurze Diskussion um den Antrag, wobei durch die Gäste Herrn Gahlbeck vom Friedhofsverband und Herrn Shaw von den Prinzessinnengärten immer wieder die Rückbauanordnungen des Umwelt– und Naturschutzamtes thematisiert wird. Der Ausschussvorsitzende weist darauf hin, dass diese Thematik zwar direkt mit der Nutzung des Geländes zu tun hat, aber nicht Gegenstand des vorliegenden Antrages ist.

Der Amtsleiter Herr Teschner-Steinhardt erklärt dem Ausschuss und seinen Gästen, dass die Rückbauanordnung nicht zurückgenommen werden kann, da hier ganz klar Gesetzesverstöße vorliegen und diese auch geahndet werden müssen.

Die SPD fragt den Dezernenten direkt, ob er grundsätzlich gegen ein Projekt wie die Prinzessinnengärten sei.

Herr Bezirksstadtrat Eberenz erklärt, dass er die Idee des Urban-Gardening grundsätzlich sehr schätze und weder er noch die Abteilung UmNat gegen Projekte wie die Prinzessinnengärten seien. Allerdings müsse eine Nutzung so hoch entwickelter Biotope wie es Friedhofsflächen oft seien, flächenverträglich geschehen und sich im Rahmen der geltenden Gesetze bewegen.

Andere Diskussionsbeiträge begrüßten die derzeitigen Aktivitäten als wegweisend für die Nachnutzung von aufgegebenen Friedhofsflächen und forderten das Umweltamt auf, das Projekt zu unterstützen.

Der Antrag wird mit den Stimmen der SPD, Grünen und Linken bei Enthaltung von CDU und AfD angenommen.

   
    16.06.2020 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen
    Ö 6 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Der mitberatende Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz empfiehlt die Annahme des Antrags. Herr Dr. Hoffmann erhält das Wort und begründet den Antrag kurz. Zugleich wird der Antragstext (vor der Begründung) um einen Satz ergänzt. Dieser lautet wie folgt:

 

„Das Bezirksamt wird gebeten, für den B-Plan XIV-296-1a eine Planinhaltsänderung einzuarbeiten, die die Nutzung für Urban Gardening und Umweltbildung, als zusätzliches Planungsziel festschreibt.“

 

Die Textfassung ist nach Aussage von Herrn Dr. Hoffmann mit den Nutzer*innen und dem Evangelischen Friedhofsverband abgestimmt.

 

Frau Fuhrmann hätte sich gewünscht, wenn nicht nur der Friedhofsverband in die Abstimmung einbezogen worden wäre und kritisiert die Abläufe. Herr Laumann unterstreicht die Wichtigkeit des Antrags für die weitere planungsrechtliche Betrachtung. Herr Morsbach betont, dass durch das Bebauungsplanverfahren ein geordneter Zustand festgelegt werden soll, wie die Flächen genutzt werden sollen.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, bittet die Vorsitzende um Abstimmung. Von den anwesenden Ausschussmitgliedern votieren die Fraktionen von SPD und Grüne für den Antrag, die Fraktionen von CDU und Linke enthalten sich (keine Gegenstimmen). Im Ergebnis empfiehlt der Ausschuss der BVV mehrheitlich die Annahme des Antrags.

   
    24.06.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.27 - vertagt
   

vertagt

   
    27.08.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.60 - vertagt
   

vertagt

   
    23.09.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.50 - vertagt
   

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, inwieweit gärtnerische Umweltbildungsprojekte, wie z.B. das Prinzessinnengarten Kollektiv auf dem St. Jacobi Friedhof, auch auf kommunalen Friedhofsflächen, die nicht mehr für Bestattungszwecke genutzt werden, eine sinnvolle, ökologische Nachnutzung bewirken können, indem eine soziale Kontrolle etabliert wird, die unerwünschte Nutzungen und deren Folgen (Vermüllung, Artenverlust, Drogenkonsum) reduziert und der Bevölkerung so eine grüne Oase erhalten bleibt.

