Personenstandsurkunden aus den vergangenen Jahren und Auskünfte werden auf Antrag den Personen erteilt, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, eingetragenen Lebenspartner:innen, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandurkunden und Auskünften nur dann, wenn das rechtliche Interesse glaubhaft gemacht wurde.
Das Standesamt Lichtenberg von Berlin stellt Urkunden folgender Ämter aus:
- Lichtenberg (von Berlin)
- Lichtenberg 1
- Lichtenberg 2
- Friedrichsfelde
- Karlshorst
- Boxhagen-Rummelsburg
- Hohenschönhausen von Berlin (Urkunden mit Ausstellungsdatum zwischen 1940-1985 sind beim Standesamt Pankow von Berlin abzufordern)
- Falkenberg
- Malchow