Beschluss:
Das Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen der Genehmigungsverfahren für Supermärkte die EigentümerInnen resp. BetreiberInnen der Supermärkte für eine günstige Aufstellung von mindestens 8 so genannten Kreuzberger Bügeln mit Quersteg in Nähe der Eingänge und Einkaufswagen zu gewinnen.
Dabei sind folgende Maße anzuwenden:
- Länge der Bügel 1,00 m bis 1,20 m
- Mindestabstand von einer Wand = 0,70 m (sowohl bei senkrechter als auch paralleler Installation des Bügels zur Wand)
- Achsabstand zwischen den Bügeln bei paralleler Aufstellung der Bügel = 0,85m.
Außerdem ist auf die waagerechte Ausführung der Fahrradabstellfläche zu achten.