 

Das Bezirksamt wird gebeten, für den B-Plan XIV-296-1a eine Planinhaltsänderung einzuarbeiten, die die Nutzung für Urban Gardening und Umweltbildung, als zusätzliches Planungsziel festschreibt.

 

Redebeiträge: Herr BzStR Eberenz, Herr BV K. Schulze, Herr BV Morsbach, Herr BV Szczepanski

 

Herr BV Morsbach beantragt die Vertagung.

 

Der Antrag auf Vertagung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen(6), der LINKEN(4), der AfD(4), der Gr. FDP und der Fraktionslosen Kapitän und Zielisch gegen die Stimmen der Grünen(2) und der LINKEN(1) bei Enthaltung der Grünen(1), der LINKEN(1) und der AfD(1) beschlossen.

   
    03.11.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.34 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, inwieweit gärtnerische Umweltbildungsprojekte, wie z.B. das Prinzessinnengarten Kollektiv auf dem St. Jacobi Friedhof, auch auf kommunalen Friedhofsflächen, die nicht mehr für Bestattungszwecke genutzt werden, eine sinnvolle, ökologische Nachnutzung bewirken können, indem eine soziale Kontrolle etabliert wird, die unerwünschte Nutzungen und deren Folgen (Vermüllung, Artenverlust, Drogenkonsum) reduziert und der Bevölkerung so eine grüne Oase erhalten bleibt.

 

Das Bezirksamt wird gebeten, für den B-Plan XIV-296-1a eine Planinhaltsänderung einzuarbeiten, die die Nutzung für Urban Gardening und Umweltbildung, als zusätzliches planungsziel festschreibt.

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU(1), der Grünen, der LINKEN und der Gr. FDP(1) gegen die Stimmen der Fraktionslosen Kapitän und Zielisch bei Enthaltung der CDU(6), der AfD, der Gr.FDP und des Fraktionslosen Babilon beschlossen.

