Die Erfolge der letzten 34 Jahre zeigen sich in einem differenzierten und an dem Problemen der Frauen und Kinder orientierten Angebot, welches sich über die Frauenberatungsstellen, die Frauenhäuser, Zufluchtswohnungen bis zu BIG e.V. – Berliner Initiative gegen Gewalt an Frauen bei häuslicher Gewalt erstreckt. Die Arbeit des Antigewaltbereichs ging immer über die konkreten Unterstützungsangebote hinaus.
Gewalt gegen Frauen und Mädchen gilt weltweit als eine der häufigsten Menschrechtsverletzungen; beispielsweise werden weltweit weibliche Embryonen gezielt abgetrieben, Frauen und Mädchen sind Opfer von Zwangsprostitution, Zwangsheirat und Genitalverstümmelungen, sie werden vergewaltigt und missbraucht und sind häufig Opfer häuslicher Gewalt – häufiger als Verkehrsunfälle und Krebs zusammen genommen. Für Frauen ist das Risiko, durch einen Beziehungspartner Gewalt zu erfahren, weitaus höher als von einem Fremden tätlich angegriffen zu werden.
In Deutschland ist oder war schon jede vierte Frau Opfer von Häuslicher Gewalt. Die eigenen vier Wände sind für viele Frauen und ihre Kinder kein Ort der Geborgenheit und Sicherheit, sondern der Ort, an dem sie Demütigung, Erniedrigung und Isolation ebenso körperliche Gewalt bis hin zum Mord sowie sexuelle Gewalt erleben.
Häusliche Gewalt wird in über 80% der Fälle von Männern ausgeübt. Bildung, Einkommen, Alter und Religionszugehörigkeit sind dabei völlig bedeutungslos. Gewalt verletzt und zerstört das Selbstwertgefühl, die sozialen Beziehungen sowie die Lebens- und Arbeitsperspektiven der Opfer.
Seit Inkrafttreten des Gewaltschutzgesetzes 2002 ist „Häusliche Gewalt“ als Straftat definiert und von der Polizei und den Gerichten als solche verfolgt. Seit 2007 kann auch Stalking als Straftatbestand der Nachstellung (ständige Belästigungen, Telefonterror…) gesetzlich geahndet werden.
Opfer können bei dem zuständigen Zivilgericht eine Schutzanordnung beantragen, damit sie keinen weiteren Angriffen seitens des Täters ausgesetzt sind. Das sind z. B. das Betretensverbot der gemeinsamen Wohnung für den Täter, die Bannmeile um Wohnung, Arbeitsplatz, Kita oder Schule, das Kontakt- und Näherungsverbot und die vorläufige Zuweisung der gemeinsamen Wohnung.
Im Jahr 2011 wurden 16.108 Fälle häuslicher Gewalt bei der Polizei aktenkundig (Polizeiliche Kriminalstatistik). In 75,3% der Fälle waren die Täter männlich. 1.511 Frauen und 1.413 Kinder haben im Jahr 2011 Schutz, Hilfe und Unterkunft in den Berliner Frauenhäusern und Zufluchtswohnungen gefunden.
Nach dem grausamen Mord an Semanur Subay in Kreuzberg im Juni 2012 hoffen wir, dass die Beratungs- und Hilfsangebote auch alle Frauen erreichen.
Die BIG-Hotline berät alle Frauen und deren Kinder, die in ihrer Beziehung Gewalt erleben, nach ihrer Trennung immer noch von ihrem Ex-Partner bedroht und belästigt werden oder Übergriffen ausgesetzt sind aber auch deren Angehörige, Freund/innen und Unterstützer/-innen. Sie ist unter 030 – 611 03 00 täglich von 9 -24h erreichbar – auch an Wochenenden und Feiertagen. Die Beratung ist auf Wunsch anonym. Dolmetscherinnen für die Beratung stehen zur Verfügung.