Schiedsamt in Lichtenberg - Schlichten statt richten

Wann benötigen Sie eine Schiedsperson?

Bevor eine Privatklage beim Amtsgericht erhoben werden kann, muss ein Sühneverfahren bei einer Schiedsperson, bei folgenden Delikten:
  • Beleidigung,
  • Hausfriedensbruch,
  • leichte Körperverletzung,
  • Bedrohung,
  • Sachbeschädigung und Verletzung des Briefgeheimnisses
    durchgeführt werden.

Die Schiedsperson kann auch zivilrechtliche Streitigkeiten schlichten.
Es wird Ihnen aber kaum bekannt sein, dass die Schiedsperson dann bei zivilrechtlichen Streitigkeiten zuständig ist, wenn es sich um einen vermögensrechtlichen Anspruch handelt. Sie können also beispielsweise, ohne das Gericht anzurufen, bei Mietzinsstreitigkeiten oder, wenn Sie einen Schadenersatzanspruch wegen Beschädigung oder Zerstörung eines Gegenstandes geltend machen wollen, ebenfalls die Schiedsperson in Anspruch nehmen.

Die Schiedsperson ist ehrenamtlich tätig.

Sie hat nur die Aufgabe, in den oben aufgeführten Fällen zwischen den streitenden Parteien zu schlichten, einen Vergleich herbeizuführen und dadurch den Rechtsfrieden wiederherzustellen.

Das Verfahren vor dem Schiedsamt ist einfach und kostengünstig.
Sie werden feststellen, dass es bei der Schiedsperson unbürokratisch zugeht. Darüber hinaus sparen Sie Prozesskosten. Das Verfahren richtet sich nach dem Berliner Schiedsamtsgesetz.

Der Antrag auf Anberaumung eines Sühnetermins kann bei der zuständigen Schiedsperson entweder schriftlich eingereicht oder mündlich zu Protokoll gegeben werden. Außer Namen und Anschriften der Parteien soll der Antrag den Grund der Beschuldigung beziehungsweise Forderung enthalten.

Welche Schiedsperson ist für Sie zuständig?

Informationen, insbesondere welche Schiedsperson für Sie zuständig ist, erteilen die Amtsgerichte, die Bezirksämter und sämtliche Polizeidienststellen.
Das Lichtenberger Bezirksgebiet ist zurzeit in sechs Schiedsamtsbezirke eingeteilt. Im Straßenverzeichnis erfahren Sie welcher Schiedsamtsbezirk für Sie zuständig ist. Schiedsamtsbezirke nach dem Straßenverzeichnis als Pdf
In der Tabelle der Schiedsamtsbezirke finden Sie anschließend die zuständige Schiedsperson.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen .

Ansprechpartnerin im Bezirk

  • Frau Schubert

    Telefon: (030) 90296-5702
    Telefax: (030) 90296-7829

Schiedsamtsbezirke und Schiedspersonen im Bezirk

  • Schiedsamtsbezirk 1

    Diese Position ist zur Zeit unbesetzt.
    Bitte wenden Sie sich an die Vetretung.

    Vertretung durch:
    Frau Bischof Schiedsamtsbezirk 2

  • Schiedsamtsbezirk 2

    Frau Birgit Bischof

    Postalisch über:
    Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
    Bezirkswahlamt
    Telefon: 030 9285618
    Sprechzeiten nach Vereinbarung

    Vertretung durch:
    Schiedsamtsbezirk 1

  • Schiedsamtsbezirk 3

    Frau Marion Schultz

    Postalisch über:
    Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
    Bezirkswahlamt
    Telefon: 030 9285618
    Sprechzeiten nach Vereinbarung

    Vertretung durch:
    Frau Wendekind Schiedsamtsbezirk 4

  • Schiedsamtsbezirk 4

    Frau Anke Wedekind

    Postalisch über:
    Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
    Bezirkswahlamt
    Telefon: 017620039129
    Sprechzeiten nach Vereinbarung

    Vertretung durch:
    Frau Schultz Schiedsamtsbezirk 3

  • Schiedsamtsbezirk 5

    Diese Position ist zur Zeit unbesetzt.
    Bitte wenden Sie sich an die Vertretung.

    Vertretung durch:
    Herr Hartmann Schiedsamtsbezirk 6

  • Schiedsamtsbezirk 6

    Herr Andreas Hartmann

    Postalisch über:
    Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
    Bezirkswahlamt
    Telefon: 030 929 53 91
    Sprechzeiten nach Vereinbarung

    Vertretung durch:
    Schiedsamtsbezirk 5

Ein Neuzuschnitt der Schiedsamtsbezirke und den damit verbundenen Zuständigkeitswechsel ist in Arbeit und wird zu gegebener Zeit veröffentlicht.