Urkundenstelle

Personenstandsurkunden aus den vergangenen Jahren und Auskünfte werden auf Antrag den Personen erteilt, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, eingetragenen Lebenspartner:innen, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandurkunden und Auskünften nur dann, wenn das rechtliche Interesse glaubhaft gemacht wurde.
Das Standesamt Lichtenberg von Berlin stellt Urkunden folgender Ämter aus:

  • Lichtenberg (von Berlin)
  • Lichtenberg 1
  • Lichtenberg 2
  • Friedrichsfelde
  • Karlshorst
  • Boxhagen-Rummelsburg
  • Hohenschönhausen von Berlin (Urkunden mit Ausstellungsdatum zwischen 1940-1985 sind beim Standesamt Pankow von Berlin abzufordern)
  • Falkenberg
  • Malchow

Bearbeitungsdauer derzeit bis zu 6. Wochen

Nach Eingang Ihrer Urkundenanforderung erhalten Sie postalisch oder per E-Mail einen Gebührenbescheid.
Die Urkunden werden nach Zahlungseingang bearbeitet und Ihnen postalisch übermittelt.

Termine

Termine für die persönliche Vorsprache werden derzeit nur über die zuständigen Standesbeamt:innen vergeben.
Kontaktieren Sie die zuständigen Standesbeamt:innen ausschließlich per E-Mail unter Urkundenstelle.Standesamt@lichtenberg.berlin.de , schildern kurz Ihr Anliegen und geben Ihre Kontaktdaten an. Die zuständigen Mitarbeitenden werden Ihnen innerhalb weniger Tage je nach Sachlage einen Termin anbieten oder mit Ihnen (telefonisch oder per E-Mail) in Kontakt treten.

Das Standesamt Lichtenberg stellt Urkunden

  • aus den Geburtsregistern der letzten 110 Jahre
  • aus den Eheregistern der letzten 80 Jahre
  • aus den Sterberegistern der letzten 30 Jahre
  • aus den Lebenspartnerschaftsregistern der Jahre 2001 bis 2017
    aus.

Register/Urkunden älteren Datums wurden bereits an das Landesarchiv Berlin, Eichborndamm 115-121, 13403 Berlin, Antragsstelle abgegeben. Sie können dort einen Antrag auf Archivauskunft stellen.

Folgende Urkunden können online beantragt werden:

Geburtsurkunden
beglaubigte Geburtenregisterabschriften
mehrsprachige Urkunden aus dem Geburtenregister (nach CIEC-Abkommen)
Bitte beachten Sie, dass hier keine Urkunden einer Erstbeurkundung nach der Geburt bestellt werden können.

Eheurkunden
beglaubigte Eheregisterabschriften
mehrsprachige Urkunden aus dem Eheregister

Lebenspartnerschaftsurkunden
beglaubigte Registerausdrucke (Abschriften) der Einträge

Sterbeurkunden
beglaubigte Sterberegisterabschriften
mehrsprachige Urkunden aus dem Sterberegister

Hinweis:
Sie können das Formular nur absenden, wenn in Ihrem Browser Cookies akzeptiert werden. Das Formular enthält Pflichtfelder, die ausgefüllt werden müssen. Pflichtfelder sind mit einem Stern * markiert.

Schriftliche Urkundenanforderung

Die können Urkunden auch schriftlich beantragen. Hierzu übersenden Sie uns einen entsprechenden formlosen Antrag per Post, per Fax oder per E-Mail . Das Standesamt übersendet Ihnen die gewünschte(n) Urkunde(n) an die von Ihnen angegebene postalische Anschrift. Zur Begleichung von anfallenden Verwaltungsgebühren erhalten Sie im Vorfeld einen Gebührenbescheid. Der Versand der Urkunde(n) erfolgt erst nach Zahlungseingang. Zur Beschleunigung der Kommunikation empfiehlt sich die Angabe einer E-Mail-Adresse und Überwachung des SPAM-Ordners hinsichtlich der Zahlungsaufforderung per E-Mail vom Standesamt.

Eine Begriffserklärung zu den Arten von Urkunden finden Sie hier

Folgende Zahlungsarten sind bei der online-Beantragung möglich:

Kreditkarte (derzeit Visa-Card, Mastercard)
Die Kreditkarteninformationen werden ausschließlich über eine HTTPS-Verbindung mittels SSL-Verschlüsselung übertragen (je nach Browsereinstellung und -version handelt es sich dabei um eine 128-Bit oder 64-Bit Verschlüsselung).

Vorkasse/Überweisung (auf Rechnung)
Sollten Sie sich für die Bezahlung per Vorkasse entschieden haben, erhalten Sie in den Folgetagen eine Rechnung, ggf. per E-Mail. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir erst nach Zahlungseingang die Urkunden übersenden.

Sofern die Bezahlung über giropay oder Kreditkarte nicht möglich ist, könnte es an den individuellen Sicherheitseinstellungen oder technischen Gegebenheiten liegen. In diesem Fall ist die Abwicklung der Urkundenanforderung nur über Vorkasse möglich.