Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) tritt am 01. November 2024 in Kraft.
Danach kann jede Person, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht, gegenüber dem Standesamt eine Erklärung abgeben, dass die Angabe zu ihrem Geschlecht geändert/ersetzt oder gestrichen werden soll.
Selbstbestimmungsgesetz
Antragsformular
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Anmeldung einer Erklärung der Änderung des Geschlechtseintrages
Standesamt Lichtenberg
Urkundenstelle
10360 Berlin