Für ein selbstbestimmtes Leben - Ich entscheide über meine Zukunft.

Plakat zur Zwangsheirat mit dem Text "Wer entscheidet, wen du heiratest?"
Fahne "Selbstbestimmt leben" vor dem Brandenburger Tor

Das Thema Zwangsheirat bewegt viele Menschen. Die aktuelle Erhebung für das Jahr 2022 des Berliner AK gegen Zwangsverheiratungen der Gleichstellungsbeauftragten Friedrichshain/Kreuzberg und der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung zeigt auf, wie hoch der Bedarf an Prävention und Aufklärung ist. Allein in Berlin gab es 496 Fälle von (drohender) Zwangsverheiratungen. 88 % der vollzogenen Zwangsverheiratungen fanden im Ausland statt, größtenteils während der Ferien.

Hier muss aber berücksichtigt werden, dass die Dunkelziffer weitaus höher liegt, da der größte Teil der Betroffenen keine Unterstützung bei Hilfseinrichtungen sucht, sondern aus Angst vor Konsequenzen und zum Teil auch aus Unwissenheit über mögliche Hilfsangebote die Unterdrückung und Gewalt erträgt.

Jedes Mädchen und jeder Junge hat das Recht, auf Liebe und selbst zu entscheiden, wen sie oder er heiratet. Dies gilt für Mädchen wie für Jungen, ganz unabhängig von Herkunft, Religion, Hautfarbe und Alter!

Seit 1. Juli 2011 ist Zwangsheirat ein Straftatbestand, der in Deutschland mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft wird. Das Gesetz dient zur Bekämpfung von Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften.

Der Artikel 16 (2) der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 besagt: „Die Ehe darf nur aufgrund der freien und vollen Willenserklärung der zukünftigen Ehegatten geschlossen werden“.

Bekämpfung von Frühehen
Um die besonders vulnerable Gruppe der Minderjährigen zu schützen, hat der Bundestag im Juni 2017 das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen verabschiedet, das seit 22. Juli 2017 in Kraft ist. Das Mindestheiratsalter liegt in Deutschland nun ausnahmslos bei 18 Jahren und gilt sowohl für Personen mit deutscher als auch Personen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit. Zusätzlich verbietet das Gesetz die Verheiratung oder gar Verlobung von Minderjährigen in einer traditionellen oder religiösen Zeremonie.

Ehen, die nach ausländischem Recht zu einem Zeitpunkt geschlossen worden sind, in dem einer der Ehepartner*in 16 bis 17 Jahre alt war, sind aufhebbar (ausgenommen sind „Härtefälle“, diese sind z. B: schwere Krankheit, Suizidgefahr der/des Minderjährigen oder EU-Staatsangehörigkeit). Das Auf-hebungsverfahren wird bei den Familiengerichten auf Antrag eingeleitet, entweder auf Antrag der /des Minderjährigen oder auf Antrag der als zuständig bestimmten Behörde (in Berlin sind dies die Standes- und Rechtsämter in den Bezirken). Die Rechtsfolgen einer Aufhebung sind im Wesentlichen mit den Rechtsfolgen einer Scheidung vergleichbar. In den Fällen, in denen ein Ehepartner oder eine Ehepartnerin bei der Eheschließung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte, gilt die Ehe als Nichtehe, d. h. als nicht geschlossen, sofern sie noch minderjährig nach Deutschland einreist.

Das Gesetz sieht auch vor, dass den betroffenen Minderjährigen – in aller Regel sind dies junge Frauen* – keine aufenthaltsrechtlichen Nachteile entstehen. Die minderjährigen Geflüchteten gelten als unbegleitet, wenn sie ohne ihre Sorgeberechtigen mit einem Ehepartner*in einreisen. Sie werden von den Jugendämtern in Obhut genommen und von den Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe begleitet. Auch nach der Auflösung der Ehen bleiben die Jugendämter für diese jungen Menschen zuständig.

Weitere Informationen finden Sie hier

  • Anschreiben an alle Neuköllner Schulen 2024

    PDF-Dokument (90.8 kB)

  • Flyer Selbstbestimmt Leben

    PDF-Dokument (332.7 kB)

  • Flyer Zwangsheirat und Frühehen – Handlungsempfehlungen und Hintergrundinformationen für Lehrkräfte und Schulsozialarbeiter*innen

    PDF-Dokument (661.6 kB)

  • Vollmacht für anwaltliche Tätigkeiten/Hilfe bei Zwangsheirat

    PDF-Dokument (438.6 kB)

  • Eidesstattliche Erklärung Zwangsheirat

    PDF-Dokument (414.9 kB)

Hilfe- und Unterstützungsangebote:

Weitere Informationen, Hilfe- und Unterstützungsangebote:

Papatya bietet Schutz und Hilfe für Mädchen und junge Frauen mit Migrationshintergrund, die aufgrund kultureller und familiärer Konflikte von zu Hause geflohen sind und von ihren Familien bedroht werden.

Immer wieder werden Mädchen und junge Frauen gegen ihren Willen in das Herkunftsland ihrer Familie verschleppt und zwangsverheiratet. Wenn du dich selbst gefährdet fühlst oder dir als Außenstehende/-r etwas auffällt, handle! Tel.: 6100 62/63

Sibel berät anonym und online bei familiären Problemen, Gewalt in der Familie, Gewalt im Namen der Ehre und Zwangsheirat. Die Informationen werden vertraulich behandelt.

*LANA

Fachberatungsstelle setzt sich für Mädchen und Frauen ein und berät kostenlos, anonym und online zu Zwangsheirat und Gewalt im Namen der Ehre. Terre des Femmes, Telefon 030 – 40 50 46 99 30, beratung@frauenrechte.de
Es ist dein Recht NEIN zu sagen!

Die Webseite wurde 2005 in Neukölln initiiert und 2009 von Terre des Femmes, gemeinnützige Menschenrechtsorganisation für Frauen und Mädchen, übernommen. Dieses Internetportal dient als Informationsquelle zu Gewalt im Namen der Ehre und Zwangsheirat. Neben Informationen, Netzwerkarbeit und Beratung und einem Expertinnenpool finden Mädchen und Frauen Beratungseinrichtungen bundesweit.

HEROES wurde 2007 in Berlin gegründet und ist ein Projekt für Gleichberechtigung von Strohhalm e.V., in dem sich junge Männer aus Ehrenkulturen gegen die Unterdrückung im Namen der Ehre und für die Gleichberechtigung und Gleichstellung von Frauen und Männern engagieren.
Hast du Mut? Willst du was bewegen? Wollen wir gemeinsam daran arbeiten?
Der Grundgedanke von HEROES ist, dass Veränderungen bei jedem Einzelnen anfangen, in den Familien, in den Schulen und in der Nachbarschaft.