   
    28.04.2021 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.14 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 3. November 2020 ist das Bezirksamt um Prüfung gebeten worden, inwieweit gärtnerische Umweltbildungsprojekte, wie z.B. das Prinzessinnengarten Kollektiv auf dem St. Jacobi Friedhof, auch auf kommunalen Friedhofsflächen, die nicht mehr für Bestattungszwecke genutzt werden, eine sinnvolle, ökologische Nachnutzung bewirken können, indem eine soziale Kontrolle etabliert wird, die unerwünschte Nutzungen und deren Folgen (Vermüllung, Artenverlust, Drogenkonsum) reduziert und der Bevölkerung so eine grüne Oase erhalten bleibt. Das Bezirksamt wird weiterhin gebeten, für den B-Plan XIV-296-1a eine Planinhaltsänderung einzuarbeiten, die die Nutzung für Urban Gardening und Umweltbildung, als zusätzliches planungsziel festschreibt. Zum ersten Teil des Prüfauftrags muss mitgeteilt werden, dass auf absehbare Zeit - kurz- und mittelfristig - keine Flächen in ausreichender Größenordnung auf den kommunalen Friedhöfen zur Verfügung stehen, die gleichermaßen für gärtnerische Umweltbildungsprojekte geeignet wären. Hinsichtlich der erbetenen Planinhaltsänderung ist mitzuteilen, dass im Bebauungsplanentwurf XIV-269-1a (Tippfehler im Beschluss) die Festsetzung von Allgemeinen Wohngebieten, einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Schule“ sowie von Grünflächen vorgesehen ist. Die festzusetzenden Grünflächen stehen hierbei erst langfristig nach Ablauf der friedhofsrechtlichen Nutzungs- und Pietätsfristen für eine anderweitige Nutzung zur Verfügung. Durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen wurde auf Nachfrage mitgeteilt, dass die Festsetzung von Baugebieten und Grünflächen, dessen rechtliche Umsetzung erst langfristig möglich ist und einen Realisierungshorizont von maximal sieben Jahren nach Festsetzung des Bebauungsplans überschreitet, nicht vollziehbar und somit nichtig ist. Hieraus resultiert, dass der Geltungsbereich des Bebauungsplanes XIV-269-1a entsprechend auf die absehbar in sieben Jahren nach Festsetzung des Bebauungsplans verfügbaren Flächen zu reduzieren bzw. entsprechend in zwei Bebauungspläne zu teilen ist. Regelungen zur Nutzung von Flächen für Urban Gardening und Umweltbildung können daher zurzeit nicht wirksam in einem Bebauungsplan getroffen werden; die Planungsziele für die bislang vorgesehenen Grünflächen können erst festgelegt werden, wenn der Bebauungsplan Aussicht auf Verwirklichung hat. Eine zwischenzeitliche Nutzung von Teilflächen für Urban Gardening und Umweltbildung ist, nach vorheriger Abstimmung und sofern mit den Festsetzungen des bisherigen Planungsrechts im Bebauungsplan XIV-269 (ff. 10.07.1995, GVBl. S. 470) und des Landschaftsplans XIV-L-4 (verk. am 28.05.1993, GVBl. S. 219) vereinbar, zulässig. Die vorliegenden faunistischen Kartierungsergebnisse auf dem Friedhof St. Jacobi II machen gegebenenfalls eine Überarbeitung der bisherigen Baufeldabgrenzungen erforderlich. Hierzu finden gegenwärtig weitergehende Abstimmungen statt. Sollten innerhalb der kurz- und mittelfristig verfügbaren Flächen die Planungsziele zugunsten der Festsetzung von Grünflächen geändert werden, kann gegebenenfalls eine Nutzung der Flächen für Urban Gardening und Umweltbildung als Planungsziel in den reduzierten Bebauungsplan aufgenommen werden. Das Bezirksamt sieht die Bitte um Prüfung aus dem BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 13.04.2021

 

 

Hikel Biedermann

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

Kenntnis genommen

Ö 9.13  
Jahresbericht linksextreme Aktivitäten in Neukölln  
Enthält Anlagen
1738/XX  
Ö 9.14  
Kurzes Ende der Nansenstraße  
Enthält Anlagen
1764/XX  
Ö 9.15  
Änderung der Geschäftsordnung II - Ergänzung der Tagesordnung außerordentlicher Sitzungen  
Enthält Anlagen
1749/XX  
Ö 9.16  
Berlins Versorgung mit Arzneimitteln sichern  
Enthält Anlagen
1767/XX  
Ö 9.17  
Lastenfahrrädern auf den Recyclinghöfen den Vorzug gewähren  
Enthält Anlagen
1769/XX  
Ö 9.18  
Abschaffung des Fahrverbotes für Dieselfahrzeuge und Lastwagen bis einschließlich Abgasnorm 5  
Enthält Anlagen
1770/XX  
Ö 9.19  
Temporäre Radwege auf der Hermannstraße  
Enthält Anlagen
1771/XX  
Ö 9.20  
Hinweisschilder an den Eingängen zur Hasenheide erneuern  
Enthält Anlagen
1751/XX  
Ö 9.21  
Temporäre Schließung von Nebenstraßen  
Enthält Anlagen
1773/XX  
Ö 9.22  
Bündnis Neukölln  
Enthält Anlagen
1774/XX  
Ö 9.23  
Temporäre Schließung der „Rixdorfer Schnalle“ für den Autoverkehr  
Enthält Anlagen
1775/XX  
Ö 9.24  
Sachleistungen statt Taschengeld  
Enthält Anlagen
1777/XX  
Ö 9.25  
Haltestellenumbenennung  
Enthält Anlagen
1750/XX  
               
 
 

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