Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die von der BVV bereits in der letzten Legislatur im Rahmen der DRS 1743/VIII festgelegte Ausweisung von Innenhofgrundstücken als Gemeinbedarfsflächen fortzusetzen.
Die in den DRS 2079/VIII und 2244/VIII mehrheitlich festgelegten Empfehlungen für die den Erhalt der grünen Innenhöfe Eisenacher Straße 35 (B-Plan 10-98): Grünfläche Stollberger Straße 98 (B-Plan 10-99): Grünfläche Auerbacher Ring 42 (B-Plan 10-93): Sicherung der Mietergärten Luzinstr. 11 (B-Plan 10-97): Grünfläche oder Fläche zur Regenwasserspeicherung sind zu berücksichtigen
umzusetzen.
Aufgrund der sich stetig verändernden und wachsenden Bedarfe für soziale Infrastruktur und der knapper werdenden landeseigenen Grundstücke, ist die im BVV-Beschluss 1743/VIII geforderte Prüfung auf Bedarfe der einzelnen Fachämter an den Grundstücken, auf denen früher Kindergärten standen, kontinuierlich fortzusetzen und ebenfalls zu berücksichtigen.
Ursprungsdrucksache
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die von der BVV bereits in der letzten Legislatur im Rahmen der DRS 2079/VIII und 2244/VIII mehrheitlich festgelegten Empfehlungen für die den Erhalt der grünen Innenhöfe
Eisenacher Straße 35 (B-Plan 10-98): Grünfläche
Stollberger Straße 98 (B-Plan 10-99): Grünfläche
Auerbacher Ring 42 (B-Plan 10-93): Sicherung der Mietergärten
Luzinstr. 11 (B-Plan 10-97): Grünfläche oder Fläche zur Regenwasserspeicherung
umzusetzen.