Selbstbestimmungsgesetz

Informationen zum Selbstbestimmungsgesetz

Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) tritt am 01. November 2024 in Kraft.
Danach kann jede Person, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht, gegenüber dem Standesamt eine Erklärung abgeben, dass die Angabe zu ihrem Geschlecht geändert/ersetzt oder gestrichen werden soll.

Antragsberechtigung

  • jede Person mit deutscher Staatsangehörigkeit, die volljährig und geschäftsfähig ist
  • jede Person mit deutscher Staatsangehörigkeit, die das 14., nicht jedoch das 18. Lebensjahr vollendet hat, mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
  • der gesetzliche Vertreter für sein geschäftsunfähiges Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit; ein Kind, welches das 5., nicht jedoch das 14. Lebensjahr vollendet hat, muss sein Einverständnis vor dem Standesamt abgeben;
  • Besonderheiten gelten ggf. für Volljährige, für die eine Betreuerin / ein Betreuer bestellt ist;
  • Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit bei der Erfüllung folgender Voraussetzungen:
    - Sie besitzen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht.
    - Sie besitzen eine verlängerbare Aufenthaltserlaubnis und halten sich rechtmäßig im Inland auf.
    - Sie besitzen eine „Blaue Karte EU“.

Hinweis:

Ausländische Staatsangehörige klären bitte vor Abgabe der Erklärung mit den Behörden Ihres Heimatstaates ab, ob die Änderung auch in Ihren Heimatpass eingetragen wird. Darauf hat das Standesamt Lichtenberg von Berlin keinen Einfluss.

Anmeldung

Die geplante Änderung des Geschlechts und der Vornamen muss mindestens drei Monate vor der eigentlichen Erklärung beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. Die Anmeldung (erstmals ab dem 01.08.2024) kann nur persönlich oder schriftlich erfolgen.
In der Anmeldung sollten bereits Angaben zum gewünschten Geschlechtseintrag und den zu wählenden Vornamen gemacht werden, um hier die Verfahrensabläufe zu beschleunigen.

Erklärung zur Änderung des Geschlechts und des Vornamens/der Vornamen

Nach Ablauf von drei Monaten ist eine Erklärung gegenüber dem Standesamt abzugeben, die dann öffentlich beurkundet wird. Die Erklärung muss im Rahmen einer persönlichen Vorsprache bei dem Standesamt abgegeben werden, bei dem die Anmeldung erfolgte.

Für die Abgabe Ihrer Erklärung vereinbaren Sie bitte einen Termin.

Hinweis: Wenn die Erklärung nicht innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung abgegeben wird, verfällt die Anmeldung.

Nach Abgabe der Erklärung können Sie neue Personenstandsurkunden erhalten. Die Änderungen werden der Meldebehörde bzw. Pass- und Ausweisbehörde automatisch übermittelt, wo Sie neue Personaldokumente beantragen können.

Welche Änderungen können erklärt werden?

  • Änderung der Geschlechtsangabe in die Begriffe
    - „weiblich“,
    - „männlich“,
    - „divers“,
    - alternativ kann die Geschlechtsangabe (ganz) gestrichen werden.
  • Mit der Erklärung sind grundsätzlich neue Vornamen zu bestimmen.

Hinweis:
Die Änderung der Vornamen nach dem SBGG ermöglicht nur deren Anpassung an den gewählten Geschlechtseintrag, muss also dem gewählten Geschlecht widerspiegeln. Die Anzahl der Vornamen darf daher auch nicht verändert werden. Soll die Geschlechtsangabe zu „divers“ geändert oder gestrichen werden, sind neue geschlechtsambivalente Vornamen zu wählen.

Die Prüfung über die Zulässigkeit und die geschlechtsspezifische Ausprägung von Vornamen erfolgt individuell durch das Standesamt.

Gebühren

Die Beurkundung der Erklärung beträgt 15 Euro. Bitte beachten Sie, dass im Standesamt Lichtenberg von Berlin ausschließlich Kartenzahlung möglich ist.
Bitte beachten Sie, dass Ihnen weitere Kosten ggf. für die Ausstellung neuer Personenstandsurkunden, die Erteilung einer Bescheinigung über die Entgegennahme einer namensrechtlichen Erklärung und neuer Personaldokumente entstehen.

Notwendige Unterlagen

Zum Termin für die persönliche Erklärung sind grundsätzlich im Original vorzulegen:
  • Personalausweis bzw. Reisepass der erklärenden Person und ggf. der gesetzlichen Vertreter
  • Geburtsurkunde der erklärenden Person
  • ggf. Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der erklärenden Person

Antragsformular

  • Anmeldung einer Erklärung der Änderung des Geschlechtseintrages

    PDF-Dokument (997.8 kB)
    Dokument: BA Lichtenberg von Berlin